Kinder abmelden

Kinder abmelden aus Deutschland – einfach und schnell?

Okt 14, 2021 | 35 Kommentare

Es gibt sicher viele Gründe, warum sich Eltern fragen, ob sie nur ihre Kinder abmelden können. Sei es eine Auswanderung, die deutsche Schulpflicht oder eine Langzeitreise. Fest steht, es ist nicht immer ganz einfach, die eigene Situation den Mitarbeitern einer Behörde zu schildern, so dass alle zufrieden aus der Sache herausgehen.

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Kinder abmelden ohne Eltern? Geht das überhaupt?

Insbesondere in der aktuellen Situation (Herbst 2021 – Masken- und Testpflicht in deutschen Schulen) entscheiden viele Familien, dass es so nicht weitergehen kann und suchen Auswege.
Der wohl am häufigsten probierte Ausweg ist die Abmeldung nur des Kindes ohne Eltern aus Deutschland, meistens zusammen mit einer Auswanderung oder Langzeitreise.

Mittlerweile teilen viele Familien die oftmals selbe Erfahrung: Im örtlichen Meldeamt ist dieser Weg eine Sackgasse.
Aber woran liegt das? Ist das rechtlich einwandfrei und gibt es noch weitere Wege?

Dazu bringt uns ein Blick in BGB § 11 weiter, in dem es heißt:

„Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.“

Doch was steckt hinter diesem Paragraphen?

Zuerst einmal eine Vermutung, nämlich die, dass das Kind den Wohnsitz der Eltern teilt. Dies ist keine Feststellung oder ein Muss, sondern erstmal die Annahme, von der ausgegangen wird. Es folgen Ausnahmen davon und es endet mit der Aussage, dass es einen Wohnsitz behält, bis es ihn rechtsgültig aufhebt. Das ist natürlich die übliche schwammige Ausdrucksweise, die dazu führt, dass man sich streiten kann. Aber sie kann – je nach Familiensituation – auch neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen.

Welche Probleme können bei der Abmeldung auf uns zu kommen?

Bleibt ihr als Eltern weiterhin an eurem festen Wohnsitz gemeldet, so wird dem Kind ebendiese Adresse als Wohnsitz unterstellt. Wenn für das Kind bei der Abmeldung keine neue Meldeadresse im Ausland angegeben wird, so fällt es den Sachbearbeitern schwer zu verstehen, wie es sein kann, dass die sorgeberechtigten Eltern in Deutschland sind, wohingegen das minderjährige Kind ins Ausland geht. Ohne Ziel. Aus ihrer Sicht.

Es gab schon Sachbearbeiter, die deshalb das Jugendamt eingeschaltet haben. Ob das so rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt. Damit dieser Film in eurem Amt gar nicht erst zu laufen beginnt, muss für die Person, die euren Fall bearbeitet, deutlich sein, mit und bei wem das Kind ist, damit sie guten Gewissens ihrer Arbeit nachgehen kann.

Welche Wege gibt es, Kinder abzumelden?

Der einfachste Weg die Kinder abzumelden, ist die Abmeldung gemeinsam mit mindestens einer sorgeberechtigten Person. Hier ist auch aus Sicht der Behördenmitarbeiter für das Wohl des Kindes gesorgt und Kinder können normalerweise auch ohne Wohnwitz problemlos ins Ausland abgemeldet werden.

Seit neuestem gibt es Berichte von Eltern, die besagen, dass die Familienkasse Kindern ohne festen Wohnsitz im EU-Ausland kein Kindergeld mehr zahlen möchten. Dies ist jedoch ein anderes Thema, über das ihr in Kindergeld im Ausland mehr lesen könnt.

Gibt es nun aber noch Gründe, die gegen eine sofortige Abmeldung mindestens eines Elternteils stehen, so gibt es noch die Option, sie in den Haushalt naher Verwandte im Ausland abzumelden, also die Angabe eines Wohnsitzes des Kindes im Ausland.

Achtet bei dieser Variante natürlich darauf, dass in dem entsprechenden Land die Gesetze so ausfallen, wie sie euch entgegenkommen. Ob eine Meldung im jeweiligen Land dann aber überhaupt von Nöten ist, sei dahingestellt und kommt auf die Meldegesetze des Ziellandes an, weshalb ich darüber an dieser Stelle keine Aussage treffen kann.

Prüft eure Gründe gegen eine Abmeldung aber gut, denn meistens zeigt sich, dass es auch da Lösungen gibt, die eine Abmeldung ermöglichen! Ihr braucht dabei Hilfe? Schaut mal in unser eBook „Zwischen Freiheit und Finanzamt“!

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Und nun viel Erfolg!

Hanna

Hanna

Hanna, Mama von zwei freilernenden Wildfängen, reist seit 2019 Vollzeit mit ihrer Familie im Wohnmobil. Mit Blog, eBooks und Kursen hilft sie als Online Marketing Strategist anderen freiheitsliebenden Familien dabei, ihren eigenen Weg in die Unabhängigkeit zu finden.

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35 Kommentare

  1. Dürfte eine Mutter die auswandern will ihr Kind zwingen mit zu kommen ohne sas es das Kind möchte mit zukommen?

    Antworten
    • Die Frage kann ich dir pauschal leider nicht beantworten. Solange das Kind minderjährig ist, obliegt den sorgeberechtigten Personen das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sofern es ihnen nicht aberkannt wurde. Allerdings würde ich viel mehr schauen, welche Bedürfnisse sowohl beim Kind als auch beim Elternteil hinter den unterschiedlichen Wünschen liegen und im Gespräch zwischen den beiden nach einer Lösung suchen. Hilft ja auch nichts, wenn die Eltern-Kind-Beziehung nachhaltig beschädigt wurde.

      Antworten
  2. Hallo, wir pendeln zwischen Brasilien und Deutschland und wollen unsere Kinder abmelden. Die zuständige Behörde stellt viele Fragen, auch persönliches .Es ist doch juristisch völlig in Ordnung wenn wir die Kinder abmelden , oder ? Wir , also die Eltern sind noch in Deutschland angemeldet. LG

    Antworten
    • Pauschal kann ich das nicht beantworten, weil ich eure Situation nicht kenne. Die Behörden gehen davon aus, dass die Kinder dort ihren Wohnsitz haben, wo die Eltern sind. Ist das bei euch anders, so möchten sie Nachweise über den Verbleib der Kinder, weshalb die Kinder alleine abmelden, ohne die Eltern dazu, schwierig sein kann.

      Antworten
  3. Ein minderjähriges Kind geht in diesem Monat zurück in die Heimat in der Karibik. Die Mutter behält ihren Wohnsitz in Deutschland. Das Kindergeld entfällt, weil das Kind den Wohnsitz nicht mehr in der EU hat. Das ist mir klar. Das Kind wurde bereits abgemeldet. Das Kindergeld wurde jetzt (im Monat August) gekürzt. Der Abreisetag ist der 27. 8. 2022. Bisher gab es für Kindergeld und Kinderzuschlag 344 €. Jetzt wurden nur 125 € überwiesen. Ich meine diese Kürzung ist zu hoch oder ist das korrekt?

    Antworten
    • Hallo Helge,

      wie hoch die Kürzungen im Einzelfall sein dürfen, das kann ich dir leider nicht beantworten. Aber aufgrund des großen Unterschieds würde ich da an deiner Stelle definitiv nochmal nachhaken und darum bitten, dass man dir die gesetzliche Grundlage nennt, die Basis für diese Berechnung ist, damit du es nachvollziehen kannst. Du solltest aber auch schriftlich über diese Änderung informiert worden sein.

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  4. Hallo,

    Wir drei besitzen nur die bulgarische Staatsangehörigkeit,unser Sohn(4 Jahre alt) ist aber in Deutschland geboren. Die letzten Jahren pendle ich mit dem Kind zwischen die beiden Länder,wobei das Kind in Bulgarien einen privaten Kindergarten besucht,wenn wir da sind. Letzentdlich haben wir die Entscheidung getroffen,dass unseres Kind in Bulgarien die Schule( und Vorschule) besuchen sollte. Der Vater bleibt in Deutschland(Arbeit) und vielleicht muss ich auch hier angemeldet bleiben,um in Teilzeit zu arbeiten damit ich zwischen die beiden Länder pendeln kann.
    In unseren Personalausweise stehen unsere bulgarischen Anschriften, die Oma kümmert sich ums Kind,wenn wir nicht da sind(wir sind auch bei ihr in Bulgarien gemeldet).
    Würden wir Probleme mit den Meldebehörden bei dieser Fallkonstellation haben? Wenn wir nur das Kind abmelden wollen?

    Danke im Voraus!

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    • Hallo Ela,

      ich denke nicht, dass mit Problemen zu rechnen ist, wenn ein Kind mit bei der Familie im Ausland angemeldet wird und aus Deutschland abgemeldet, weil es D verlässt.

      Antworten
      • Hallo Hanna,
        Ich bin mit meinen Kindern aus DE abgemeldet. Mein Ehemann ist noch gemeldet. Nun bin ich aus dem Ausland zurück und möchte mich ALLEINE hier wieder anmelden (aus Arbeitstechnischen gründen). Die Anmeldung würde aber in einem anderen Bundesland erfolgen, nicht mehr im vorherigen. Funktioniert das? Oder werden die Kinder gleich automatisch wieder mit angemeldet? Vielen Dank und liebe Grüße Steffi

        Antworten
        • Was deine zuständige Behörde aus deiner Situation macht, kann ich dir leider nicht sagen. Oftmals wird nachgefragt, wenn sie denken, dass die Kinder und Eltern den selben Wohnsitz teilen. Sowas kann man widerlegen. Es kann aber auch sein, dass sie nicht danach fragen. Du solltest daher auf diese Fragen vorbereitet sein und – falls vorhanden – notwendige Nachweise vorlegen können. Beste Grüße!

          Antworten
      • Hallomeinentochter will nicht mehr in Deutschland bleiben , wir Eltern haben wir entschieden dass sie bei ihrer Tante im Ausland bleibt .
        Dürfen wir das machen

        Antworten
        • Hallo Simo,

          Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht (sofern es ihnen nicht genommen wurde), das bedeutet, sie entscheiden, wo sich das Kind aufhalten soll. Auch wenn das bei Verwandten im Ausland ist.

          Antworten
      • Hi! Ich habe deine Antwort erst jetzt gesehen,danke für die Info,hoffentlich wird es klappen…
        Ja,wir sind in Deutschland gemeldet, nur ist es so,dass jeder bulgarische Staatsangehörige muss auch einen Wohnsitz in Bulgarien haben und diese Adresse steht immer im Personalausweis, also es darf keine ausländische Adresse im Personalausweis oder Reisepass eingetragen werden. Mein Sohn ist in Deutschland geboren,trotzdem wurde bei der Reisepassausstellung in Bulgarien unsere bulgarische Anschrift für ihn eingetragen und nicht unsere deutsche Anschrift. Aber wie gesagt,wir haben auch in Bulgarien einen Wohnsitz, unsere Angehörigen und Freunde sind da usw.

        Antworten
        • Hallo Ela,
          Wie habt ihr in Deutschland den Wohnsitz in Bulgarien begründet? Wir sind auch in D und im Ausland gemeldet.
          Nun wollen uns die Ämter in D Zwangsabmelden, da man angeblich keinen deutschen Wohnsitz haben darf bei vorhandenem Auslandwohnsitz .
          Danke für Tips
          Susi

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          • Hey Susi, ich geb mal meinen Senf dazu :D:

            Man darf mehrere Wohnsitze haben aus deutscher Sicht. Wenn dir das eine Behörde erzählt, dann soll sie dir erstmal die rechtliche Grundlage dafür nennen.

      • Hallo Hanna,

        ich möchte meine Tochter auf die Schule im Ausland (nicht EU) schicken. Dabei muss ich bei der Abmeldung meiner Tochter wohl auch meine Frau abmelden. Das Problen dabei ist, dass meine Steuerklasse von 3 auf 1 geht, was problematisch für uns wäre, gibt es hier einen Ausweg, dass nur meine Tochter abgemeldet wird , und meine Frau in DE angemeldet bleibt?

        Antworten
        • Hey Abed,
          klar, wenn deine Tochter im Ausland zur Schule geht, dann kannst du ihre neue Adresse bei der Abmeldung angeben. Meistens ist das ja die Adresse bei anderen Familienmitgliedern und das reicht meistens aus. Wenn deine Frau mit deiner Tochter zusammen ins Ausland geht, dann müsste sie sich mit abmelden. Grundsätzlich nimmt aber die Behörde an, dass ein minderjähriges Kind bei seinen Eltern wohnt. Wenn das bei euch nicht der Fall ist, dann den Fall einfach schildern wie er ist. Ganz liebe Grüße!

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  5. Ich arbeite in Deutschland, ich bin Polin, ich kassiere Kindergeld, wenn ich eingecheckt habe, muss ich das beim Amt melden oder wird mir das Kindergeld weggenommen

    Antworten
    • Heyho! Ich glaub, da ist ein autocorrect reingerutscht. Wenn du wo eingecheckt hast?

      Antworten
  6. Darf eine Amerikanerin, die seit 2 Jahren mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist und ein Kind mit doppelter Staatsbürgerschaft sich und das Kind bei deutscher Meldebehörde abmelden, wenn der Vater nur einer Ausreise lediglich zum Zweck Besuch der Familie in USA zugestimmt hat. Nicht aber dass das Kind in USA bleibt.
    Die Abmeldung wurde von der Amerikaner rückwirkend beantragt mit „Auszug“ 30.3.22 obwohl der Umzug und ihre Sachen erst jetzt im April 2023 via Container versendet wurden. Ist die Abmeldung rückwirkend zum 30.3.22 rechtens oder ist es ein Formfehler und das Abmeldedatum müsste auf April 2023 datiert sein. Die Scheidung läuft gerade und bis zur Scheidung gilt gemeinsames Sorgerecht und gemeinsames Aufenthaltsrecht.
    Da das Amt den Auszug rückwirkend zum 30.3.22 bestätigt hat, hat dies nun verheerende Folgen hinsichtlich Steuer, etc.
    Bitte höflichst um Feedback ob diese Abmeldebestatigung rechtens war oder Formfehler vorliegen. Danke

    Antworten
    • Hallo Martina,
      leider ist es mir nicht möglich, zu dieser individuellen Situation etwas zu sagen. Bitte befrage dazu einen Anwalt.
      Ich hoffe, du hast dafür Verständnis.
      LG,
      Hanna

      Antworten
      • Hallo Hanna.
        Mein Mann und die Kinder melden sich nach Ungarn ab, wo wir die Elternzeit verbringen. Sie gehen in den Kiga und nun in die Schule. Die Schule in D meint, wir müssen die Kinder abmelden, weil sie dort sonst als schulpflichtig gelistet, aber nicht anwesend sind, was zu Problemen führt.
        Ich würde in D meinen Wohnsitz behalten, wg Krankenversicherung und Steuer, und auch um das Kigeld weiter zu erhalten. Lt. Meiner Recherche steht mir dieses trotzdem zu. Würdest du das auch so machen?

        Antworten
        • Hey Anja,
          ich kann dir leider keine Rechtsberatung geben. Es spielen viele Faktoren da mit rein, ob ihr euch abmelden „müsst“ oder nicht. Zum Einen das Bundesland, zum Anderen auch die Dauer eurer Reise. Die Konstellation ohne neuen Wohnsitz der Kids wird aktuell bei der FamKa immer schwieriger. Wenn ihr also einen Wohnsitz innerhalb der EU hättet, wäre es einfacher.

          Ich hoffe, dir hilft das trotzdem weiter!
          liebe Grüße,
          Hanna

          Antworten
  7. Hallo liebe Hanna,

    Ich befinde mich in Elternzeit mit 4 monatigem Baby. Die andere Tochter ist zum
    Sommer 2023 schulpflichtig, wir mochten gerne für 1-2 Jahre ins Ausland.

    Wir besitzen ein Haus, der Ehemann ist weiterhin in Deutschland steuerpflichtig kann aber bin uberall arbeiten.

    Die Schulleiterin haben wir informiert, sie findet die Idee gut und gibt erst mal grünes Licht…

    Was mussen wir noch befürchten!? Wo
    Ist der Haken 😁?

    Die Schule ist unsere“Wunschschule“, wenn sie diesen schulplatz jetzt nicht wahrnimmt, wird man bei Rückkehr ggfs. auf einer anderen Schule eingeschult?

    Herzlichen Dank 😢

    Antworten
    • Heyho,
      habt ihr denn vor eure Tochter abzumelden oder hat die Schulleiterin eure Tochter für 2 Jahre beurlaubt (was sehr sehr selten wäre für diese Dauer, aber ich frag trotzdem mal, weil du erwähnst, dass die Schulleiterin involviert ist).
      Also wenn ihr euch abmeldet, dann kann es sein, dass der Schulplatz später weg ist. Das solltet ihr aber genau mit der Schulleiterin besprechen. Bei einer Beurlaubung nimmt sie den Schulplatz ja an, aber ist eben nur beurlaubt.

      Antworten
      • Lieben Dank für deine Rückmeldung!

        Wir leben in NRW, die Schulleiterin meinte sie hätte das so noch nicht gehabt aber sie sie da keine Problem. Denke sie wird es als Beurlaubung durchgehen lassen?!

        Wir wollen uns ja auf keinem Fall abmelden… Ich kann es ja ohnehin nicht, da ich in Elternzeit bin lauft ja die Krankenversicherung und der Rest ohne hin… soweit ich mich informiert habe m, darf man ja in der Elternzeit ins Ausland ohne sich abmelden zu müssen. Mein Mann ist ohnehin hier weiter steuerpflichtig und kann sich auch nicht abmelden. Müsste man das Kind alleine abmelden?!

        Lieben Dank Hanna ❤️

        Antworten
        • So wie ich es verstehe, kann man sich bei der reinen Elternzeit ohne Elterngeld abmelden. Einen Arbeitsplatz kann man mit dem Einverständnis des Arbeitgebers laut eigener Erfahrung auch behalten. Kinder alleine abmelden, ist wie im Artikel beschrieben nicht unbedingt vorgesehen, aber nicht unmöglich. Ich kann dir nur empfehlen, dir alles schriftlich geben zu lassen, wenn du explizit nach einer Beurlaubung gefragt hast bei der Schulleiterin und sie dem zustimmt (die kann nur bis zu einem Jahr entscheiden in NRW meine ich und alles, was länger ist, muss die Schulaufsichtsbehörde entscheiden und die lehnen der Erfahrung vieler anderer Reisefamilien nach oft einfach so ab).

          Antworten
  8. Hallo,
    Ich komme aus Nigeria und mein Kind ist 7 Jahre alt geht schon in die Schule in Deutschland
    Nun muss ich dann in 2 Jahre studieren und möchte das Kind zur oma nach Nigeria bringen um dort die Schule weiter zu besuchen
    Darf ich mein Kind einfach von Schule abmelden oder was soll ich genau tun

    Antworten
    • Ja, du kannst dein Kind von der Schule abmelden, indem du die Schule über den Umzug deines Kindes nach Nigeria informierst. Meistens möchte die Schule dann eine Abmeldebescheinigung und die bekommst du frühestens 7 Tage vor dem Auszug deines Kindes aus deiner Wohnung von dem Meldeamt, wo ihr grad noch gemeldet seid.

      Antworten
  9. Hallo,
    Ich werde im August mit meinen 3 Kindern nach Paris zu meinem Freund ziehen. Ich bin Witwe und werde vorerst nicht in Frankreich arbeiten. Ich werde mein Haus hier vermieten befristet auf 3 Jahre und ein Zimmer mit Schlüssel Behalte ich, da ich meinen Wohnsitz vorerst hier behalten will. Meine 3 Kids besuchen dort einmal die Waldorf Schule und dann noch eine Internationale aber staatliche Lycee. Muss ich meine Kinder hier abmelden oder reicht es in den Schulen die Kinder abzumelden und die Neuen Schulen (Einschreibungen) vorzuzeigen? Muss ich dass auch Ämtern sagen? Bin total überfordert und will nichts falsch machen. Danke Nadja

    Antworten
    • Hey Nadja,

      ich kann dir leider keine Rechtsberatung geben oder darf individuell auf deine Situation eingehen. Es ist meiner Erfahrung nach so, dass es immer eine individuelle Sache ist, wann man sich und seine Kinder abmelden musst und wann noch nicht. Wie oft man in D an der Adresse tatsächlich ist und welche Absichten man hat, dorthin zurückzukehren. Du könntest das mit deiner Meldebehörde besprechen und auch mit deiner Schule, damit du dich auch auf der sicheren Seite fühlst.
      Wünsch euch mega viel Spaß in Paris!
      Hanna

      Antworten
  10. Liebe Hanna,

    Fulltime-Vanlife ist mir vertraut, jedoch nur alleinreisend bzw. gemeinsam mit meinem Hund.
    Seit der Geburt meines ersten Sohnes vor fast 1,5 Jahren lebe ich allerdings wieder in einer Mietwohnung und erwarte diesen Sommer mein zweites Kind.

    Ich bin für ein Leben an einem Ort aber einfach nicht geschaffen, weswegen schon länger feststeht, dass es wieder zurück ins „ungebundene Leben auf Rädern“ gehen soll, diesmal allerdings mit Kind und Kegel 😅

    Dein entsprechendes E-Book habe ich bereits bestellt, um mich nun auch tiefgreifender mit der Thematik zu befassen.
    Jedoch brennt mir aktuell eine andere Frage auf der Seele, die ich angesichts der zweiten Geburt frühzeitig „geklärt“ wissen möchte:

    Mein Partner und ich sind uns einig, dass ich mich gemeinsam mit den Kindern aus Deutschland abmelde. Er selbst würde hier gemeldet bleiben.
    Nun stellen wir uns allerdings die Frage, was aus bürokratischer Sicht gesehen besser wäre, um diesen Weg auch wirklich „gut“ gehen zu können:

    Gemeinsames Sorgerecht oder „lediglich“ Umgangsrecht beantragen?

    Mir ist bekannt, dass der gravierendste Unterschied darin liegt, dass bei wichtigen kindlichen Belangen beide Sorgeberechtigte per Unterschrift zustimmen müssen.

    Aber wie sieht das aus, wenn es um die Abmeldung aus Deutschland geht?
    Müssen wir dabei mehr beachten bzw. was müssen wir bedenken, wenn wir das eine oder das andere wählen?

    Hast du dazu ggf. Informationen?

    Liebe Grüße
    Bella

    Antworten
    • Hey Bella,

      ich denke, das ist eine Sache, die sich für euch beide als Eltern gut anfühlen muss. Wir haben bisher noch keine Probleme gehabt, haben beide das Sorgerecht für die Kinder. Wenn einer von uns mal alleine mit den Kids reist, z. B. über Ländergrenzen, haben wir für den Fall ein Schreiben vom jeweils anderen dabei, dass er/sie damit einverstanden ist. Ich denke nicht, dass euch das im Weg stehen kann, aber ausschließen kann ich das natürlich nicht.

      Antworten
  11. Muss ich mein Kind abmelden, wenn es für drei Monate im Ausland außerhalb der EU, also in Serbien, zur Schule geht? Er macht eine Woche Urlaub und beendet dort im Juni das Jahr, das drei Monate dauern wird. Im September setzt er seine Ausbildung in Deutschland fort.

    Antworten
    • Ich denke nicht, dass ein Auslandsaufenthalt von 3 Monaten mit eindeutiger Rückkehrabsicht, eine Abmeldung aus Deutschland notwendig macht. Kommt sicher auf den Einzelfall an, wenn z.B. Wohnsitze innerhalb Deutschlands gewechselt werden. Sollte es da Probleme mit Behörden oder Ämtern geben, wende dich am besten direkt an einen Anwalt.
      Liebe Grüße
      Hanna

      Antworten

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