Es gibt sicher viele Gründe, warum sich Eltern fragen, ob sie nur ihre Kinder abmelden können. Sei es eine Auswanderung, die deutsche Schulpflicht oder eine Langzeitreise. Fest steht, es ist nicht immer ganz einfach, die eigene Situation den Mitarbeitern einer Behörde zu schildern, so dass alle zufrieden aus der Sache herausgehen.
Kinder abmelden ohne Eltern? Geht das überhaupt?
Insbesondere in der aktuellen Situation (Herbst 2021 – Masken- und Testpflicht in deutschen Schulen) entscheiden viele Familien, dass es so nicht weitergehen kann und suchen Auswege.
Der wohl am häufigsten probierte Ausweg ist die Abmeldung nur des Kindes ohne Eltern aus Deutschland, meistens zusammen mit einer Auswanderung oder Langzeitreise.
Mittlerweile teilen viele Familien die oftmals selbe Erfahrung: Im örtlichen Meldeamt ist dieser Weg eine Sackgasse.
Aber woran liegt das? Ist das rechtlich einwandfrei und gibt es noch weitere Wege?
Dazu bringt uns ein Blick in BGB § 11 weiter, in dem es heißt:
„Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.“
Doch was steckt hinter diesem Paragraphen?
Zuerst einmal eine Vermutung, nämlich die, dass das Kind den Wohnsitz der Eltern teilt. Dies ist keine Feststellung oder ein Muss, sondern erstmal die Annahme, von der ausgegangen wird. Es folgen Ausnahmen davon und es endet mit der Aussage, dass es einen Wohnsitz behält, bis es ihn rechtsgültig aufhebt. Das ist natürlich die übliche schwammige Ausdrucksweise, die dazu führt, dass man sich streiten kann. Aber sie kann – je nach Familiensituation – auch neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen.
Welche Probleme können bei der Abmeldung auf uns zu kommen?
Bleibt ihr als Eltern weiterhin an eurem festen Wohnsitz gemeldet, so wird dem Kind ebendiese Adresse als Wohnsitz unterstellt. Wenn für das Kind bei der Abmeldung keine neue Meldeadresse im Ausland angegeben wird, so fällt es den Sachbearbeitern schwer zu verstehen, wie es sein kann, dass die sorgeberechtigten Eltern in Deutschland sind, wohingegen das minderjährige Kind ins Ausland geht. Ohne Ziel. Aus ihrer Sicht.
Es gab schon Sachbearbeiter, die deshalb das Jugendamt eingeschaltet haben. Ob das so rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt. Damit dieser Film in eurem Amt gar nicht erst zu laufen beginnt, muss für die Person, die euren Fall bearbeitet, deutlich sein, mit und bei wem das Kind ist, damit sie guten Gewissens ihrer Arbeit nachgehen kann.

Welche Wege gibt es, Kinder abzumelden?
Der einfachste Weg die Kinder abzumelden, ist die Abmeldung gemeinsam mit mindestens einer sorgeberechtigten Person. Hier ist auch aus Sicht der Behördenmitarbeiter für das Wohl des Kindes gesorgt und Kinder können normalerweise auch ohne Wohnwitz problemlos ins Ausland abgemeldet werden.
Seit neuestem gibt es Berichte von Eltern, die besagen, dass die Familienkasse Kindern ohne festen Wohnsitz im EU-Ausland kein Kindergeld mehr zahlen möchten. Dies ist jedoch ein anderes Thema, über das ihr in Kindergeld im Ausland mehr lesen könnt.
Gibt es nun aber noch Gründe, die gegen eine sofortige Abmeldung mindestens eines Elternteils stehen, so gibt es noch die Option, sie in den Haushalt naher Verwandte im Ausland abzumelden, also die Angabe eines Wohnsitzes des Kindes im Ausland.
Achtet bei dieser Variante natürlich darauf, dass in dem entsprechenden Land die Gesetze so ausfallen, wie sie euch entgegenkommen. Ob eine Meldung im jeweiligen Land dann aber überhaupt von Nöten ist, sei dahingestellt und kommt auf die Meldegesetze des Ziellandes an, weshalb ich darüber an dieser Stelle keine Aussage treffen kann.
Prüft eure Gründe gegen eine Abmeldung aber gut, denn meistens zeigt sich, dass es auch da Lösungen gibt, die eine Abmeldung ermöglichen! Ihr braucht dabei Hilfe? Schaut mal in unser eBook „Zwischen Freiheit und Finanzamt“!
Und nun viel Erfolg!
Dürfte eine Mutter die auswandern will ihr Kind zwingen mit zu kommen ohne sas es das Kind möchte mit zukommen?
Die Frage kann ich dir pauschal leider nicht beantworten. Solange das Kind minderjährig ist, obliegt den sorgeberechtigten Personen das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sofern es ihnen nicht aberkannt wurde. Allerdings würde ich viel mehr schauen, welche Bedürfnisse sowohl beim Kind als auch beim Elternteil hinter den unterschiedlichen Wünschen liegen und im Gespräch zwischen den beiden nach einer Lösung suchen. Hilft ja auch nichts, wenn die Eltern-Kind-Beziehung nachhaltig beschädigt wurde.
Hallo, wir pendeln zwischen Brasilien und Deutschland und wollen unsere Kinder abmelden. Die zuständige Behörde stellt viele Fragen, auch persönliches .Es ist doch juristisch völlig in Ordnung wenn wir die Kinder abmelden , oder ? Wir , also die Eltern sind noch in Deutschland angemeldet. LG
Pauschal kann ich das nicht beantworten, weil ich eure Situation nicht kenne. Die Behörden gehen davon aus, dass die Kinder dort ihren Wohnsitz haben, wo die Eltern sind. Ist das bei euch anders, so möchten sie Nachweise über den Verbleib der Kinder, weshalb die Kinder alleine abmelden, ohne die Eltern dazu, schwierig sein kann.
Ein minderjähriges Kind geht in diesem Monat zurück in die Heimat in der Karibik. Die Mutter behält ihren Wohnsitz in Deutschland. Das Kindergeld entfällt, weil das Kind den Wohnsitz nicht mehr in der EU hat. Das ist mir klar. Das Kind wurde bereits abgemeldet. Das Kindergeld wurde jetzt (im Monat August) gekürzt. Der Abreisetag ist der 27. 8. 2022. Bisher gab es für Kindergeld und Kinderzuschlag 344 €. Jetzt wurden nur 125 € überwiesen. Ich meine diese Kürzung ist zu hoch oder ist das korrekt?
Hallo Helge,
wie hoch die Kürzungen im Einzelfall sein dürfen, das kann ich dir leider nicht beantworten. Aber aufgrund des großen Unterschieds würde ich da an deiner Stelle definitiv nochmal nachhaken und darum bitten, dass man dir die gesetzliche Grundlage nennt, die Basis für diese Berechnung ist, damit du es nachvollziehen kannst. Du solltest aber auch schriftlich über diese Änderung informiert worden sein.
Hallo,
Wir drei besitzen nur die bulgarische Staatsangehörigkeit,unser Sohn(4 Jahre alt) ist aber in Deutschland geboren. Die letzten Jahren pendle ich mit dem Kind zwischen die beiden Länder,wobei das Kind in Bulgarien einen privaten Kindergarten besucht,wenn wir da sind. Letzentdlich haben wir die Entscheidung getroffen,dass unseres Kind in Bulgarien die Schule( und Vorschule) besuchen sollte. Der Vater bleibt in Deutschland(Arbeit) und vielleicht muss ich auch hier angemeldet bleiben,um in Teilzeit zu arbeiten damit ich zwischen die beiden Länder pendeln kann.
In unseren Personalausweise stehen unsere bulgarischen Anschriften, die Oma kümmert sich ums Kind,wenn wir nicht da sind(wir sind auch bei ihr in Bulgarien gemeldet).
Würden wir Probleme mit den Meldebehörden bei dieser Fallkonstellation haben? Wenn wir nur das Kind abmelden wollen?
Danke im Voraus!
Hallo Ela,
ich denke nicht, dass ihr mit Problemen zu rechnen habt, wenn ihr euren Sohn alleine abmeldet. Er wird ja in BG einen Wohnsitz haben und nicht komplett wohnsitzlos sein (<- Das ist meist der schwierige Teil bei Ämtern), zudem bei der Familie. Auch dass in euren Persos eure bulgarische Anschrift steht, unterstreicht nochmal, dass alles fein ist. Allerdings wundert mich, dass nicht eure deutsche Anschrift im Perso steht, wenn ihr hier gemeldet seid. Habt ihr jemals eine Meldebestätigung für Deutschland erhalten?
Hallo Hanna,
Ich bin mit meinen Kindern aus DE abgemeldet. Mein Ehemann ist noch gemeldet. Nun bin ich aus dem Ausland zurück und möchte mich ALLEINE hier wieder anmelden (aus Arbeitstechnischen gründen). Die Anmeldung würde aber in einem anderen Bundesland erfolgen, nicht mehr im vorherigen. Funktioniert das? Oder werden die Kinder gleich automatisch wieder mit angemeldet? Vielen Dank und liebe Grüße Steffi
Was deine zuständige Behörde aus deiner Situation macht, kann ich dir leider nicht genau sagen. Es kann sein, dass sie nachfragen und dann meinen, sie müssten die Kinder mit dir gemeinsam anmelden, weil sie eben davon ausgehen, dass die Kinder den selben Wohnsitz wie du teilen. Das müsstest du dann widerlegen. Es kann aber auch sein, dass sie nicht danach fragen. Du solltest daher auf diese Fragen vorbereitet sein und – falls vorhanden – notwendige Nachweise (erst auf Nachfrage) vorlegen können. Beste Grüße!
Hallomeinentochter will nicht mehr in Deutschland bleiben , wir Eltern haben wir entschieden dass sie bei ihrer Tante im Ausland bleibt .
Dürfen wir das machen
Hallo Simo,
als Eltern habt ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das bedeutet, ihr entscheidet, wo sich euer Kind aufhalten soll. Wenn das bei der Tante im Ausland ist, dann ist das okay. Um eure Tochter aus Deutschland abzumelden, ist es hilfreich, die Adresse der Tante anzugeben.
Hi! Ich habe deine Antwort erst jetzt gesehen,danke für die Info,hoffentlich wird es klappen…
Ja,wir sind in Deutschland gemeldet, nur ist es so,dass jeder bulgarische Staatsangehörige muss auch einen Wohnsitz in Bulgarien haben und diese Adresse steht immer im Personalausweis, also es darf keine ausländische Adresse im Personalausweis oder Reisepass eingetragen werden. Mein Sohn ist in Deutschland geboren,trotzdem wurde bei der Reisepassausstellung in Bulgarien unsere bulgarische Anschrift für ihn eingetragen und nicht unsere deutsche Anschrift. Aber wie gesagt,wir haben auch in Bulgarien einen Wohnsitz, unsere Angehörigen und Freunde sind da usw.
Ich arbeite in Deutschland, ich bin Polin, ich kassiere Kindergeld, wenn ich eingecheckt habe, muss ich das beim Amt melden oder wird mir das Kindergeld weggenommen
Heyho! Ich glaub, da ist ein autocorrect reingerutscht. Wenn du wo eingecheckt hast?