Dies ist der aktualisierte Artikel zum Kapitel Reisepass ohne Wohnsitz aus unserem Buch „Zwischen Freiheit und Finanzamt“:
Die Freiheit ruft! Einen Reisepass ohne Wohnsitz hast du höchstwahrscheinlich trotzdem, denn du bist nicht staatenlos. Dein Pass verliert nach ein paar Jahren seine Gültigkeit und du willst ihn erneuern lassen?
Je nachdem, wohin dich deine Reise führt, benötigst du einen Pass. Manchmal reicht der Personalausweis, sofern du ihn noch hast. Für Kinder ist der Kinderreisepass vorgesehen, der aber seit 2021 nur noch ein einziges Jahr gültig ist und ab 1. Januar 2024 ganz abgeschafft wird!
Um also möglichst lange flexibel zu bleiben, ist ein gültiger Reisepass (auch für die Kinder direkt der „richtige“) nicht zu verachten und spätestens das eine oder andere Reisedokument wird im Laufe deiner Reise ungültig und muss erneuert werden. Zu empfehlen ist, alle Papiere vor Abmeldung aus Deutschland zu erneuern, weil dir das zu Beginn erstmal den Rücken freihält. Denk auch daran, deine Geburtsurkunden in Kopie mitzuführen, damit du dich im Falle eines Diebstahls leichter neue Ausweise ausstellen lassen kannst.
Aber nun bist du aus Deutschland abgemeldet und brauchst neue Papiere… was tun?
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Reisepass ohne Wohnsitz beantragen – welche Informationen sind falsch, welche richtig?
Diese Frage beschäftigte uns, als wir gerne flexibler sein wollten und unsere Personalausweise im Jahr darauf sowieso auslaufen sollten und keine gültigen Reisepässe mehr vorhanden waren. Ich begann mit Meldeämtern zu telefonieren, fragte in einschlägigen Gruppen auf Facebook nach und bekam, grob zusammengefasst, folgende Sammlung an Antworten:
- “Hm, das ist schwierig, meistens ist das Amt des letzten Wohnsitzes zuständig, aber eigentlich nicht wirklich…“
- “In Berlin gibt es eine Abteilung nur für Obdachlose, da kann man das auch machen…“
- “Du kannst es nur im Konsulat im Ausland machen, kostet aber doppelt so viel.”
- “Melde dich doch einfach kurz an und dann wieder ab.”
Hmpf. War irgendwie nicht so zufriedenstellend und klang nach mega viel Überzeugungsarbeit und Kohle, um einen neuen Reisepass ohne Wohnsitz zu beantragen. Auch bekanntere Menschen, die online angehende Perpetual Traveller oder Digitale Nomaden beraten, sprechen in ihren Blogs davon, dass es eher schwierig sei, den Reisepass ohne Wohnsitz zu beantragen.
Zuerst stellten wir uns aber folgende Frage:
Welches Amt ist zuständig für einen Reisepass ohne Wohnsitz?
Der Telefonmarathon begann: Ich fragte bei einem Amt nach, bei dem ich in der Vergangenheit mal gemeldet war und bekam die Auskunft, ich könne einen Reisepass ohne Wohnsitz nur in deutschen, grenznahen Ämtern beantragen, aber sie bräuchten alle Dokumente von mir, die ich habe, wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde und so weiter.
Daraufhin rief ich bei einem Amt in Grenznähe an und hier sagte man mir ab, denn sie seien nur zuständig, wenn wir einen Wohnsitz im angrenzenden Ausland hätten und nur, wenn das Deutsche Konsulat im Ausland dies bestätige. Doppelt so teuer sollte es auch sein, weil sie ja eigentlich nicht zuständig seien.
Ich schrieb an das Amt unserer letzten Meldeadresse. Nach einem kurzen Hin und Her erklärten sie sich bereit, den Reisepass ohne Wohnsitz aus Kulanz auszustellen unter der Voraussetzung, dass wir auf eigene Kosten Führungszeugnisse für alle anfertigen lassen müssten, sonst ginge es nicht.
Auf welcher Grundlage diese Forderung beruht, liest du hier gleich noch. Ob man uns unter Generalverdacht stellte und sicher gehen wollte, dass wir keine verurteilten Gefährder der Gesellschaft sind? Klingt absurd. Denn das Recht auf einen Pass haben wir trotzdem. Und irgendwie hatten wir auch nicht so wirklich Bock, noch mehr Geld dafür auszugeben. Kosten für das Führungszeugnis zu dem Zeitpunkt 13 Euro pro Person. Und wieder einmal half – wie immer – der Blick ins Gesetzbuch:

Das Paßgesetz (es ist so alt, dass es noch nach alter Rechtschreibung besteht) regelt die Zuständigkeit der Behörden, die dir deinen Reisepass ohne Wohnsitz ausstellen dürfen.
Wie praktisch. Absatz 3 lautet wie folgt:
§ 19 Abs. 3 PaßG Zuständigkeit
§ 19 Abs. 3 PaßG
Im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist die Paßbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Paßbewerber oder der Inhaber eines Passes für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, gemeldet ist. Im Ausland ist die Paßbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk sich der Paßbewerber oder der Inhaber eines Passes gewöhnlich aufhält. Ist hiernach keine Zuständigkeit begründet, so ist die Paßbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich vorübergehend aufhält.
Oh wie schön! Bitte nochmal den letzten Satz lesen:
Ist hiernach keine Zuständigkeit begründet, so ist die Paßbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich vorübergehend aufhält.
Also, wer ist nun zuständig? Alle.
Alle, bei denen wir mal kurz reinschneien, wenn es sonst keine Behörde gibt, die zuständig wäre nach den beiden ersten Sätzen. Wieso weiß das niemand und nicht mal die Behördenmitarbeiter*innen selbst? Hier können wir nur mutmaßen… nicht richtig geschult, zu unsicher und Sorge vom Vorgesetzten auf den Deckel zu bekommen oder bewusst unwissend gestellt, um Mehrarbeit zu vermeiden?
Egal. Das wollten wir definitiv austesten und so ließen wir uns einen Termin* geben bei einer Passbehörde in einer Stadt, zu der wir keinen behördlichen Bezug hatten und brachten den Paragraphen natürlich auch direkt mit.
*Aufgrund der Corona-Maßnahmen 2020 war ein Termin notwendig, normalerweise könnt ihr aber einfach in jede Passbehörde spazieren ohne Termin. Bei der telefonischen Terminvereinbarung beantworteten wir die Frage, ob wir denn hier gemeldet seien mit „Ja“, damit wir nicht schon vorab abgewimmelt werden.
Am Tag des Termins stießen auf eine sehr hilfsbereite Sachbearbeiterin und ihren Abteilungsleiter, der zufällig grad anwesend war. Beide hatten sich noch nie über den obigen Satz aus dem Paragraphen Gedanken machen müssen. Der Abteilungsleiter war sofort überzeugt und sagte direkt, dass das dann ja kein Problem sei, wenn das da so im Gesetz stehe. Oh wie schön, dass auch mal was direkt klappt!
Achtung: Manche Ämter meinen, dass sie dir an dieser Stelle einen Aufschlag wegen Nicht-Zuständigkeit berechnen dürfen, weil sie sich nur mürrisch nach Einsicht in das Gesetz darauf einlassen, dir einen Reisepass ohne Wohnsitz auszustellen. Tatsächlich sind sie ja aber wirklich zuständig, weshalb sie hier keine weiteren Gebühren geltend machen können.
Anstelle des normalerweise im System gespeicherten Datensatzes müsse die Sachbearbeiterin unsere Daten eben „per Hand“ eintippen. Diese Stelle scheint der Knackpunkt zu sein, denn anfangs war sie überfragt, wie sie an unsere Daten kommen solle, weil unsere Daten ja nicht im System hinterlegt sind ohne Meldung bei ihr vor Ort.
Die Lösung ist natürlich so einfach, wie sie nahe liegt: Einfach von unseren noch gültigen Personalausweisen abtippen.
Wichtig ist natürlich, dass ihr dazu noch ein gültiges Ausweispapier vorlegen könnt, um euch auszuweisen bei der Behörde. Wir mussten auch keine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder ein Führungszeugnis vorlegen. Auch keine doppelte Gebühr wegen Nicht-Zuständigkeit wurde verlangt, weil sie ja zuständig waren, einfach weil wir uns vorübergehend in ihrem Bezirk aufhielten.
Dieses Gesetz gilt nicht nur für alle Passbehörden in Deutschland, sondern auch für die Deutschen Auslandsvertretungen, die ebenfalls Passbehörden sind, wo immer ihr euch auf der Welt grad befindet.
Was muss bei „Wohnort“ in meinem Reisepass eingetragen werden, wenn ich keinen Wohnort habe?
Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) gilt folgende Vorschrift bei der Eintragung des Wohnorts im Reisepass ohne Wohnsitz:
Hat die antragstellende Person keine Wohnung oder ist nach den vorstehenden Nummern keine Wohnung zu ermitteln, ist der derzeitige Aufenthaltsort einzutragen.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift 4.1.9.5
Welche Unterlagen benötigst du für den Reisepass ohne Wohnsitz?
Am häufigsten wird das gute alte Führungszeugnis verlangt, damit der Reisepass ohne Wohnsitz beantragt werden kann. Diese Forderung beruht auf einer Verwaltungsvorschrift zum §7 Paßversagung aus dem Passgesetz.
Der genaue Wortlaut lautet:
„Wird ein Führungszeugnis auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls für notwendig erachtet (z. B. wenn die antragstellende Person keinen festen Wohnsitz hat oder wenn der Verdacht besteht, dass von einer anderen Passbehörde ein Pass versagt oder entzogen worden ist), so hat die Passbehörde die antragstellende Person aufzufordern, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei ihr zu beantragen (§ 30 Absätze 1, 2, 5 des Bundeszentralregistergesetzes/BZRG) und innerhalb eines Monats vorzulegen.“
Mitarbeiter, die ein Führungszeugnis verlangen, um dir einen Reisepass ohne Wohnsitz auszustellen, berufen sich sehr wahrscheinlich auf diese Vorschrift. Sie ist vermutlich entstanden, um sicherzugehen, dass die antragstellende Person nicht „ohne Grund“ ohne Pass ist, also wie es weiter im Text steht, dass ihr eventuell schon ein Pass entzogen oder versagt worden sein kann. Dies kann die Behörde bei gemeldeten Personen leichter feststellen als bei Menschen ohne Wohnsitz. Diese Information würden sie nun also im Führungszeugnis finden.
Meine persönlichen Gedanken dazu: Dass ein fehlender Wohnsitz dich nun unter Generalverdacht stellen soll, möglicherweise Straftaten begangen zu haben, die zum Passentzug führen konnten, kannst du vielleicht durch das gemeinsame Auftreten als Familie entkräften. Mach dir immer wieder klar, dass es total legal ist, ohne Wohnsitz zu leben und du deshalb kein Mensch Zweiter Klasse bist, auch wenn dich einige Behörden als solchen behandeln wollen.
Ich stelle auch in Frage, dass diese Regelung – so wie sie dort steht – wirklich rechtens ist und bezweifle, dass diese Ungleichbehandlung und die Mehrkosten (Beantragung Führungszeugnis) der Antragsteller aufgrund eines „fehlenden“ Wohnsitzes gerechtfertigt sind. Zudem glaube ich, dass die Passbehörden sehr wohl Zugang haben zu wichtigen Daten in Bezug auf die Ausstellung eines Reisepasses ohne Wohnsitz.
Aus der Praxis: Durch meinen Kontakt zu vielen anderen reisenden Familien kam mir mittlerweile zu Ohren, dass es auch Ämter gibt, die das Führungszeugnis auf eigene Kosten anfordern, so dass es zu keinem finanziellen Nachteil der beantragenden Familien kam.
So wie in unserem Fall letztendlich auch kein Führungszeugnis verlangt wurde (scheint also auch im Ermessen der Mitarbeiter zu liegen, ob sie einen Verdacht haben) und der Reisepass ohne Wohnsitz schon nach wenigen Tagen an uns übergeben werden konnte (per Express mit Aufzahlung schon nach 3 Tagen möglich). Eine weitere Vermutung ist, dass sich immer mehr Menschen aus Deutschland abmelden und ohne Wohnsitz bleiben, was zu einem genaueren Hinsehen der Behörden führt. Ähnlich wie es momentan viele bei der Familienkasse spüren, wenn es ums Kindergeld geht.
Hier wird sich in Zukunft sicherlich noch einiges ändern, also bedenke, dass auch die Vorschriften ohne deine Kenntnis immer wieder verändert und aktualisiert werden können und was heute noch gilt, morgen wieder anders läuft.
Viel Erfolg wünschen wir dir!
Konntest du deinen Reisepass ohne Wohnsitz beantragen? Schreib uns deine Erfahrung in die Kommentare!
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Meine Beamtin weiß nicht, was sie als Wohnort eintragen soll/darf/muss … Was kommt da rein?
Bei uns steht wie in den Persos auch schon „Keine Wohnung in Deutschland“ drin. Das ist meiner Meinung nach auch alles, was man da überhaupt eintragen kann, weil es die einzig relevante Information ist, die deutsche Beamte in solchen Fällen eintragen können. Viel Erfolg!
Hallo Hanna,
hast Du Deinen Perso im Ausland auf der Botschaft gemacht? Wenn das so akzeptiert werden würde, wäre das nämlich toll, dann könnte mein Lebensgefährte endlich seinen Ausweis machen lassen und seine Frührente beantragen. Bitte gib mir netterweise Bescheid. Danke.
Heyho!
Ich habe meinen Pass in D machen lassen, du kannst ihn aber auch bei einer deutschen Behörde (also Botschaft) im Ausland machen lassen, wenn du sowieso grad dort bist.
Laut 4.1.9.5 Passverwaltungsvorschrift (PassVwV) ist der aktuelle Aufenthaltsort, also der Ort der Behörde wo man den Antrag stellt, einzutragen.
Hey wie cool ist das denn! Danke für den Hinweis, werde ich hier im Artikel vervollständigen. Wurde bei uns im Pass auch falsch eingetragen.
Mega toller Artikel!
Meine Freundin hat gerade das Problem, dass ihr perso abgelaufen ist und sie aber keinen festen Wohnsitz hat (schläft mal hier und mal da, laptop unterm arm ) postadresse läuft als cc über mich und sie bekommt dauernd Druck sie soll eine Adresse nennen, teilweise stand bei mir die Behörde vor der Türe, man wolle meine Freundin sprechen , briefe werden oft an sie adressiertund das cc ignoriert, sie wohne ja hier….echt crazy. Dabei ist sie nur sporadisch
in D. Und Reisepass ohne Perso….das wird schwer. Jemand Erfahrung? Danke 🙂
HeyHo,
ich hoffe, ich verstehe die Situation richtig: Deine Freundin möchte einen Reisepass beantragen, aber ihr Perso ist abgelaufen, so dass sie nun keinen Reisepass bekommt? Hat das die Passbehörde bei ihr gesagt? Man braucht natürlich etwas, um sich auszuweisen, allerdings gibt’s ja auch noch andere Möglichkeiten wie z.B. eine Geburtsurkunde. Es kommt auch drauf an, wie lange der Perso abgelaufen ist und ob man offiziell ohne Wohnsitz ist (das würde ja im Perso vermerkt werden mit dem Hinweis „ohne Wohnung in Deutschland“) oder noch an irgendeiner alten Adresse gemeldet ist, wo man aber nicht mehr wohnt.
Hallo,
Ich beantrage gerade einen neuen Reisepass, war zuletzt in den VAE beruflich gemeldet, ist aber ebenfalls abgelaufen. Nun bin ich in Deutschland und die Passbehörde macht „Probleme“, will erst die Zustimmung der Botschaft aus Dubai.
Das kann Dauern, benötige den Reisepass aber dringendst
Hey Dieter!
Hast du es mit dem Paragraphen im Text versucht? Wenn du nur in der Vergangenheit in den VAE gemeldet warst und dich dort nun nichts mehr hin verbindet, kein Wohnsitz, kein gewöhnlicher Aufenthalt, sollte laut meinem Verständnis auch nicht mehr die Zustimmung aus Dubai benötigt werden, weil keine Zuständigkeit mehr besteht.
Hast du einen Wohnsitz in D?
Man braucht keinen Perso um einen Pass zu beantragen?
Ich lebe seit über 22 Jahren nicht mehr in DE und habe seit dem auch nie einen Perso mehr gehabt.
Es geht alles über Kopien und alter Pass.
Ich muss immer eine Kopie des aktuellen Passes und den Pass selber vorzeigen plus Geburtsurkunde in allen Botschaften (da die nach eigenen Aussagen, keinen Zugriff auf die Stammdaten in DE haben, so wie alle anderen Einwohnermeldeämter).
Manche Botschaften wollen lieber eine Abstammungsurkunde statt Geburtsurkunde haben (unterschied, bei Abstammungs… stehen die Eltern mit drauf).
Wenn dein Reisepass geklaut wurde, reicht auch eine Kopie deines alten Passes aus, ggf. zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung von Bekannten oder Elternteilen.
Ich habe immer ein Foto von meinem Reisepass und notariell beglaubigte Geburtsurkunde in der Cloud.
Anhand dessen, können die Behörden meine Identität prüfen, falls mein Pass mal abhanden kommt.
Damit konnte ich sogar schon nach DE einreisen (via Auto, Fluggesellschaften finden das nicht lustig) :-)))
Ein wirklich sehr schöner Artikel. Leider hat die Beantragung bei mir noch nicht geklappt. Bei welcher Stadt warst du, wenn ich fragen darf?
Woran liegt es denn, dass es bei dir aktuell noch nicht klappen mag? Wir waren in einer Kleinstadt in Bayern. Ist tatsächlich egal, wo du hin gehest, hab auf jeden Fall die Paragraphen dabei!
Hallo, ich versuche gerade den Kinderreisepass in Spanien zu verlängern. Die wollen von mir 132 Euro für die Verlängerung. Ist der Preis legitim?
Das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, aber das ist schon sehr happig für einen Papierausweis, der 13 Euro kostet. Sind die spanischen Behörden denn zuständig, weil niemand anderes zuständig ist oder gibt es einen Wohnsitz in D und damit eine normalerweise zuständige Behörde?
Wir sind in Deutschland abgemeldet und haben momentan keine Wohnsitz.
Nun haben Sie mir mitgeteilt dass das Konsulat in Vigo einen Kinderreisepass nicht verlängern kann, sondern nur die Botschaft in Madrid. Also haben wir beschlossen, einen 6 Jahre gültigen Kinderreisepass neu zu beantragen. Der kostet „nur“ 165 Euro.
Allerdings haben sie mir gesagt, dass sie keine Passbehörde sind, nachdem ich ihr den Paragraph hier zitiert hatte, weil sie meinte, sie sei sich der Zuständigkeit nicht sicher. Und ich habe keinen Bock auf extra Gebühren…. 😅
Und nun stellt sich mir die Frage, was fällt unter Passbehörde? Im wiktionary, was jetzt nicht unbedingt eine zuverlässige Quelle ist habe ich die Definition gefunden „eine Behörde, bei der ein Pass beantragt werden kann“. Aber wo finde ich eine gesetzlich festgelegte Definition davon?
Ich habe schon versucht meinen Wohnort austragen zu lassen (da ich auf Reisen nicht jedem int. Beamten wissen lassen möchte, woher ich komme). Bekomme immer die selbe Antwort. Nicht möglich, da ich ja einen Wohnsitz habe….
Muss ich zwingend Obdachlos sein, damit man mir keinen Ort einträgt?
Die Saudis finden es nicht cool, wenn tel aviv im Pass steht :-))
Anekdote: eine Freundin (Blonde, Blaue Augen, Deutsche über Generationen, geboren in Riyadh (SA)) wurde in VAE angehalten, da sie ihr nicht glauben wollten, dass sie als Deutsche Blondine in Saudi Arabien geboren wurde. Verdacht: Gefälschter Pass :-)))
Hey Frank!
Grundsätzlich sollte ein Ort eingetragen sein (der dann nicht Wohnsitz ist, aber Ausstellungsort), also selbst dann, wenn du keinen Wohnsitz hast, daher hilft dir das auch nicht bei deinem speziellen Problem. Ach ja, obdachlos und ohne Wohnsitz sind zwei verschiedene Dinge 😉
Liebe Grüße!
Ich reise mit meinen Kindern allein und habe von meiner 16jähirgen das alleingige Sorgerecht (seit 2007) und von der 10jährigen das Aufenthaltsbestimmungsrecht (seit 2021) und sie verlangten das ich diese Urteile aktualisieren muss. Gibt es da was drüber? Danke.
Hey Daniela, wer verlangt das und mit welcher Begründung? Wenn eine Behörde etwas von dir verlangt und du nicht verstehst, auf welcher Grundlage sie dies tun, ist das beste, wenn du sie direkt nach der gesetzlichen Grundlage fragst. Nicht selten passiert dann gar nichts mehr, weil es oftmals keine gibt. Und wenn es eine gibt und sie dir eine nennen, kannst du direkt dort nachsehen und schauen, ob das überhaupt auf dich und deine Situation anwendbar ist und weitere Schritte planen.
Hallo Hanna,
vielen Dank für den Artikel.
Ich hab da ne Frage, vielleicht weißt du da weiter.
Ich habe keine gültigen Ausweispapiere mehr.
Nur noch einen abgelaufenen Reisepass. Ich komme gut ohne klar, jedoch brauche ich für ein paar Sachen doch wieder ein aktuelles Dokument .
Ich war in dem Ort meines aktuellen Aufenthaltes im Bürgeramt und die wollen von mir eine Abmeldungbstätigung.
war das bei dir auch so?
Geburtsurkunde ist vorhanden aber eben die Bestätigung nicht.
vielen Dank und herzliche grüße
Marc
Heyho!
Nein, ich musste keine Abmeldebestätigung vorlegen. Wenn deine Abmeldung für das Amt aber nicht nachvollziehbar ist, z. B. durch einen Sticker in einem alten Dokument, wie man ihn bei der Abmeldung bekommt, dann kann ich mir schon vorstellen, dass sie nachfragen. Die Bestätigung sollte dir aber die Behörde, bei der du dich damals abgemeldet hast, leicht zukommen lassen können per Post oder eMail.
Viel Erfolg!
Auch ich habe das alleinige Sorgerecht und hatte die selbe Situation. Die Dame war der Meinung ich müsste das Urteil des Famileingerichts aktualisieren lassen. Ich fragte nach einer Rechtsgrundlage oder Verwaltungsvorschrift. Die hatte sie nicht. Danach fragte ich nach dem Amtsleiter und das Thema war erledigt.
Ich würde dir empfehlen, immer nach der Rechtsgrundlage zu fragen.
Oh ja, immer nach einer Rechtsgrundlage fragen. Wenn dir jemand Auskunft gibt, egal wie die ausfällt, sollte das Hand und Fuß haben. Und oftmals ist es leider so, dass lieber „nein“ gesagt wird, wenn man sich unsicher ist und keine Ahnung hat, was richtig ist.
Hi Hanna ich habe deinen Artikel gerne gelesen und entsprechend schon einmal per E-Mail in meiner „Behörde vor Ort“ vorgefühlt, das ich demnächst entsprechend einen neuen Reisepass (48 Seiten) bei Ihnen beantragen würde und abgemeldet bin in Deutschland. Nach einigem Hin und Her (Erklärungen meinerseits) mit der Sachbearbeiterin heißt es jetzt wie folgt von Ihr,
Ja es ist möglich bei uns: „Jedoch Passunbedenklichkeitsbescheinigung von der Deutschen Botschaft des Landes, in dem Sie sich momentan aufhalten. Die Kosten für den Express-Reisepass mit 48 Seiten belaufen sich auf 114,00 €. In diesem Fall ist jedoch die doppelte Gebühr und somit 228,00 € fällig, falls Sie den Pass hier beantragen möchten.“
Ist das legitim aus deiner Erfahrung oder stimmt es nicht das ich eine Passunbednklichkeitsbescheinigung brauche und diese „doppelten“ Kosten haben…
Ich freue mich von dir zu lesen und wünsche dir später einen schönen Start ins Wochenende
Hi Tobias,
ich vermute, da du dich noch im Ausland befindest (so lese ich zumindest deinen Text, bitte korrigieren), sehen sie sich selbst als nicht zuständig und erheben daher vermutlich höhere Gebühren. Wenn man aber vor Ort bei ihnen aufschlägt und nirgendwo einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, sind sie zuständig und dann darf es wegen der Zuständigkeit eigentlich auch keinen Aufschlag geben. Eine Passunbedenklichkeitsbescheinigung kann einem ja keiner ausstellen, wenn es nirgendwo eine Zuständigkeit gibt. Die müsste man dann ja aus jedem Land dieser Welt holen. Absolut utopisch. Hast man aber im Ausland einen Wohnsitz, sieht das ganze wieder anders aus.
Liebe Hanna,
bin mit meinen beiden Kindern aus D abgemeldet, Mann ist gemeldet. Waren dann auch ein halbes Jahr unterwegs. Wollte jetzt für 1 Kind einen neuen Reisepass bei unserer „alten“ Stadtverwaltung in D ausstellen lassen. Die Stadt weiß zwar, dass sie dafür zuständig ist, will aber eine Auflistung aller Orte haben, die wir in der Vergangenheit besucht haben. Das finde ich unmöglich, zumal ich gar nicht mehr alle Orte weiß. Sie könne das aber sowieso nicht nachprüfen, sagt die Verwaltungsdame selbst. Habe auch schon eine „Eidesstattliche Versicherung“ abgegeben, dass ich nirgends einen Ausweis beantragt habe. Sie sagt, die Auflistung müsste unbedingt noch zusätzlich sein. Ein Dozent der Landeshauptstadt München hätte das zu ihr gesagt. Habe mir die Paragraphen nennen lassen. Natürlich steht das in keinem Paragraphen drin. Oder könnte das eine interne Anweisung sein? Muss ich dann die Liste bringen? Was rätst du mir? Vielen Dank für Deine Arbeit! Liebe Grüße
Hey Kerstin,
das finde ich auch eine unmögliche Forderung von der Dane, habe ich aber auch schon in Einzelfällen gehört. Ich würde tatsächlich einfach zu einem anderen Passamt gehen. Steck da nicht viel Energie rein. Solltest du immer wieder das selbe Problem haben, dann würde ich mir einen Anwalt zu Rate ziehen, wenn die jeweils Vorgesetzten auch dieser Auffassung sind. Ganz ganz schnellen Erfolg dir!