Ich durchforste kilometerlang Suchergebnisse bei Google und Co. und frage mich erneut durch Gruppen in den sozialen Netzwerken. Wie – zur Hölle! – funktioniert eine Gewerbeanmeldung, wenn ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe und keine Betriebsstätte brauche?

Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz und Betriebsstätte – nicht immer einfach

Mai 6, 2021 | 54 Kommentare

Ich durchforste kilometerlang Suchergebnisse bei Google und Co. und frage mich erneut durch Gruppen in den sozialen Netzwerken. Wie – zur Hölle! – funktioniert eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz in Deutschland und wenn ich gar keine Betriebsstätte brauche?

Immerhin verlangen die Gewerbeämter bei der Gewerbeanmeldung online wie offline eine Meldebescheinigung. Ich will doch nur ein bisschen Online Marketing anmelden… geht’s dir auch so? Du willst eine gewerbliche (oder freiberufliche) Tätigkeit anmelden, aber für deinen Fall gibt’s kein Formular? Oder du willst dich und deine Familie aus Deutschland abmelden und auf Reisen gehen und dein Gewerbe behalten?

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Müde, genervt und ausgelaugt lese ich immer wieder die Worte „Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz geht nicht“.
(Und das bei durchaus namenhaften Menschen, die in ihren Blogs und Webseiten Pakete zu diversen Auswanderer-, Digitale Nomaden-, Perpetual Traveller-Themen verkaufen.)

Hm… wieso soll das nicht gehen?
Das ist mir doch etwas zu knapp gefasst, denn ein Staat lässt sich doch nicht einfach so Steuergelder durch die Lappen gehen!

Wozu dient die Gewerbeanmeldung eigentlich?

Bei der Gewerbeanmeldung geht es u.a. darum, dass das Gewerbeamt regulierend eingreifen darf, wenn es um die Wahl der Tätigkeit geht. Denn es gibt Tätigkeiten, für die es Zulassungsbeschränkungen gibt, d.h. für die ihr bestimmte Fähigkeiten/Zertifikate nachweisen müsst, um sie ausführen zu dürfen.

Neben diesem wichtigen Punkt, geht es aber auch darum, dass Gewerbesteuer erhoben werden kann. Gewerbesteuer fällt ab einem Freibetrag von 24.500 Euro Jahresgewinn bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften an.

Darf ich ein Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz in Deutschland machen?

Zuallererst findest du heraus, in welchem Land du steuerpflichtig bist. Wenn die Antwort „Deutschland“ lautet, dann ist die Antwort: Ja, du darfst eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz machen! So einfach ist das. Und doch so schwer, denn das alleine hilft dir noch nicht bei hartnäckig abweisenden Behördenmitarbeitern, richtig?

Wann bist du in Deutschland steuerpflichtig?

Wenn du einen offiziellen Wohnsitz in Deutschland inne hast, dann ist die Steuerpflicht meist eindeutig. Bist du ohne Wohnsitz, kannst du trotzdem steuerpflichtig in Deutschland sein! Etwa, weil du bei einer Firma festangestellt bist oder eine freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit für den deutschen Markt schon angemeldet hast.

Oder die Steuerpflicht begründet sich durch den Ehepartner bei gemeinsamer Veranlagung bereits für die jeweils andere Person. Mit Sicherheit gibt es noch weitere Szenarien, die eine Steuerpflicht begründen. Nicht außer Acht lassen solltest du auch den § 2 des Außensteuergesetzes, das in einigen Fällen eine beschränkte Steuerpflicht über zehn Jahre vorsieht.

Im Zweifelsfall fragst du bei deinem Finanzamt nach, denn dies hat dir gegenüber eine Beratungspflicht und kann Auskunft über deine jetzige und zukünftige Steuerpflicht geben.

Ohne Wohnsitz steuerpflichtig in Deutschland

Wenn du bereits ohne Wohnsitz bist, so hast du i.d.R. nach § 123 AO (Abgabenordnung) eine*n Empfangsbevollmächtigte*n beim Finanzamt ernannt, sofern du unter die Steuerpflicht fällst. Über diese Person (z.B. Steuerberater, aber auch selber) kannst du weiterhin eine Steuererklärung einreichen und es ermöglicht auch deinem Arbeitgeber (bei Anstellung) die Auszahlung deines Gehalts.

Stehst du noch vor dem Abmelden aus Deutschland, so teilst du diese Person deinem zuständigen Finanzamt mit. Die Post an diese Person gilt als offiziell zugestellt, wenn sie dort eintrifft. Das kann ein Familienmitglied mit Wohnsitz sein, gute Freunde oder auch der Steuerberater. Das macht das Finanzamt glücklich. Es hat eine offizielle Adresse bekommen und kann beruhigt durchatmen.

Übrigens kann auch hierdurch die Zuständigkeit geklärt sein. Im Nachhinein ist es aber auch möglich, dass sich die Zuständigkeit verändert und ein anderes Finanzamt deine Steuererklärung bearbeitet. Das hindert dich aber dennoch nicht daran, eine Tätigkeit beim Finanzamt bzw. Gewerbeamt der empfangsbevollmächtigten Person anzumelden.

Achtung bei Abmeldung deiner Privatadresse

Solltest du bereits ein Gewerbe auf deine Privatadresse angemeldet haben, so ist es durchaus ratsam vor der Abmeldung dieser Meldeadresse, die Änderung mit dem Gewerbe- und Finanzamt zu besprechen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass dein Gewerbe abgemeldet wird, sobald du dich von deiner Privatadresse abmeldest.

Die Steuerpflicht in Deutschland steht fest. Welche Behörde ist für dich zuständig?

Handelt es sich bei deiner Tätigkeit um eine freiberufliche, so ist lediglich das Finanzamt für dich zuständig.
Gehst du einer gewerblichen Tätigkeit nach, so wird die Gewerbeanmeldung notwendig und das Gewerbeamt kommt hinzu, d.h. du solltest mit beiden Ämtern vorweg kommunizieren, auch wenn sich sonst das Gewerbeamt um den Finanzamtkontakt kümmert!

Da das Finanzamt laut meiner Erfahrung oft lösungsorientierter arbeitet, wirst du eventuell mit weniger Schwierigkeiten konfrontiert werden. Aus diesem Grund widme ich mich im Folgenden der Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit. Nichtsdestotrotz findest du hier auch den entsprechenden Hinweise bei Problemen mit dem Finanzamt zur Anmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit.

Die Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz und ohne Betriebsstätte

Du rufst nun bei deinem zuständigen Gewerbeamt an und bekommt in vielen Fällen so in etwa diese Aussage:

„Möööp, eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz ist nicht möglich und überhaupt, wo soll denn die Betriebsstätte sein? Das sieht die Gewerbeordnung so aber nicht vor. Das geht nicht!“

– durchaus realistische Antwort der Mitarbeiter*innen im Gewerbeamt


Piiieeeep. Aufgelegt.

Kein Scherz, haargenau so erlebt.
Um den Ruf der Sachbearbeiter*innen aber nicht unnötig zu ruinieren, erwähne ich, dass nicht alle aufgelegt haben oder mir gegenüber laut wurden. In anderen Bundesländern, in anderen Gewerbeämtern habe ich durchaus freundliche und interessierte Gesprächspartner*innen für meine Fragen zur Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz vorgefunden. Leider dachten auch diese meist, dass sie bei meinem Problem der Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz nicht weiterhelfen könnten.

Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz

Was kannst du machen, wenn das Gewerbeamt deine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz ablehnen will?

Jetzt hast du die Wahl: Sich ärgern, aufgeben oder lieber doch einen Schritt weiter gehen?

Hier der Tipp, auf den du gewartet hast:

Du wendest dich an die nächst höhere Instanz (und das ist nicht der nächste Vorgesetzte des Menschen, den du grad amTelefon hattest).

Das Bundesfinanzministerium gab mir den entscheidenen Tipp für mein Problem und erklärte, dass die jeweiligen Wirtschafts- und Finanzministerien der Länder weisungs- und entscheidungsbefugt sind.

Das bedeutet im Klartext für dich, dass sie – sofern sie die Steuerpflicht auf deiner Seite sehen – dir bei deinem Vorhaben weiterhelfen können, z. B. indem sie die zuständige Behörde anweisen deine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz möglich zu machen bzw. zu bearbeiten.

Doch ganz theoretisch ist das nicht mal notwendig. Du hast bereits deine Pflicht getan, wenn du die Gewerbeanmeldung für das Gewerbeamt und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt wahrheitsgetreu ausgefüllt und übermittelt hast. Denn theoretisch du bist nur zur Mitteilung verpflichtet, wie das Finanzministerium mir ebenfalls mitteilte.

Schon bist du deiner Pflicht zur Anzeige einer Erwerbstätigkeit nach § 138 AO nachgekommen.

Denn du bist nicht nur steuerpflichtig in Deutschland. Nein nein… Du hast sogar das Recht auf freie Berufswahl laut § 12 des Grundgesetzes! Eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz – sofern sie nicht unter die Tätigkeiten fallen, die einer Erlaubnis oder Zulassung bedürfen, die du möglicherweise nicht hast – kann dir somit nicht verwehrt werden.

Wo liegt jetzt die Betriebsstätte bei einer Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz?

Bei der Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz deiner (meist online) Tätigkeit kannst du nun die Adresse deiner empfangsbevollmächtigten Person als Betriebsstätte angeben. Dies mag dem Gewerbeamt in vielen Fällen nicht gefallen, jedoch gibt es meinem aktuellen Kenntnisstand nach keine Definition, die eine Betriebsstätte an der Privatadresse eines Empfangsbevollmächtigten verbietet. Sei dir bewusst, dass viele Gesetze, auch die Abgabenordnung (AO) aus dem Jahre 1977, aus einer Zeit stammen, in der das digitale Zeitalter noch nicht mal ansatzweise eingeläutet wurde und somit remote arbeiten, ortsunabhängig arbeiten oder wie auch immer wir das heute nennen, eher selten war.

Im § 12 AO zur Definition Betriebstätte* heißt es:

„Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. […]“

Da jedes Unternehmen eine Art Postannahmestelle hat, dient auch die Adresse der empfangsbevollmächtigten Person als diese und demnach direkt der Tätigkeit deines Unternehmens.

Schriftlich teilte mir sogar das zuständige Wirtschaftsministerium folgendes schriftlich mit:

„An die Betriebsstätte sind nicht allzu strenge Voraussetzungen zu stellen. Ein inländischer Wohnsitz ist für eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich.“

*Aus Gründen der Suchmaschinenoptimierung nutze ich sowohl die Schreibweise „Betriebsstätte“, da sie weiter verbreitet ist, als auch die eigentliche Schreibweise „Betriebstätte“.


Lass dich nicht einfach abwimmeln

Auch wenn dir Mitarbeiter des Gewerbeamts sagen, dass die GewO (Gewerbeordnung) eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz und Betriebsstätte nicht vorsieht, so ist diese Aussage so nicht in jedem Fall richtig. Schau gerne in die GewO rein, dort wirst du keine Angaben oder Definitionen zur Betriebsstätte finden oder gar eine Wohnsitzpflicht zur Ausübung eines Gewerbes.

Dies gilt natürlich nicht in jedem Fall. Es kommt auf deine Tätigkeit an und ob diese kompatibel ist mit der Aussage, dass du keine Betriebsstätte benötigt (wenn du z. B. Lagerräume oder Verkaufsräume benötigst, trifft das nicht zu).

Diese Angaben gelten natürlich nur, wenn du

  1. tatsächlich steuerpflichtig bist und
  2. einer Tätigkeit nachgehst, die es dir erlaubt deine Dienstleistungen oder Produkte zu erbringen ohne an Räumlichkeiten gebunden zu sein.

Bitte wende dich im Zweifel- bzw. Einzelfall an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, denn dies hier kann und soll niemals eine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der obigen Informationen können wir zu keinem Zeitpunkt Gewähr übernehmen. Sieh sie viel eher als Hinweis, wohin du noch schauen kannst, als Denkanstoß oder Sammlung weiterer Handlungsmöglichkeiten.

Und jetzt viel Erfolg bei deiner Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz!

Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz, aber wofür?

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Hanna

Hanna

Hanna, Mama von zwei freilernenden Wildfängen, reist seit 2019 Vollzeit mit ihrer Familie im Wohnmobil. Mit Blog, eBooks und Kursen hilft sie anderen freiheitsliebenden Familien dabei, ihren eigenen Weg in die Unabhängigkeit zu finden.

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54 Kommentare

  1. Vielen lieben Dank für deinen Bericht. Weiß nicht, ob ich das jetzt richtig verstanden habe…vielleicht kannst du mir helfen. Wenn ich mich mit den Kindern abmelde aus dem Wohnort, aber Papa bleibt noch da und ist steuerpflichtig, dann haben wir Anspruch auf das Kindergeld, solange wir uns reisend in der EU aufhalten? Muss dann in der Wohnung alles geräumt sein, was auf die Kinder hindeutet? Kommt da jemand kontrollieren? ODER, ich melde VORHER mein Gewerbe an und bin selbst steuerpflichtig und somit kindergeldanspruchsberechtigt? Was schreibe ich dann in die Gewerbeanmeldeung bzgl. der Adresse..meinst du Reisegewerbe würde gehen? Virtual Assistance ist das Gewerbe.
    Liebe Grüße
    Elaine

    Antworten
    • Heyho! Leider würde eine ausführliche Antwort hier den Rahmen sprengen. Bezüglich deiner Kindergeldfrage mag ich dir aber mein eBook empfehlen, das schon einige deiner Fragen beantwortet und dir zu mehr Durchblick verhilft.
      Bedenke, dass das Gewerbeamt ein Gewerbe u.U. abmelden kann. Das kommt sehr auf die Form des Gewerbes an. Die Reisegewerbekarte empfiehlt sich häufig nicht bei Abmeldung aus D. Sie hat eine ganz andere Zielgruppe als den/die innerhalb in der EU reisende/n Einzelunternehmer/in mit zb. Online Marketing.

      Antworten
  2. Hallo Hanna,
    Dein Blog ist sehr interessant. Allerdings habe ich selbst ein gewisses Problem. Ich möchte als Bloggerin erst mal mein Geld verdienen. Wie darf ich das nun verstehen? Ist das jetzt freiberufliche Tätigkeit oder gewerbliche, wenn ich auf mein Blog noch Affiliate Links drauf setzen möchte?
    Und wenn ich genug Geld zusammen habe, möchte ich nach England auswandern und dort mein Business weiter führen. Dann muss ich es aber ummelden, oder? Das ganze klingt alles sehr kompliziert.
    Liebe Grüße
    Iris

    Antworten
    • Hallo Iris,
      bei Affiliate Links scheiden sich die Geister. 😀
      Meine Information ist, dass wenn eine eindeutige Gewinnabsicht zu erkennen ist, dann ist es gewerblich. Wenn dein Blog hauptsächlich aus informativen oder schriftstellerischen Texten besteht und erkennbar ist, dass du keine großartige Gewinnabsicht (die man ja eigentlich immer hat, sobald man Affiliate nutzt) hegst geht es wohl auch nur freiberuflich. Besprich das aber am besten mit deinem Finanzamt, die können dir bei der Abgrenzung da genauer weiterhelfen.
      Sobald man auswandert, kann man entweder sein Gewerbe in D belassen, sofern noch eine Steuerpflicht in D vorhanden ist – oder aber, man meldet es ab und gründet im Ausland neu. Es gibt auch noch weitere Möglichkeiten mit z.B. einer irischen limited.

      Antworten
  3. You made my day 🙂
    Seit Wochen schlage ich mich mit diesem Thema herum, tausend Dank, dass es anderen genauso geht <3
    Danke für deine Mühe und das mit uns zu teilen.
    Tausend Dank.
    LG, Doris

    Antworten
    • Hehe, danke dir 😀
      Ich hoffe, du konntest deine Fragen gut klären!

      Antworten
    • Hallo Hanna, danke für deinen Blog.

      Ich bin unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland wohnhaft und selbständig tätig.
      Wir haben alle die deutsche Staatsangehörigkeit.
      Kinder , auch in D geboren, würden in Marokko die Schule besuchen bis zum Abitur und danach in D studieren.
      Die Kinder würden wir aus D abmelden und am 2. Wohnsitz in Marokko anmelden.
      Bin ich weiterhin Kindergeldberechtigt?

      Antworten
      • Hey Jamal,

        ich kann und darf dir keine rechtssichere Auskunft geben, aber es gibt einen Paragraphen, der besagt, dass Kindergeld nicht für Kinder gezahlt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der EU/EWR haben. Also selbst dann nicht, wenn man unbeschränkt steuerpflichtig ist.
        Beehält man mit den Kindern einen Wohnsitz in D und man hat eine Regelung mit den deutschen Schulbehörden gefunden, nach der die Kids die Schulpflicht in außerhalb der EU erfüllen dürfen (und in den Ferien in D sind zB), könnte es anders aussehen. Dazu am besten einen Anwalt befragen. 🙂

        Antworten
  4. Hallo, ich möchte dir danken für deine Beschreibung. Sie hat mir Mut gemacht und mich positiv geführt. Herzlichen Dank.

    Antworten
    • Ich freue mich sehr, wenn ich deine Worte lese. Ich wünsche dir viel Erfolg auf deinem Weg!

      Antworten
  5. Hallo,
    vielen Dank für den genialen Beitag. Ich hatte online ein Gewerbe angemeldet. Leider konnte man den Antrag nur abschicken, wenn auch eine Wohnanschrift vorhanden ist. Habe ich dann erst einmal so gemacht. Danach habe ich mich telefonisch an das Ordnungsamt gewandt. Die Mitarbeiterin meinte erst ich könne kein Gewerbe ohne Wohnsitz anmelden. Dann habe ich den Paragrafen aus deinem Text zitiert und siehe da. Es geht doch. Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz erfolgreich. Doch welches Finanzamt ist jetzt für mich zuständig? Das, wo die „Betriebsstätte“ liegt?

    Liebe Grüße
    Michael

    Antworten
    • Hallo Michael,
      das freut mich total, dass es so schnell bei dir geklappt hat!
      In der Regel sendet das Gewerbeamt die Meldung an das Finanzamt, das dir dann den steuerlichen Erfassungsbogen zusendet. Du kannst dich aber auch direkt schon and das Finanzamt wenden, an dem die „Betriebsstätte“ liegt. In meinem Fall ist es auch dieses Finanzamt.

      Weiterhin viel Erfolg!
      Hanna

      Antworten
    • Hallo Michael,

      ich wurde leider total abgeblockt von einer sehr unfreundlichen Mitarbeiterin. Welcher Paragraf war es denn genau, der überzeugt hat? Wende mich jetzt auch an das Finanzministerium.
      Hoffentlich gibt es eine Lösung.

      Vielen Dank und liebe Grüße, Sarah

      Antworten
  6. Hallo liebe Hanna,

    vielen lieben Dank für diesen Beitrag. Er ermutigt mich und hilft mir definitiv weiter. Dennoch habe ich noch eine Frage. Meine Situation ist etwas komplizierter. Ich bin noch in einer anderen Stadt gemeldet wohne aber in einer anderen. Die Tätigkeit für mein Kleingewerbe mache ich jedoch in der Stadt in der ich wohne aber nicht gemeldet bin. Welche Adresse gebe ich nun als Betriebsstätte und Hauptniederlassung an? Ich würde meinen alles in der Stadt in der ich gerade wohne oder sollte ich die Adresse meines Wohnsitzes in der ich gemeldet bin aber nicht arbeite angeben? Ich würde mich wirklich sehr über deine Antwort freuen.

    Liebe Grüße

    Antworten
    • Hey Jennifer,
      im Normalfall wird die Adresse beim Gewerbeamt als Betriebsstätte festgelegt, an der man seine Tätigkeit auch ausübst, dort wo die Arbeit tatsächlich erfolgt, genau!

      Antworten
      • Upps kleiner Nachtrag zu meinen Vorherigen Kommentar, ich bin in Deutschland komplett abgemeldet also dort auch nicht mehr steuerpflichtig und ich habe auch keine empfangsberechtigte Person festgelegt.

        Antworten
        • Hey Andrea!
          Versuch am besten mal beim Finanzamt oder direkt beim Finanzministerium des Bundeslandes, wo du dein Gewerbe anmelden würdest, in Erfahrung zu bringen, ob sie dich als steuerpflichtig in Deutschland begreifen. Das kommt auch drauf an, wo du deine digitalen Produkte hauptsächlich vertreibst. Ist die Steuerpflicht in D festgestellt, kannst du deine Eltern zB zu deinen Empfangsbevollmächtigten machen (mit einem Formular vom Finanzamt oder auch selbst geschrieben) und an dein Gewerbeamt herantreten. Die geben das grundsätzlich ans Finanzamt weiter, allerdings kann es sein, dass sie auch erstmal begreifen müssen, dass du das tatsächlich anmelden darfst.

          Antworten
  7. Hallo liebe Hanna!

    Vielen lieben Dank für Deinen Beitrag genau danach habe ich gesucht.
    Ich habe jedoch noch 1-2 Fragen.
    Ich bin seit zirka 20 Jahren nicht mehr in Deutschland gemeldet und befinde mich nicht in der EU, sondern in Asien, mein Shop ist ein Online shop der digitale Medien/ pdf Dateien verkauft. Was gebe ich dann als meine Betriebsadresse an?
    Die meiner Eltern? Irgendwo muss ich ja schliesslich steuern zahlen.
    Noch eine Frage wenn ich mein Kleingewerbe anmelde, muss ich danach direkt zum Finanzamt oder gibt das Gewerbeamt meine daten direkt weiter?

    Antworten
  8. Hallo Hanna,
    vor 3 Monaten sah ich einen Bericht im TV, dass Estland besonders nomandenfreundliche Rahmenbedingungen hat und jeder ohne je das Land gesehen zu haben dort Unternehmer werden kann. Vielleicht lohnt es sich, diese Idee mit aufzunehmen?
    Lieber Gruß
    Georg

    Antworten
    • Hallo Georg,

      danke für deinen Beitrag! Über diese und viele andere Möglichkeiten eine Firma zu gründen sind wir uns hier sehr bewusst. Im obigen Artikel geht’s allerdings um die Gewerbeanmeldung in Deutschland ohne Wohnsitz, weshalb eine Firmengründung in Estland hier thematisch nicht passt. Vielleicht schreibe ich dazu mal in einem weiteren Artikel ;).

      Antworten
      • Hallo Hanna,
        Weißt du eventuell, ob man bei der Anmeldung des Gewerbes in Deutschland ohne Wohnsitz immer noch krankenversicherungspflichtig ist?

        LG

        Antworten
        • Hey Inga,

          da scheiden sich meines Wissens die Geister. Die DVKA meinte zu mir eindeutig nicht, was ich persönlich auch so sehe, aber vllt kenne ich auch nur einen Paragraphen nicht, der das Gegenteil behauptet. Die Krankenkasse selber meint „möglicherweise doch“, aber müsste geprüft werden.

          Antworten
  9. Hallo, jetzt habe ich auch mal eine Frage. Ich habe versucht das Gewebe mit Betriebsstätte im Wohnort meiner Mama anzugeben. Gewerbeamt stellt sich quer. Was wäre denn die Folge davon, kein angemeldetes Gewerbe in DE zu haben und trotzdem im Ausland einer gewerblichen Tätigkeit mit deutschen Kunden nachzugehen?
    Danke für euren tollen Blog und viele Grüße
    Michelle

    Antworten
    • Hi Michelle,

      wenn du deine Tätigkeit in D nicht anmeldest (bzw. man dich nicht lässt), hast du keine Steuernummer, die du u.U. für deine Arbeit brauchst (bei mir ist das so). Kommt da sehr auf deine Tätigkeit an. Ich benötige sie, um mich bei Portalen anzumelden, die gewerbliche Zahlungen an mich tätigen. Die wollen ja sicher gehen, dass ich wirklich ein Gewerbe habe. Auch können deine Kunden ihre Ausgaben an dich nicht richtig in ihrer eigenen Steuererklärung absetzen, soweit ich das verstanden habe.
      Solltest du online gewerbliche Angebote haben und z.B. Abmahnanwälte sind unterwegs, kann schnell der Verdacht auf Steuerhinterziehung aufkommen. Dagegen kannst du dich nur schützen, indem du nachweislich(!) versucht hast, deine Tätigkeit bei Finanz- und Gewerbeamt zu melden, aber man dich abblitzen lassen hat. Möchtest du die Steuernummer kriegen, wende dich dazu am besten direkt an dein Finanzamt bzw. sende den ausgefüllten Bogen zur steuerlichen Erfassung ein.

      Liebe Grüße
      Hanna

      Antworten
    • Hallo liebe Hanna,

      ist es also möglich, sich aus Deutschland abzumelden, und trotzdem ein Kleingewerbe zu führen in Deutschland? Bin ich dann befreit von der gesetzlichen Krankenversicherung und eine Auslandsversicherung reicht?

      Wenn ich in DE weiter gemeldet bleibe, reicht dann eine Auslandskrankenversicherung mit einem Kleingewerbe oder muss ich zusätzlich ein halbes Jahr privat KV in Deutschland zahlen?

      Antworten
      • Hey Vanessa,

        ich empfehle dir dich mit der dvka (dvka.de) in Kontakt zu setzen, damit du nicht nachträglich Schwierigkeiten bekommst und dein Vorhaben mit denen zu besprechen und dir das Ergebnis schriftlich bestätigen zu lassen. Danach damit zu deiner Krankenkasse, sollte die anderer Ansicht sein, was deinen Versicherungsstatus und deine Versicherungspflicht betrifft.
        Ich hoffe, dir hilft es weiter!

        Liebe Grüße
        Hanna

        Antworten
  10. Hallo Hanna,
    ich habe zwei GmbHs, i.L. aus Altersgründen. Ich soll jetzt nach meinem Umzug in ein anderes Bundesland, die GmbHs ummelden, dachte ich könnte parallel zur Liquidation die GmbHs auflösen. Seit über10 Jahre bzw. 2 Jahren wurden keine Umsätze mehr getätigt, Ein Postfach als Firmenanschrift wird wohl nicht erlaubt sein. In meinem Mietvertrag ist das Betreiben eines Gewerbes extra ausgeschlossen worden. Eine Betriebsstätte gibt es nicht mehr. Empfangsbevollmächtigte habe ich leider nicht. Kannst Du mir einen Rat geben? Würde mich freuen.
    Herzliche Grüße Ulla.

    Antworten
    • Hallo Ulla,

      Wenn man ein mehr oder weniger still gelegtes Gewerbe hat und keine „Laufkundschaft“ an der neuen Adresse zu erwarten ist, kann man ja auch einfach mit dem Vermieter sprechen. Diese Verbotsklausel ist oft in Mietverträgen enthalten, damit das Wohnhaus auch ein Wohnhaus bleibt und nicht von früh bis spät von Kunden aufgesucht wird. Viel Erfolg wünschen wir!

      Liebe Grüße
      Hanna

      Antworten
  11. Hallo Hanna,

    endlich habe ich einen Beitrag gefunden, der konkrete Tipps beinhaltet und mir auch eben direkt euer Buch gekauft. Vielen Dank! Ich erhalte sonst von den Ämter keine konkreten Aussagen …
    Bei mir ist es so: Ich bin schon als Freiberuflerin tätig und werde nächstes Jahr auf open end Weltreise gehen. Ich behalte meine deutschen Kunden, brauche also eine Steuernummer und eine Rechnungsadresse.
    Nun ist für mich als Freiberuflerin ja nicht das Gewerbeamt zuständig (habe kein Gewerbe und zahle auch keine Gewerbesteuer), sondern „nur“ das Finanzamt. Problem: Die Betriebsstätte bin damit immer ich. Hast du Tipps dafür? Könnte es reichen, wenn ich dem Finanzamt die Adresse meiner empfangsbevollmächtigten Person als „Betriebsstätte“ nenne? Oder würdest du empfehlen, vor Abreise ein Gewerbe zu gründen? Wie handhabst du / handhabt ihr das: Seid ihr Freiberufler oder Einzelunternehmer? Wenn ich deinen Artikel richtig deute, dann Einzelunternehmer?

    Lieben Dank!

    Antworten
    • Hallo Tina,

      tatsächlich sind wir „alles“. Marc ist angestellt und Freiberufler, ich habe ein Gewerbe. Gerade als Freiberuflerin musst du ja nur den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dort gibst du die Adresse deines Empfangsbevollmächtigten an. Für den gibts auch noch ein extra Formular, wenn das dein Finanzamt gerne so haben will ->

      Ob du ein Gewerbe gründen musst, das hängt ganz von deiner Tätigkeit ab. Wenn du dir also sicher bist, dass du freiberuflich tätig bist, dann reicht der Kontakt zum Finanzamt.

      Ich hoffe, dir hilft das weiter 😀
      Beste Grüße
      Hanna

      Antworten
  12. Oh wow! Vielen Dank für den Beitrag.

    Er wurde mir auf einer anderen Seite verlinkt auf die ich eher zufällig gestoßen bin und sie beantwortet genau meine Frage!

    Wie hast du es denn geschafft, trotz fehlender Wohnanschrift dich bei der gesetzlichen KV versichern zu lassen? Oder bist du auf eine Private umgestiegen? Und wie hast du das mit der gesetzlichen RV ohne Wohnanschrift angestellt? Die müssten sich bestimmt quer gestellt haben, oder?

    Antworten
    • Hallo Sylvia,

      freut mich sehr, dass du zu uns gefunden hast :D!
      Ohne Wohnsitz in D gelten anderen Vorschriften in Bezug auf deine Sozialversicherungen. Wie das im Einzelfall aussieht, kann ich dir leider nicht sagen. Allerdings hast du ja bereits als Selbstständig mit Wohnsitz die freie Wahl, ob du in die Rentenversicherung einzahlen möchtest oder nicht. Auch in Bezug auf die gesetzliche KV kann das ganz individuell aussehen. Meistens versichert sie dich nicht ohne Wohnsitz, du kannst aber eine private Auslandsversicherung wählen oder eine Internationale KV.

      Antworten
  13. Kleine Ergänzung: Hast du die freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen und ging das auch ebenfalls ohne Wohnanschrift?

    Antworten
    • Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung habe ich nicht abgeschlossen. Aber das ist wohl eine sehr individuelle Entscheidung. 🙂

      Antworten
  14. Du hast mir sehr geholfen.

    Vielen Dank dafür!

    LG
    Dominik

    Antworten
    • Das freut mich sehr 🙂

      Antworten
      • Liebe Hanna, vielen Dank für diesen Artikel.

        Diese Frage hat mich lange beschäftigt. Ich arbeite 100 % remote und will mich abmelden und reisen.

        Eine Betriebsstätte hätte ich bei meinen Schwiegereltern und diese wären Empfangsbevollmächtigte.

        Das Finanzamt hat mir telefonisch mitgeteilt, dass ich nicht alles haben kann und das es keine Betriebsstätte ist, weil ich da nicht arbeite.

        Laut meiner Recherche liegt eine Betriebsstätte vor und ich muss mich nicht zwingend vor Ort aufhalten. Zudem kann ich von überall arbeiten.

        Habe ich es so richtig verstanden? Oder muss ich in dieser Betriebsstätte tatsächlich physisch anwesend sein?

        Lieben Dank und viele Grüße, Nelly

        Antworten
        • Heyho Nelly,

          leider kann ich dich da nicht rechtlich beraten, nur auf die Aussage des Wirtschaftsministeriums verweisen, nämlich, dass an eine Betriebsstätte eben nicht so hohe Voraussetzungen geknüpft seien und sie eben nur dem Unternehmen dienen muss. Wenn du ganz sicher sein willst, dann melde dich mal bei deinem Wirtschaftsministerium (des Bundeslandes) und lass dir die Grundlage nennen, auf der das nicht geht oder eben doch geht. Oftmals heißt es einfach „Nein“, weil sich die Mitarbeiter einfach unsicher sind und nichts falsch machen wollen.

          Ich wünsch dir ganz viel Erfolg!

          Antworten
  15. Hallo Hanna,
    ich schlage mich auch -plötzlich aufgetaucht- mit diesem Thema rum. Obwohl schon einiges erfahren und auch deinen Artikel gelesen ist es mir immer noch nicht ganz klar. Eine Geschäftsadresse die hunderte von Euro kostet, im Internet, kann ich mir leider nicht leisten. Aus deinem Artikel entnehme ich die verschiedenen Möglichkeiten, einer Ablehnung Paroli zu bieten, aber trotzdem scheint der Weg durchwachsen. Nicht ganz klar. Ich wurde rückwirkend abgemeldet, auch die Gewerbe werden abgemeldet, da ich im Wohnmobil lebe und hatte mich einfach nicht abgemeldet, sie haben es aber rausgefunden. Man schlug mir vor, bei den Eltern mich anzumelden. Mit dieser Lösung bin ich aber nicht glücklich. Außerdem muss ich jetzt immer 400 km fahren, wenn ich ein Gewerbe anmelden will. Ich habe es immer noch nicht ganz klar: Wenn ich ein Gewerbe ohne Wohnsitz führen will, bedeutet, ich brauche einen Empfangsbevollmächtigen, eine physische Person, die meine Post entgegen nimmt, also keine Postadresse ?
    Das Meldeamt will meine Gewerbe jetzt auch einfach -rückwirkend- abmelden und ich muss sie dann rückwirkend wieder anmelden. Für den Empfangsbevollmächtigten, muss da eine Vollmachtserklärung aufgesetzt werden und diese dann eingereicht werden, bei Finanzamt o.ä. Stellen? Vielen Dank für Deine Rückmeldung !

    Antworten
    • Hallo Aurora!
      Du kannst bei deinem Finanzamt eine Erklärung einreichen darüber, wer dein Empfangsbevollmächtigter ist. Dieser Mensch sollte gemeldet sein und an einer ladungsfähigen Adresse wohnen, die dann zu deiner betrieblichen Postadresse wird. Du brauchst kein Geld für eine Geschäftsadresse bezahlen im Internet, das sind meist eh keine legalen Lösungen.
      Auch für die An-, – Um- oder Abmeldung musst du nicht in Deutschland sein. Das geht alles postalisch oder besser noch per eMail (eine elektronische Meldung ist meist ausreichend).

      Liebe Grüße!

      Antworten
  16. Kommentar *Hallo Hanna,

    Das ist ein schwieriges Thema. Vielen Dank für Ihre Antworten!
    Können Sie mir einen Rat geben, was ich in diesem Fall tun soll?
    Ich wohne derzeit an einer Adresse in Deutschland und bin hier gemeldet. Ich plane, im Mai ein kleines Unternehmen für den e-commerce zu eröffnen. Ich plane aber auch, im Sommer in Spanien/Italien zu leben, also in der Europäischen Union. Ich plane, erst ab Herbst in Deutschland zu leben, d. h. ich werde etwa 3 Monate lang nicht hier sein. Wenn ich den Mietvertrag an meiner derzeitigen Adresse kündige, muss ich mich dann auch abmelden und dies dem Finanzamt mitteilen? ODER Kann ich bis zur Unterzeichnung des neuen Mietvertrags im Herbst hier bleiben und niemanden benachrichtigen, sondern nur Freunde bitten, mir Post von Behörden (z.B. Finanzamt) weiterzuleiten?
    Wie kann man am besten mit dieser Situation umgehen?
    Davon hängt schließlich auch ab, welche Versicherung ich für diese Zeit der Abwesenheit von Deutschland wählen muss.

    Ich wäre Ihnen für Ihren Rat sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, Julia

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    • Hallo Julia,

      wenn es sich bei deiner Abwesenheit nur um 3 Monate handelt, würde ich den Aufwand einer Abmeldung mit all seinen Folgen nicht wählen. Wenn du aus einer Wohnung ausziehst und keine neue beziehst, sieht es das Gesetz vor, dass du das meldest (die Abmeldung). Streng genommen müsste also eine erfolgen. Vielleicht kennst du ja auch jemanden, bei dem du dich übergangsweise melden könntest, wo dein Zeug untergebracht ist und wo du im Zweifelsfall auch wohnen könntest. Das ist zwar nicht die saubere Art, wird aber selbst von Meldeämtern und Versicherungen entgegen der gesetzlichen Situation immer wieder vorgeschlagen. Da ich dir zu nichts raten darf, kann ich dir nur erzählen, was ich bisher für Erfahrungen mit eben diesen Ämtern und Versicherungen gemacht habe.

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  17. Hallöchen Hanna. Wie ich heraus lese, hast du ein Gewerbe angemeldet. Muss das sein, wenn man nur online arbeitet und keine physischen Produkte verkauft werden oder geht es auch als Freiberufler oder Personengesellschaft? Und wo sind die Unterschiede und Vorteile? Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus für deine Antwort.

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    • Hallo Beate,

      das kommt ganz auf deinen Tätigkeitsbereich an. Am besten schilderst du den mal dem Finanzamt und die können dir dann sagen, ob es sich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Meistens, das sag ich vorweg, ist es gewerblich.
      Liebe Grüße!

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  18. Hallo Hanna . Danke für deinen Blog, der hat mir bereits sehr weitergeholfen . Ich bin ohne festen Wohnsitz und habe nun mein Gewerbe in D. angemeldet . Habe einen Empfangsbevollmächtigten . Habe nun leider festgestellt, dass der Name meines Empfangsbevollmächtigten nicht auf der Anmeldung steht, sondern nur meiner . Nun ist die Frage – muss die mit bei der Betriebsstätte stehen oder muss mein Name auf dem Briefkasten stehen ?
    Ich wäre dir überaus Dankbar,über eine Antwort,da ich nun wieder im Ausland bin und nicht mehr weiter weiß.

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    • Heyho! Ich denke, es ist schon hilfreich, wenn dein Name auch am Briefkasten steht, falls du Post bekommst.

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  19. Vielen Dank für die vielen Informationen! Du hast leider nichts dazu geschrieben, was ist, wenn man nicht in Deutschland steuerpflichtig ist.
    Kann ich in D ein Gewerbe anmelden ohne steuerpflichtig zu sein?
    Hintergrund: Ich bin aus D abgemeldet und aktuell nirgendwo gemeldet und deutscher Staatsbürger. Ich habe die Möglichkeit im UK selbstständig als Consultant zu arbeiten. Mein Auftraggeber braucht eine Steuernummer, weshalb ich ein Gewerbe anmelden muss. Ich denke, es ist das einfachste, das in D zu tun, weil ich dort zuletzt gemeldet war, und einfacg mit den Gepflogenheiten vertraut bin, Deutsch meine Muttersprache ist… Aber an sich könnte ich mein Gewerbe genau so gut in Zypern oder Panama oder sonstwo anmelden. Weiß jemand, ob ich mit einer Gewerbeanmeldung in Deutschland dort auch einkommenssteuerpflichtig werde?

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    • Ob du steuerpflichtig in Deutschland bist oder sein wirst, das kann dir dein Finanzamt bzw. das Finanzministerium erklären (die haben Beratungspflicht).
      An deiner Stelle würde ich aber ebtl auch einfach mal bei staatenlos.ch nachsehen, ob es für dich auch einfachere Möglichkeiten gibt.

      Beste Grüße!

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  20. Herzlichen Dank für den tollen Beitrag. Ich versuche es gerade. <3

    Ich frage mich gerade, was passieren wird, wenn ich aus Dtl. abgemeldet bin und mir im Ausland etwas passieren wird. Wo würde man denn dann hingebracht werden, wenn man keinen Wohnsitz hat. 😀

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    • Hey Sylvia,
      wohin du gebracht wirst im Krankheitsfall, das ist eine Sache, die du mit deiner Versicherung klären musst. Das kann ganz unterschiedlich sein, je nachdem, was du für einen Versicherungsschutz hast.
      Hoffen wir aber mal, dass es nicht dazu kommt 😉
      Grüße,
      Hanna

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  21. Die Frage ist: Warum wollen Sie eigentlich in Deutschland Steuern zahlen, wenn Sie es nicht müssen? Wer in Deutschland ein Gewerbe anmeldet, während er tatsächlich von Thailand aus arbeitet, betrügt das thailändische Arbeits- und Steuerrecht.

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    • Das ist eine ganz individuelle Sache. Man muss dort Steuern zahlen, wo man steuerpflichtig ist. Auch ohne Wohnsitz kann man trotzdem steuerpflichtig sein aus diversen Gründen. Wer in Thailand sitzt und arbeitet, muss sich natürlich auch mit dem dortigen Recht auseinandersetzen. Versteht sich von selbst.

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  22. Danke Hanna, Großartig was du machst! 😘

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    • Jetzt werd ich rot… Danke! 😀

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