Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz und Betriebsstätte

Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz und Betriebsstätte – nicht immer einfach

Mai 6, 2021 | 74 Kommentare

Ich durchforste kilometerlang Suchergebnisse bei Google und Co. und frage mich erneut durch Gruppen in den sozialen Netzwerken. Wie – zur Hölle! – funktioniert eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz in Deutschland und wenn ich gar keine Betriebsstätte brauche?

Immerhin verlangen die Gewerbeämter bei der Gewerbeanmeldung online wie offline eine Meldebescheinigung. Ich will doch „nur ein bisschen Online Marketing“ anmelden… geht’s dir auch so?

Du willst eine gewerbliche (oder freiberufliche) Tätigkeit anmelden, aber für deinen Fall gibt’s kein Formular? Oder du willst dich und deine Familie aus Deutschland abmelden und auf Reisen gehen und dein Gewerbe behalten?

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Müde, genervt und ausgelaugt lese ich immer wieder die Worte „Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz geht nicht“.
(Und das bei durchaus namenhaften Menschen, die in ihren Blogs und Webseiten Pakete zu diversen Auswanderer-, Digitale Nomaden-, Perpetual Traveller-Themen verkaufen.)

Hm… wieso soll das nicht gehen?
Das ist mir doch etwas zu knapp gefasst, denn ein Staat lässt sich doch nicht einfach so Steuergelder durch die Lappen gehen!

Wozu dient die Gewerbeanmeldung eigentlich?

Bei der Gewerbeanmeldung geht es u.a. darum, dass das Gewerbeamt regulierend eingreifen darf, wenn es um die Wahl der Tätigkeit geht. Denn es gibt Tätigkeiten, für die es Zulassungsbeschränkungen gibt, d.h. für die du bestimmte Fähigkeiten/Zertifikate nachweisen musst, um sie ausführen zu dürfen.

Neben diesem wichtigen Punkt, geht es aber auch darum, dass Gewerbesteuer erhoben werden kann. Gewerbesteuer fällt ab einem Betrag von 24.500 Euro Jahresgewinn bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften an.

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Darf ich eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz in Deutschland machen?

Zuallererst findest du heraus, in welchem Land du steuerpflichtig bist.

Wenn die Antwort „Deutschland“ lautet, dann: Ja, du darfst eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz machen!

So einfach ist das. Und doch so schwer, denn das alleine hilft dir noch nicht bei hartnäckig abweisenden Behördenmitarbeitern, richtig?

Am Ende des Artikels habe ich dir noch eine Step-by-Step-Anleitung angefügt, damit du dir jetzt nicht alles merken musst.

Wann bist du in Deutschland steuerpflichtig?

Wenn du einen offiziellen Wohnsitz in Deutschland inne hast, dann ist die Steuerpflicht meist eindeutig. Bist du ohne Wohnsitz, kannst du trotzdem steuerpflichtig in Deutschland sein!

Zum Beispiel, weil du…

  • bei einer Firma festangestellt bist oder
  • eine freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit für den deutschen Markt schon angemeldet hast oder
  • du Beziehungen zu Deutschland hast, die eine Steuerpflicht begünstigen
  • oder die Steuerpflicht begründet sich durch den Ehepartner bei gemeinsamer Veranlagung bereits für die jeweils andere Person.

Es gibt noch viele weitere Szenarien, die eine Steuerpflicht begründen. Nicht außer Acht lassen solltest du auch den § 2 des Außensteuergesetzes, das in einigen Fällen eine beschränkte Steuerpflicht über zehn Jahre vorsieht.

Im Zweifelsfall fragst du bei deinem Finanzamt nach, denn dies hat dir gegenüber eine Beratungspflicht und kann Auskunft über deine jetzige und zukünftige Steuerpflicht geben. Ist die Sache nicht eindeutig, kannst du dir auch anwaltliche Hilfe bei einem Anwalt für Steuerrecht holen.

Ohne Wohnsitz steuerpflichtig in Deutschland

Wenn du bereits ohne Wohnsitz bist, so hast du i.d.R. nach § 123 AO (Abgabenordnung) eine empfangsbevollmächtigte Person beim Finanzamt ernannt, sofern du unter die Steuerpflicht fällst. Über diese Person (z.B. Steuerberater, aber auch selber) kannst du weiterhin eine Steuererklärung einreichen. Dies ermöglicht auch deinem Arbeitgeber (bei Anstellung) die Auszahlung deines Gehalts.

Stehst du noch vor dem Abmelden aus Deutschland, so teilst du diese Person deinem zuständigen Finanzamt mit. Die Post an diese Person gilt als offiziell zugestellt, wenn sie dort eintrifft. Das kann ein Familienmitglied mit Wohnsitz sein, gute Freunde oder auch der Steuerberater.

Das macht das Finanzamt glücklich. Es hat eine offizielle Adresse bekommen und kann beruhigt durchatmen.

Übrigens kann auch hierdurch die Zuständigkeit geklärt sein. Im Nachhinein ist es aber auch möglich, dass sich die Zuständigkeit verändert und ein anderes Finanzamt deine Steuererklärung bearbeitet. Das hindert dich aber dennoch nicht daran, eine Tätigkeit beim Finanzamt bzw. Gewerbeamt der empfangsbevollmächtigten Person anzumelden.

Achtung bei Abmeldung deiner Privatadresse

Solltest du bereits ein Gewerbe auf deine Privatadresse angemeldet haben, so ist es durchaus ratsam vor der Abmeldung dieser Meldeadresse, die Änderung mit dem Gewerbe- und Finanzamt zu besprechen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass dein Gewerbe abgemeldet wird, sobald du dich von deiner Privatadresse abmeldest.

Die Steuerpflicht in Deutschland steht fest. Welche Behörde ist für dich zuständig?

Handelt es sich bei deiner Tätigkeit um eine freiberufliche, so ist lediglich das Finanzamt für dich zuständig.
Gehst du einer gewerblichen Tätigkeit nach, so wird die Gewerbeanmeldung notwendig und das Gewerbeamt kommt hinzu, d.h. du solltest mit beiden Ämtern vorweg kommunizieren, auch wenn sich sonst das Gewerbeamt um den Finanzamtkontakt kümmert!

Da das Finanzamt laut meiner Erfahrung oft lösungsorientierter arbeitet, wirst du eventuell mit weniger Schwierigkeiten konfrontiert werden. Aus diesem Grund widme ich mich im Folgenden der Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit. Nichtsdestotrotz findest du hier auch den entsprechenden Hinweise bei Problemen mit dem Finanzamt zur Anmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit.

Die Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz und ohne Betriebsstätte

Du rufst nun bei deinem zuständigen Gewerbeamt an und bekommt in vielen Fällen so in etwa diese Aussage:

„Möööp, eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz ist nicht möglich und überhaupt, wo soll denn die Betriebsstätte sein? Das sieht die Gewerbeordnung so aber nicht vor. Das geht nicht!“

– durchaus realistische Antwort der Mitarbeiter*innen im Gewerbeamt


Piiieeeep. Aufgelegt.

Kein Scherz, haargenau so erlebt.
Um den Ruf der Mitarbeitenden aber nicht unnötig zu ruinieren, erwähne ich, dass nicht alle aufgelegt haben oder mir gegenüber laut wurden.

In anderen Bundesländern, in anderen Gewerbeämtern habe ich durchaus freundliche und interessierte Menschen für meine Fragen zur Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz vorgefunden. Leider dachten auch die meist, dass sie bei meinem Problem der Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz nicht weiterhelfen könnten.

Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz

Was kannst du machen, wenn das Gewerbeamt deine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz ablehnen will?

Jetzt hast du die Wahl: Sich ärgern, aufgeben oder lieber doch einen Schritt weiter gehen?

Hier der Tipp, auf den du gewartet hast (oder auch nicht):

Du wendest dich an die nächst höhere Instanz
(und das ist nicht unbedingt die nächste Vorgesetzte des Menschen, den du grad am Telefon hattest!).

Das Bundesfinanzministerium gab mir den entscheidenen Tipp für mein Problem und erklärte, dass die jeweiligen Wirtschafts- und Finanzministerien der Länder weisungs- und entscheidungsbefugt sind.

Das bedeutet im Klartext für dich, dass sie – sofern sie die Steuerpflicht auf deiner Seite sehen – dir bei deinem Vorhaben weiterhelfen können, z. B. indem sie die zuständige Behörde anweisen deine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz möglich zu machen bzw. zu bearbeiten.

Doch ganz theoretisch ist das nicht mal notwendig. Du hast bereits deine Pflicht getan, wenn du die Gewerbeanmeldung für das Gewerbeamt und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt wahrheitsgetreu ausgefüllt und übermittelt hast. Denn theoretisch du bist nur zur Mitteilung verpflichtet, wie das Finanzministerium mir ebenfalls mitteilte.

Schon bist du deiner Pflicht zur Anzeige einer Erwerbstätigkeit nach § 138 AO nachgekommen.

Denn du bist nicht nur steuerpflichtig in Deutschland. Nein nein… Du hast sogar das Recht auf freie Berufswahl laut § 12 des Grundgesetzes! Eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz – sofern sie nicht unter die Tätigkeiten fallen, die einer Erlaubnis oder Zulassung bedürfen, die du möglicherweise nicht hast – kann dir somit nicht verwehrt werden.

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Wo liegt jetzt die Betriebsstätte bei einer Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz?

Bei der Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz deiner (meist online) Tätigkeit kannst du nun die Adresse deiner empfangsbevollmächtigten Person als Betriebsstätte angeben. Dies mag dem Gewerbeamt in vielen Fällen nicht gefallen, jedoch gibt es meinem aktuellen Kenntnisstand nach keine Definition, die eine Betriebsstätte an der Privatadresse eines Empfangsbevollmächtigten verbietet.

Sei dir bewusst, dass viele Gesetze, auch die Abgabenordnung (AO) aus dem Jahre 1977, aus einer Zeit stammen, in der das digitale Zeitalter noch nicht mal ansatzweise eingeläutet wurde und somit remote arbeiten, ortsunabhängig arbeiten oder wie auch immer wir das heute nennen, eher selten war.

Im § 12 AO zur Definition Betriebstätte* heißt es:

„Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. […]“

Da jedes Unternehmen eine Art Postannahmestelle hat, dient auch die Adresse der empfangsbevollmächtigten Person als diese und demnach direkt der Tätigkeit deines Unternehmens.

Schriftlich teilte mir sogar das zuständige Wirtschaftsministerium folgendes schriftlich mit:

„An die Betriebsstätte sind nicht allzu strenge Voraussetzungen zu stellen. Ein inländischer Wohnsitz ist für eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich.“

*Aus Gründen der Suchmaschinenoptimierung nutze ich sowohl die Schreibweise „Betriebsstätte“, da sie weiter verbreitet ist, als auch die eigentliche Schreibweise „Betriebstätte“.


Lass dich nicht einfach abwimmeln

Auch wenn dir Mitarbeiter des Gewerbeamts sagen, dass die GewO (Gewerbeordnung) eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz und Betriebsstätte nicht vorsieht, so ist diese Aussage so nicht in jedem Fall richtig.

Schau gerne in die GewO rein, dort wirst du keine Angaben oder Definitionen zur Betriebsstätte finden oder gar eine Wohnsitzpflicht zur Ausübung eines Gewerbes.

Dies gilt natürlich nicht in jedem Fall. Es kommt auf deine Tätigkeit an und ob diese kompatibel ist mit der Aussage, dass du keine Betriebsstätte benötigt (wenn du z. B. Lagerräume oder Verkaufsräume benötigst, trifft das nicht zu).

Diese Angaben gelten natürlich nur, wenn du

  1. tatsächlich steuerpflichtig bist und
  2. einer Tätigkeit nachgehst, die es dir erlaubt deine Dienstleistungen oder Produkte zu erbringen ohne an Räumlichkeiten gebunden zu sein.

Bitte wende dich im Zweifel- bzw. Einzelfall an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, denn dies hier kann und soll niemals eine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der obigen Informationen können wir zu keinem Zeitpunkt Gewähr übernehmen. Sieh sie viel eher als Hinweis, wohin du noch schauen kannst, als Denkanstoß oder Sammlung weiterer Handlungsmöglichkeiten.

Step-by-Step zu deiner Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz

  1. Finde heraus, ob du in Deutschland steuerpflichtig bist oder sein kannst.
  2. Wende dich an ein Gewerbeamt und höre, was sie zu deinem Vorhaben zu sagen haben. Stehen sie deine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz positiv gegenüber, dann Herzlichen Glückwunsch! 😀
  3. Melde deine Tätigkeit selber (warte nicht drauf, dass es das Gewerbeamt tut!) dem zuständigen Finanzamt. Von ihm erhältst du deine Steuernummer.
  4. Theoretisch musst du nichts weiter tun, denn du hast deine Pflicht getan. Praktisch ist es jedoch sehr sinnvoll, sich an die übergeordneten Instanzen wie Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes (für Probleme mit dem Finanzamt) und Wirtschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes (für Probleme mit dem Gewerbeamt), sollte eines der beiden Ämter nicht bereit sein, dein Anliegen zu bearbeiten.
  5. Sei kein Bittsteller, denn auch du hast ein Recht auf freie Berufswahl, wenn du in Deutschland steuerpflichtig sein kannst. Auch dir muss eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz möglich gemacht werden, da es keine Pflicht zum Wohnsitz gibt.

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Und jetzt ganz viel Erfolg bei deiner Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz!

Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz, aber wofür?

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Hanna

Hanna

Hanna, Mama von zwei freilernenden Wildfängen, reist seit 2019 Vollzeit mit ihrer Familie im Wohnmobil. Mit Blog, eBooks und Kursen hilft sie als Online Marketing Strategist anderen freiheitsliebenden Familien dabei, ihren eigenen Weg in die Unabhängigkeit zu finden.

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74 Kommentare

  1. Vielen lieben Dank für deinen Bericht. Weiß nicht, ob ich das jetzt richtig verstanden habe…vielleicht kannst du mir helfen. Wenn ich mich mit den Kindern abmelde aus dem Wohnort, aber Papa bleibt noch da und ist steuerpflichtig, dann haben wir Anspruch auf das Kindergeld, solange wir uns reisend in der EU aufhalten? Muss dann in der Wohnung alles geräumt sein, was auf die Kinder hindeutet? Kommt da jemand kontrollieren? ODER, ich melde VORHER mein Gewerbe an und bin selbst steuerpflichtig und somit kindergeldanspruchsberechtigt? Was schreibe ich dann in die Gewerbeanmeldeung bzgl. der Adresse..meinst du Reisegewerbe würde gehen? Virtual Assistance ist das Gewerbe.
    Liebe Grüße
    Elaine

    Antworten
    • Heyho! Leider würde eine ausführliche Antwort hier den Rahmen sprengen. Bezüglich deiner Kindergeldfrage mag ich dir aber mein eBook empfehlen, das schon einige deiner Fragen beantwortet und dir zu mehr Durchblick verhilft.
      Bedenke, dass das Gewerbeamt ein Gewerbe u.U. abmelden kann. Das kommt sehr auf die Form des Gewerbes an. Die Reisegewerbekarte empfiehlt sich häufig nicht bei Abmeldung aus D. Sie hat eine ganz andere Zielgruppe als den/die innerhalb in der EU reisende/n Einzelunternehmer/in mit zb. Online Marketing.

      Antworten
  2. Hallo Hanna,
    Dein Blog ist sehr interessant. Allerdings habe ich selbst ein gewisses Problem. Ich möchte als Bloggerin erst mal mein Geld verdienen. Wie darf ich das nun verstehen? Ist das jetzt freiberufliche Tätigkeit oder gewerbliche, wenn ich auf mein Blog noch Affiliate Links drauf setzen möchte?
    Und wenn ich genug Geld zusammen habe, möchte ich nach England auswandern und dort mein Business weiter führen. Dann muss ich es aber ummelden, oder? Das ganze klingt alles sehr kompliziert.
    Liebe Grüße
    Iris

    Antworten
    • Hallo Iris,
      bei Affiliate Links scheiden sich die Geister. 😀
      Meine Information ist, dass wenn eine eindeutige Gewinnabsicht zu erkennen ist, dann ist es gewerblich. Wenn dein Blog hauptsächlich aus informativen oder schriftstellerischen Texten besteht und erkennbar ist, dass du keine großartige Gewinnabsicht (die man ja eigentlich immer hat, sobald man Affiliate nutzt) hegst geht es wohl auch nur freiberuflich. Besprich das aber am besten mit deinem Finanzamt, die können dir bei der Abgrenzung da genauer weiterhelfen.
      Sobald man auswandert, kann man entweder sein Gewerbe in D belassen, sofern noch eine Steuerpflicht in D vorhanden ist – oder aber, man meldet es ab und gründet im Ausland neu. Es gibt auch noch weitere Möglichkeiten mit z.B. einer irischen limited.

      Antworten
  3. You made my day 🙂
    Seit Wochen schlage ich mich mit diesem Thema herum, tausend Dank, dass es anderen genauso geht <3
    Danke für deine Mühe und das mit uns zu teilen.
    Tausend Dank.
    LG, Doris

    Antworten
    • Hehe, danke dir 😀
      Ich hoffe, du konntest deine Fragen gut klären!

      Antworten
    • Hallo Hanna, danke für deinen Blog.

      Ich bin unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland wohnhaft und selbständig tätig.
      Wir haben alle die deutsche Staatsangehörigkeit.
      Kinder , auch in D geboren, würden in Marokko die Schule besuchen bis zum Abitur und danach in D studieren.
      Die Kinder würden wir aus D abmelden und am 2. Wohnsitz in Marokko anmelden.
      Bin ich weiterhin Kindergeldberechtigt?

      Antworten
      • Hey Jamal,

        ich kann und darf dir keine rechtssichere Auskunft geben, aber es gibt einen Paragraphen, der besagt, dass Kindergeld nicht für Kinder gezahlt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der EU/EWR haben. Also selbst dann nicht, wenn man unbeschränkt steuerpflichtig ist.
        Beehält man mit den Kindern einen Wohnsitz in D und man hat eine Regelung mit den deutschen Schulbehörden gefunden, nach der die Kids die Schulpflicht in außerhalb der EU erfüllen dürfen (und in den Ferien in D sind zB), könnte es anders aussehen. Dazu am besten einen Anwalt befragen. 🙂

        Antworten
  4. Hallo, ich möchte dir danken für deine Beschreibung. Sie hat mir Mut gemacht und mich positiv geführt. Herzlichen Dank.

    Antworten
    • Ich freue mich sehr, wenn ich deine Worte lese. Ich wünsche dir viel Erfolg auf deinem Weg!

      Antworten
  5. Hallo,
    vielen Dank für den genialen Beitag. Ich hatte online ein Gewerbe angemeldet. Leider konnte man den Antrag nur abschicken, wenn auch eine Wohnanschrift vorhanden ist. Habe ich dann erst einmal so gemacht. Danach habe ich mich telefonisch an das Ordnungsamt gewandt. Die Mitarbeiterin meinte erst ich könne kein Gewerbe ohne Wohnsitz anmelden. Dann habe ich den Paragrafen aus deinem Text zitiert und siehe da. Es geht doch. Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz erfolgreich. Doch welches Finanzamt ist jetzt für mich zuständig? Das, wo die „Betriebsstätte“ liegt?

    Liebe Grüße
    Michael

    Antworten
    • Hallo Michael,
      das freut mich total, dass es so schnell bei dir geklappt hat!
      In der Regel sendet das Gewerbeamt die Meldung an das Finanzamt, das dir dann den steuerlichen Erfassungsbogen zusendet. Du kannst dich aber auch direkt schon and das Finanzamt wenden, an dem die „Betriebsstätte“ liegt. In meinem Fall ist es auch dieses Finanzamt.

      Weiterhin viel Erfolg!
      Hanna

      Antworten
    • Hallo Michael,

      ich wurde leider total abgeblockt von einer sehr unfreundlichen Mitarbeiterin. Welcher Paragraf war es denn genau, der überzeugt hat? Wende mich jetzt auch an das Finanzministerium.
      Hoffentlich gibt es eine Lösung.

      Vielen Dank und liebe Grüße, Sarah

      Antworten
  6. Hallo liebe Hanna,

    vielen lieben Dank für diesen Beitrag. Er ermutigt mich und hilft mir definitiv weiter. Dennoch habe ich noch eine Frage. Meine Situation ist etwas komplizierter. Ich bin noch in einer anderen Stadt gemeldet wohne aber in einer anderen. Die Tätigkeit für mein Kleingewerbe mache ich jedoch in der Stadt in der ich wohne aber nicht gemeldet bin. Welche Adresse gebe ich nun als Betriebsstätte und Hauptniederlassung an? Ich würde meinen alles in der Stadt in der ich gerade wohne oder sollte ich die Adresse meines Wohnsitzes in der ich gemeldet bin aber nicht arbeite angeben? Ich würde mich wirklich sehr über deine Antwort freuen.

    Liebe Grüße

    Antworten
    • Hey Jennifer,
      im Normalfall wird die Adresse beim Gewerbeamt als Betriebsstätte festgelegt, an der man seine Tätigkeit auch ausübst, dort wo die Arbeit tatsächlich erfolgt, genau!

      Antworten
      • Upps kleiner Nachtrag zu meinen Vorherigen Kommentar, ich bin in Deutschland komplett abgemeldet also dort auch nicht mehr steuerpflichtig und ich habe auch keine empfangsberechtigte Person festgelegt.

        Antworten
        • Hey Andrea!
          Versuch am besten mal beim Finanzamt oder direkt beim Finanzministerium des Bundeslandes, wo du dein Gewerbe anmelden würdest, in Erfahrung zu bringen, ob sie dich als steuerpflichtig in Deutschland begreifen. Das kommt auch drauf an, wo du deine digitalen Produkte hauptsächlich vertreibst. Ist die Steuerpflicht in D festgestellt, kannst du deine Eltern zB zu deinen Empfangsbevollmächtigten machen (mit einem Formular vom Finanzamt oder auch selbst geschrieben) und an dein Gewerbeamt herantreten. Die geben das grundsätzlich ans Finanzamt weiter, allerdings kann es sein, dass sie auch erstmal begreifen müssen, dass du das tatsächlich anmelden darfst.

          Antworten
  7. Hallo liebe Hanna!

    Vielen lieben Dank für Deinen Beitrag genau danach habe ich gesucht.
    Ich habe jedoch noch 1-2 Fragen.
    Ich bin seit zirka 20 Jahren nicht mehr in Deutschland gemeldet und befinde mich nicht in der EU, sondern in Asien, mein Shop ist ein Online shop der digitale Medien/ pdf Dateien verkauft. Was gebe ich dann als meine Betriebsadresse an?
    Die meiner Eltern? Irgendwo muss ich ja schliesslich steuern zahlen.
    Noch eine Frage wenn ich mein Kleingewerbe anmelde, muss ich danach direkt zum Finanzamt oder gibt das Gewerbeamt meine daten direkt weiter?

    Antworten
  8. Hallo Hanna,
    vor 3 Monaten sah ich einen Bericht im TV, dass Estland besonders nomandenfreundliche Rahmenbedingungen hat und jeder ohne je das Land gesehen zu haben dort Unternehmer werden kann. Vielleicht lohnt es sich, diese Idee mit aufzunehmen?
    Lieber Gruß
    Georg

    Antworten
    • Hallo Georg,

      danke für deinen Beitrag! Über diese und viele andere Möglichkeiten eine Firma zu gründen sind wir uns hier sehr bewusst. Im obigen Artikel geht’s allerdings um die Gewerbeanmeldung in Deutschland ohne Wohnsitz, weshalb eine Firmengründung in Estland hier thematisch nicht passt. Vielleicht schreibe ich dazu mal in einem weiteren Artikel ;).

      Antworten
      • Hallo Hanna,
        Weißt du eventuell, ob man bei der Anmeldung des Gewerbes in Deutschland ohne Wohnsitz immer noch krankenversicherungspflichtig ist?

        LG

        Antworten
        • Hey Inga,

          da scheiden sich meines Wissens die Geister. Die DVKA meinte zu mir eindeutig nicht, was ich persönlich auch so sehe, aber vllt kenne ich auch nur einen Paragraphen nicht, der das Gegenteil behauptet. Die Krankenkasse selber meint „möglicherweise doch“, aber müsste geprüft werden.

          Antworten
  9. Hallo, jetzt habe ich auch mal eine Frage. Ich habe versucht das Gewebe mit Betriebsstätte im Wohnort meiner Mama anzugeben. Gewerbeamt stellt sich quer. Was wäre denn die Folge davon, kein angemeldetes Gewerbe in DE zu haben und trotzdem im Ausland einer gewerblichen Tätigkeit mit deutschen Kunden nachzugehen?
    Danke für euren tollen Blog und viele Grüße
    Michelle

    Antworten
    • Hi Michelle,

      wenn du deine Tätigkeit in D nicht anmeldest (bzw. man dich nicht lässt), hast du keine Steuernummer, die du u.U. für deine Arbeit brauchst (bei mir ist das so). Kommt da sehr auf deine Tätigkeit an. Ich benötige sie, um mich bei Portalen anzumelden, die gewerbliche Zahlungen an mich tätigen. Die wollen ja sicher gehen, dass ich wirklich ein Gewerbe habe. Auch können deine Kunden ihre Ausgaben an dich nicht richtig in ihrer eigenen Steuererklärung absetzen, soweit ich das verstanden habe.
      Solltest du online gewerbliche Angebote haben und z.B. Abmahnanwälte sind unterwegs, kann schnell der Verdacht auf Steuerhinterziehung aufkommen. Dagegen kannst du dich nur schützen, indem du nachweislich(!) versucht hast, deine Tätigkeit bei Finanz- und Gewerbeamt zu melden, aber man dich abblitzen lassen hat. Möchtest du die Steuernummer kriegen, wende dich dazu am besten direkt an dein Finanzamt bzw. sende den ausgefüllten Bogen zur steuerlichen Erfassung ein.

      Liebe Grüße
      Hanna

      Antworten
    • Hallo liebe Hanna,

      ist es also möglich, sich aus Deutschland abzumelden, und trotzdem ein Kleingewerbe zu führen in Deutschland? Bin ich dann befreit von der gesetzlichen Krankenversicherung und eine Auslandsversicherung reicht?

      Wenn ich in DE weiter gemeldet bleibe, reicht dann eine Auslandskrankenversicherung mit einem Kleingewerbe oder muss ich zusätzlich ein halbes Jahr privat KV in Deutschland zahlen?

      Antworten
      • Hey Vanessa,

        ich empfehle dir dich mit der dvka (dvka.de) in Kontakt zu setzen, damit du nicht nachträglich Schwierigkeiten bekommst und dein Vorhaben mit denen zu besprechen und dir das Ergebnis schriftlich bestätigen zu lassen. Danach damit zu deiner Krankenkasse, sollte die anderer Ansicht sein, was deinen Versicherungsstatus und deine Versicherungspflicht betrifft.
        Ich hoffe, dir hilft es weiter!

        Liebe Grüße
        Hanna

        Antworten
  10. Hallo Hanna,
    ich habe zwei GmbHs, i.L. aus Altersgründen. Ich soll jetzt nach meinem Umzug in ein anderes Bundesland, die GmbHs ummelden, dachte ich könnte parallel zur Liquidation die GmbHs auflösen. Seit über10 Jahre bzw. 2 Jahren wurden keine Umsätze mehr getätigt, Ein Postfach als Firmenanschrift wird wohl nicht erlaubt sein. In meinem Mietvertrag ist das Betreiben eines Gewerbes extra ausgeschlossen worden. Eine Betriebsstätte gibt es nicht mehr. Empfangsbevollmächtigte habe ich leider nicht. Kannst Du mir einen Rat geben? Würde mich freuen.
    Herzliche Grüße Ulla.

    Antworten
    • Hallo Ulla,

      Wenn man ein mehr oder weniger still gelegtes Gewerbe hat und keine „Laufkundschaft“ an der neuen Adresse zu erwarten ist, kann man ja auch einfach mit dem Vermieter sprechen. Diese Verbotsklausel ist oft in Mietverträgen enthalten, damit das Wohnhaus auch ein Wohnhaus bleibt und nicht von früh bis spät von Kunden aufgesucht wird. Viel Erfolg wünschen wir!

      Liebe Grüße
      Hanna

      Antworten
  11. Hallo Hanna,

    endlich habe ich einen Beitrag gefunden, der konkrete Tipps beinhaltet und mir auch eben direkt euer Buch gekauft. Vielen Dank! Ich erhalte sonst von den Ämter keine konkreten Aussagen …
    Bei mir ist es so: Ich bin schon als Freiberuflerin tätig und werde nächstes Jahr auf open end Weltreise gehen. Ich behalte meine deutschen Kunden, brauche also eine Steuernummer und eine Rechnungsadresse.
    Nun ist für mich als Freiberuflerin ja nicht das Gewerbeamt zuständig (habe kein Gewerbe und zahle auch keine Gewerbesteuer), sondern „nur“ das Finanzamt. Problem: Die Betriebsstätte bin damit immer ich. Hast du Tipps dafür? Könnte es reichen, wenn ich dem Finanzamt die Adresse meiner empfangsbevollmächtigten Person als „Betriebsstätte“ nenne? Oder würdest du empfehlen, vor Abreise ein Gewerbe zu gründen? Wie handhabst du / handhabt ihr das: Seid ihr Freiberufler oder Einzelunternehmer? Wenn ich deinen Artikel richtig deute, dann Einzelunternehmer?

    Lieben Dank!

    Antworten
    • Hallo Tina,

      tatsächlich sind wir „alles“. Marc ist angestellt und Freiberufler, ich habe ein Gewerbe. Gerade als Freiberuflerin musst du ja nur den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dort gibst du die Adresse deines Empfangsbevollmächtigten an. Für den gibts auch noch ein extra Formular, wenn das dein Finanzamt gerne so haben will ->

      Ob du ein Gewerbe gründen musst, das hängt ganz von deiner Tätigkeit ab. Wenn du dir also sicher bist, dass du freiberuflich tätig bist, dann reicht der Kontakt zum Finanzamt.

      Ich hoffe, dir hilft das weiter 😀
      Beste Grüße
      Hanna

      Antworten
    • Hallo Tina, ich bin grade auf dein Kommentar gestossen. Darf ich dich fragen, wie du das jetzt alles gemacht hast? Hast du dich abgemeldet, also ohne festen Wohnsitz in DE und freiberuflich geblieben ? Du würdest mir total helfen. Danke und liebe Grüße!

      Antworten
  12. Oh wow! Vielen Dank für den Beitrag.

    Er wurde mir auf einer anderen Seite verlinkt auf die ich eher zufällig gestoßen bin und sie beantwortet genau meine Frage!

    Wie hast du es denn geschafft, trotz fehlender Wohnanschrift dich bei der gesetzlichen KV versichern zu lassen? Oder bist du auf eine Private umgestiegen? Und wie hast du das mit der gesetzlichen RV ohne Wohnanschrift angestellt? Die müssten sich bestimmt quer gestellt haben, oder?

    Antworten
    • Hallo Sylvia,

      freut mich sehr, dass du zu uns gefunden hast :D!
      Ohne Wohnsitz in D gelten anderen Vorschriften in Bezug auf deine Sozialversicherungen. Wie das im Einzelfall aussieht, kann ich dir leider nicht sagen. Allerdings hast du ja bereits als Selbstständig mit Wohnsitz die freie Wahl, ob du in die Rentenversicherung einzahlen möchtest oder nicht. Auch in Bezug auf die gesetzliche KV kann das ganz individuell aussehen. Meistens versichert sie dich nicht ohne Wohnsitz, du kannst aber eine private Auslandsversicherung wählen oder eine Internationale KV.

      Antworten
  13. Kleine Ergänzung: Hast du die freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen und ging das auch ebenfalls ohne Wohnanschrift?

    Antworten
    • Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung habe ich nicht abgeschlossen. Aber das ist wohl eine sehr individuelle Entscheidung. 🙂

      Antworten
  14. Du hast mir sehr geholfen.

    Vielen Dank dafür!

    LG
    Dominik

    Antworten
    • Das freut mich sehr 🙂

      Antworten
      • Liebe Hanna, vielen Dank für diesen Artikel.

        Diese Frage hat mich lange beschäftigt. Ich arbeite 100 % remote und will mich abmelden und reisen.

        Eine Betriebsstätte hätte ich bei meinen Schwiegereltern und diese wären Empfangsbevollmächtigte.

        Das Finanzamt hat mir telefonisch mitgeteilt, dass ich nicht alles haben kann und das es keine Betriebsstätte ist, weil ich da nicht arbeite.

        Laut meiner Recherche liegt eine Betriebsstätte vor und ich muss mich nicht zwingend vor Ort aufhalten. Zudem kann ich von überall arbeiten.

        Habe ich es so richtig verstanden? Oder muss ich in dieser Betriebsstätte tatsächlich physisch anwesend sein?

        Lieben Dank und viele Grüße, Nelly

        Antworten
        • Heyho Nelly,

          leider kann ich dich da nicht rechtlich beraten, nur auf die Aussage des Wirtschaftsministeriums verweisen, nämlich, dass an eine Betriebsstätte eben nicht so hohe Voraussetzungen geknüpft seien und sie eben nur dem Unternehmen dienen muss. Wenn du ganz sicher sein willst, dann melde dich mal bei deinem Wirtschaftsministerium (des Bundeslandes) und lass dir die Grundlage nennen, auf der das nicht geht oder eben doch geht. Oftmals heißt es einfach „Nein“, weil sich die Mitarbeiter einfach unsicher sind und nichts falsch machen wollen.

          Ich wünsch dir ganz viel Erfolg!

          Antworten
  15. Hallo Hanna,
    ich schlage mich auch -plötzlich aufgetaucht- mit diesem Thema rum. Obwohl schon einiges erfahren und auch deinen Artikel gelesen ist es mir immer noch nicht ganz klar. Eine Geschäftsadresse die hunderte von Euro kostet, im Internet, kann ich mir leider nicht leisten. Aus deinem Artikel entnehme ich die verschiedenen Möglichkeiten, einer Ablehnung Paroli zu bieten, aber trotzdem scheint der Weg durchwachsen. Nicht ganz klar. Ich wurde rückwirkend abgemeldet, auch die Gewerbe werden abgemeldet, da ich im Wohnmobil lebe und hatte mich einfach nicht abgemeldet, sie haben es aber rausgefunden. Man schlug mir vor, bei den Eltern mich anzumelden. Mit dieser Lösung bin ich aber nicht glücklich. Außerdem muss ich jetzt immer 400 km fahren, wenn ich ein Gewerbe anmelden will. Ich habe es immer noch nicht ganz klar: Wenn ich ein Gewerbe ohne Wohnsitz führen will, bedeutet, ich brauche einen Empfangsbevollmächtigen, eine physische Person, die meine Post entgegen nimmt, also keine Postadresse ?
    Das Meldeamt will meine Gewerbe jetzt auch einfach -rückwirkend- abmelden und ich muss sie dann rückwirkend wieder anmelden. Für den Empfangsbevollmächtigten, muss da eine Vollmachtserklärung aufgesetzt werden und diese dann eingereicht werden, bei Finanzamt o.ä. Stellen? Vielen Dank für Deine Rückmeldung !

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    • Hallo Aurora!
      Du kannst bei deinem Finanzamt eine Erklärung einreichen darüber, wer dein Empfangsbevollmächtigter ist. Dieser Mensch sollte gemeldet sein und an einer ladungsfähigen Adresse wohnen, die dann zu deiner betrieblichen Postadresse wird. Du brauchst kein Geld für eine Geschäftsadresse bezahlen im Internet, das sind meist eh keine legalen Lösungen.
      Auch für die An-, – Um- oder Abmeldung musst du nicht in Deutschland sein. Das geht alles postalisch oder besser noch per eMail (eine elektronische Meldung ist meist ausreichend).

      Liebe Grüße!

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  16. Kommentar *Hallo Hanna,

    Das ist ein schwieriges Thema. Vielen Dank für Ihre Antworten!
    Können Sie mir einen Rat geben, was ich in diesem Fall tun soll?
    Ich wohne derzeit an einer Adresse in Deutschland und bin hier gemeldet. Ich plane, im Mai ein kleines Unternehmen für den e-commerce zu eröffnen. Ich plane aber auch, im Sommer in Spanien/Italien zu leben, also in der Europäischen Union. Ich plane, erst ab Herbst in Deutschland zu leben, d. h. ich werde etwa 3 Monate lang nicht hier sein. Wenn ich den Mietvertrag an meiner derzeitigen Adresse kündige, muss ich mich dann auch abmelden und dies dem Finanzamt mitteilen? ODER Kann ich bis zur Unterzeichnung des neuen Mietvertrags im Herbst hier bleiben und niemanden benachrichtigen, sondern nur Freunde bitten, mir Post von Behörden (z.B. Finanzamt) weiterzuleiten?
    Wie kann man am besten mit dieser Situation umgehen?
    Davon hängt schließlich auch ab, welche Versicherung ich für diese Zeit der Abwesenheit von Deutschland wählen muss.

    Ich wäre Ihnen für Ihren Rat sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, Julia

    Antworten
    • Hallo Julia,

      wenn es sich bei deiner Abwesenheit nur um 3 Monate handelt, würde ich den Aufwand einer Abmeldung mit all seinen Folgen nicht wählen. Wenn du aus einer Wohnung ausziehst und keine neue beziehst, sieht es das Gesetz vor, dass du das meldest (die Abmeldung). Streng genommen müsste also eine erfolgen. Vielleicht kennst du ja auch jemanden, bei dem du dich übergangsweise melden könntest, wo dein Zeug untergebracht ist und wo du im Zweifelsfall auch wohnen könntest. Das ist zwar nicht die saubere Art, wird aber selbst von Meldeämtern und Versicherungen entgegen der gesetzlichen Situation immer wieder vorgeschlagen. Da ich dir zu nichts raten darf, kann ich dir nur erzählen, was ich bisher für Erfahrungen mit eben diesen Ämtern und Versicherungen gemacht habe.

      Antworten
  17. Hallöchen Hanna. Wie ich heraus lese, hast du ein Gewerbe angemeldet. Muss das sein, wenn man nur online arbeitet und keine physischen Produkte verkauft werden oder geht es auch als Freiberufler oder Personengesellschaft? Und wo sind die Unterschiede und Vorteile? Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus für deine Antwort.

    Antworten
    • Hallo Beate,

      das kommt ganz auf deinen Tätigkeitsbereich an. Am besten schilderst du den mal dem Finanzamt und die können dir dann sagen, ob es sich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Meistens, das sag ich vorweg, ist es gewerblich.
      Liebe Grüße!

      Antworten
  18. Hallo Hanna . Danke für deinen Blog, der hat mir bereits sehr weitergeholfen . Ich bin ohne festen Wohnsitz und habe nun mein Gewerbe in D. angemeldet . Habe einen Empfangsbevollmächtigten . Habe nun leider festgestellt, dass der Name meines Empfangsbevollmächtigten nicht auf der Anmeldung steht, sondern nur meiner . Nun ist die Frage – muss die mit bei der Betriebsstätte stehen oder muss mein Name auf dem Briefkasten stehen ?
    Ich wäre dir überaus Dankbar,über eine Antwort,da ich nun wieder im Ausland bin und nicht mehr weiter weiß.

    Antworten
    • Heyho! Ich denke, es ist schon hilfreich, wenn dein Name auch am Briefkasten steht, falls du Post bekommst.

      Antworten
  19. Vielen Dank für die vielen Informationen! Du hast leider nichts dazu geschrieben, was ist, wenn man nicht in Deutschland steuerpflichtig ist.
    Kann ich in D ein Gewerbe anmelden ohne steuerpflichtig zu sein?
    Hintergrund: Ich bin aus D abgemeldet und aktuell nirgendwo gemeldet und deutscher Staatsbürger. Ich habe die Möglichkeit im UK selbstständig als Consultant zu arbeiten. Mein Auftraggeber braucht eine Steuernummer, weshalb ich ein Gewerbe anmelden muss. Ich denke, es ist das einfachste, das in D zu tun, weil ich dort zuletzt gemeldet war, und einfacg mit den Gepflogenheiten vertraut bin, Deutsch meine Muttersprache ist… Aber an sich könnte ich mein Gewerbe genau so gut in Zypern oder Panama oder sonstwo anmelden. Weiß jemand, ob ich mit einer Gewerbeanmeldung in Deutschland dort auch einkommenssteuerpflichtig werde?

    Antworten
    • Ob du steuerpflichtig in Deutschland bist oder sein wirst, das kann dir dein Finanzamt bzw. das Finanzministerium erklären (die haben Beratungspflicht).
      An deiner Stelle würde ich aber ebtl auch einfach mal bei staatenlos.ch nachsehen, ob es für dich auch einfachere Möglichkeiten gibt.

      Beste Grüße!

      Antworten
  20. Herzlichen Dank für den tollen Beitrag. Ich versuche es gerade. <3

    Ich frage mich gerade, was passieren wird, wenn ich aus Dtl. abgemeldet bin und mir im Ausland etwas passieren wird. Wo würde man denn dann hingebracht werden, wenn man keinen Wohnsitz hat. 😀

    Antworten
    • Hey Sylvia,
      wohin du gebracht wirst im Krankheitsfall, das ist eine Sache, die du mit deiner Versicherung klären musst. Das kann ganz unterschiedlich sein, je nachdem, was du für einen Versicherungsschutz hast.
      Hoffen wir aber mal, dass es nicht dazu kommt 😉
      Grüße,
      Hanna

      Antworten
  21. Die Frage ist: Warum wollen Sie eigentlich in Deutschland Steuern zahlen, wenn Sie es nicht müssen? Wer in Deutschland ein Gewerbe anmeldet, während er tatsächlich von Thailand aus arbeitet, betrügt das thailändische Arbeits- und Steuerrecht.

    Antworten
    • Das ist eine ganz individuelle Sache. Man muss dort Steuern zahlen, wo man steuerpflichtig ist. Auch ohne Wohnsitz kann man trotzdem steuerpflichtig sein aus diversen Gründen. Wer in Thailand sitzt und arbeitet, muss sich natürlich auch mit dem dortigen Recht auseinandersetzen. Versteht sich von selbst.

      Antworten
  22. Danke Hanna, Großartig was du machst! 😘

    Antworten
    • Jetzt werd ich rot… Danke! 😀

      Antworten
  23. Liebe Hanna,

    DANKE und ENDLICH! Seit Wochen durchforste ich das Internet und durch deinen Beitrag hat sich der Nebel nun etwas gelichtet!!
    Ein paar kleine Fragen hätte ich dann doch noch: Wie sieht es aus, wenn ich an meiner Privatadresse kein Gewerbe anmelden darf und ich deswegen die Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz beantrage. Ist das möglich? Zahle ich dann die Gewerbesteuer in der Höhe, wo meine bevollmächtigte Person lebt?
    Wie sieht das ganze aus, wenn ich mich nicht in der EU, aber trotzdem Kunden in Deutschland habe?
    P.S. es handelt sich um eine Gewerbeanmeldung als VA

    Vielen Dank für deine Mühen!

    Antworten
    • Hey Sandra,

      für konkrete Antworten auf die Fragen, müsstest du einen Steuerberater befragen. Wer in D ein Gewerbe hat, zahlt meist auch in D seine Steuern, es sei denn, es ist in einem DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit einem anderen Land anders geregelt. Die Situationen sind da zu individuell, um allgemeingültige Antworten zu haben.
      In Bezug auf die Frage, dass man kein Gewerbe anmelden darf (meist von Vermieterseite), würde ich einfach mal auf den Vermieter zugehen und ihn fragen, denn meistens geht es darum, dass du keine Laufkundschaft hast, wie z. B. eine Bäckerei oder ein Friseursalon. Das würde die anderen Mieter beeinträchtigen können und ist daher vielerorts geregelt. Wenn du aber rein von zuhause aus am Laptop arbeiten willst, kannst du dir eine Genehmigung beim Vermieter holen dafür, wenn er einverstanden ist.

      Ich hoffe, dir hilft das ein wenig weiter!
      Liebe Grüße,
      Hanna

      Antworten
  24. Liebe Hanna,

    erstmal vielen Dank fuer Deinen Beitrag! Das ist genau das, was wir brauchen 🙂
    Hast du einen Tipp bzgl. eines bestimmten Gewerbeamtes, das nette Kontakte hat? 😀 Ich habe ehrlicherweise etwas Angst, bei dem Gewerbeamt meines urspruenglichen Wohnortes anzurufen – ich kann mir schon ausmalen, dort nicht auf eine nette Person zu treffen und es scheinen ja bereits ein paar Leute hier in den Kommentaren erfolgreich gewesen zu sein 😀 Freue mich ueber Tipps!!! Des Weiteren ist es ja dann egal, bei welchem Gewerbeamt ich anrufe oder?

    Gruesse
    Stephi

    Antworten
    • Hey Stephi,

      ich hörte, dass es in Berlin ganz nett sein soll, aber grundsätzlich ist es klug, es dort machen, wo deine Empfangsbevollmächtigte sitzt, weil dein gewerbe dann ja auf die Adresse läuft. Ob es auch woanders geht, das kann ich dir leider nicht eindeutig sagen. Es gibt Anwälte, die sagen, es ginge, andere sagen, es ginge nicht. 😀

      Antworten
      • Danke!! Ich habe gestern einen Online-Antrag ausgefuellt und abgeschickt und heute habe ich schon mit einer sehr netten Dame telefoniert. Die scheint das Anmelden ohne Wohnsitz auch nicht wirklich zu kennen, ist aber sehr offen und wird mit ihren Kolleginnen sprechen. Ich bin positiv gestimmt 🙂
        Gruesse und nochmal VIELEN Dank fuer deinen ganzen Aufwand!

        Antworten
        • Hallo Hanna,

          ich bin leider klaeglich gescheitert. Ich habe zwar alles auf dem E-Mail-Weg versucht, dennoch habe ich die Rueckmeldung vom Bundesministerium fuer Wirtschaft und Finanzen bekommen, dass es NICHT geht. Vielleicht war mein Fehler, dass ich das Thema ueberhaupt angesprochen habe? 🙁 Bin jetzt natuerlich sehr enttaeuscht und weiss nicht, was ich machen soll.
          Hast Du eine Idee? Ich komme hier auch nochmal auf das Thema „bei einem anderen Gewerbeamt anmelden“ zurueck.

          Gruesse!

          Antworten
          • Oh, das ist echt schade, dass sich da jemand quer stellt. Du schreibst aber vom Bundesministerium, nicht vom Landesministerium. Soweit mir das Bundesfinanzministerium mitgeteilt hat, entscheidet hier das Landesministerium. Wenn es sich dagegen stellt, frag einfach mal nach, auf welcher Grundlage und auch, wie du bei geltender Steuerpflicht denn nun erwerbstätig sein kannst, denn eine Erwerbstätigkeit bei Steuerpflicht, sollten sie nur schwer „verbieten“ können.
            Du kannst es auch bei einem Gewerbeamt versuchen, wo du einen anderen Empfangsbevollmächtigten hättest. Ladd en Kopf nicht hängen, manchmal ist es etwas zäh, aber es wird sich eine Lösung finden. Wenn du aber überall nur gegen Wände läufst, löse deine Steuerpflicht auf und gründe woanders. Ist das keine Option kann sich der Gang zum Anwalt auch lohnen.

  25. Herzlichen Dank für diesen sehr gut recherchierten und hilfreichen Text!

    Ich bin bereits als Freiberufler angemeldet, möchte für ein halbes Jahr Reisen und habe dazu meine Wohnung gekündigt. Ich werde nun den Weg aus dem Artikel gehen und einen Empfangsbevollmächtigten dem FA melden. Wenn dieser jedoch in einem anderen Bundesland sitzt, bedeutet das auch dass die Zuständigkeit des FA sich ändert? Und wie sähe es mit einer anderen Stand im gleichen Bundesland aus?

    Antworten
    • Hi Marvin,
      es kann gut sein, dass sich die Zuständigkeit des FA ändert, je nach Sitz des Empfangsbevollmächtigten. Allerdings kann ich mir in deinem Fall auch durchaus vorstellen, dass du für die 6 Monate eine einfachere Lösung mit deinem FA findest. Eine wunderbare Reise wünsche ich,

      Hanna

      Antworten
  26. Hallo liebe Hanna, ich habe gerade mit dem Gewerbeamt telefoniert und mir wurde gesagt, dass §12 AO nicht für Gewerbe gilt, sondern nur für das Finanzamt und somit kann ich mein Gewerbe nicht behalten. Leider konnte ich in deinem Buch nicht finden, ob es noch weitere Möglichkeiten gibt, mein Gewerbe in Deutschland zu behalten?

    Antworten
    • Hey Anastasia,
      das klingt mir von dem Gewerbeamt sehr an den Haaren herbeigezogen. Ich vermute stark, da hat jemand im Amt keine Lust. Versuch wirklich mal das Wirtschaftsministerium deines Bundeslandes anzurufen und sie nach einer Lösung zu fragen!

      Antworten
      • Leider können mir bei Wirtschaftsministerium im Hessen auch nicht weiter helfen (ich würde ständig wo anderes weitergeleitet) und Gewerbeamt hat mir folgendes geschrieben:
        „leider ist die Aufrechterhaltung Ihres Gewerbes nicht so unproblematisch wie beim Finanzamt. Da Sie laut Nachschau beim Einwohnermeldeamt nach Italien abgemeldet wurden, muss das Gewerbe zum 01.03.2024 abgemeldet werden. Sobald Sie wieder mit Wohnsitz gemeldet sind, kann eine erneute Anmeldung des Gewerbes vorgenommen werden.

        Im Anhang senden wir Ihnen unser Abmeldeformular mit den dazugehörigen Gebührenhinweisen….“

        Antworten
        • Ja, hier wird sich mit Händen und Füßen gewehrt. Hast du ihnen erklärt, dass du nicht in Italien lebst? (sofern du das wirklich nicht tust). Es wirkt auf mich, als wäre es ihnen zu anstrengend sich mit dir zu befassen.

          Antworten
      • Leider geht es meine Diskussion mit dem Amt weiter, ich habe gebeten mir den Paragraf zu schreiben auf den sie sich verweisen: es ist § 4 Abs. 3 GewO, was besagt – Eine Niederlassung besteht, wenn eine selbständige gewerbsmäßige Tätigkeit auf unbestimmte Zeit und mittels einer festen Einrichtung von dieser aus tatsächlich ausgeübt wird. Kann ich noch weitere Argumente vorliegen?

        Antworten
        • Auch hier wirkt es weiter so auf mich, als wollten sie dich auf jeden Fall loswerden. Schau dir mal den Unterschied zwischen Betriebsstätte und Niederlassung an, vllt. hilft dir das weiter.

          Antworten
  27. Liebe Hanna,
    vielen Dank für diesen wertvollen Beitrag. Es gibt so viele Ordnungen, Gesetzestexte usw., dass es für Verwatungslaien echt schwer ist verlässliche Infos in zusammengefasster Form zu finden. Deswegen möchte ich mal ein ganz dickes Dankeschön dafür aussprechen, dass du deine wertvollen Erfahrungen hier teilst!
    Kann man ein Gewerbe auch in Stadt A anmelden wenn man seinen Wohnsitz in Stadt B hat? (also durchaus einen Wohnsitz hat). Insgesamt bin ich der Meinung müsste man die ganze Bürokratie der Gewerbeanmeldung total vereinfachen. Es geht auch um Themen wie Privatspähre oder Präsenz an attraktiven Standorten, was dank virtueller Büros bzw. Shared Offices möglich ist und im Endeffekt ist doch alles gut, solange man Steuern zahlt.
    Viele Grüße
    Rolf

    Antworten
    • Hi Rolf,
      Ich kann (und darf) hier leider nicht beratend tätig sein, denke aber, dass, wenn es gute Gründe für die Gewerbeanmeldung in Stadt B gibt, wenn man in Stadt A wohnt, das funktionieren kann. Ist aber sicher einzelfallabhängig. Bin da voll bei dir, was den Bürokratiewahnsinn angeht. Andere Länder machen es eigentlich vor, wo mit wesentlich weniger Aufwand und Regulation gearbeitet wird!

      Antworten
  28. Hallo und danke für deinen Artikel 🙂
    Mein Problem ist leicht anders, aber vielleicht kannst du mir trotzdem helfen: Möchte ein Online Business aufbauen und darf auf meine Adresse aber kein Gewerbe anmelden, weil es eine Genossenschaft ist. Wüsste jetzt nicht, ob ich die Betriebsstätte einfach bei einem meiner Verwandten anmelden dürfte, wo ich ja auch gar nicht in der Nähe wohne. Bin etwas ratlos, auf welche Adresse ich das Gewerbe dann anmelden soll. Vielen Dank im Voraus für deine Antwort! 🙂

    Antworten
    • Bei dieser Regelung geht es meist eher darum, dass du keine Laufkundschaft anziehst, also jetzt keinen Friseursalon in ein Wohngebiet setzt. Eine ganz normale Selbstständigkeit sollte zulässig sein. Sprich da einfach kurz mit deinen Vermietern drüber. 🙂

      Antworten

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