Abmelden aus Deutschland – so geht’s richtig!

Okt 12, 2019 | 23 Kommentare

An was ihr alles denken solltet, wenn ihr euch aus Deutschland abmeldet.

Abmelden aus Deutschland ist ziemlich einfach. Doch bist du jetzt obdachlos?
Eine Frage, die wir öfters gestellt bekommen, wenn wir erwähnen, dass wir keine Wohnung mehr in Deutschland haben. Ja, was bin ich jetzt eigentlich? Manche nennen es obdachlos, andere fragen uns ganz direkt, ob wir jetzt noch Deutsche seien. Und dass das überhaupt geht.. sich einfach abmelden… darf man das eigentlich?

Es finden sich viele viele Fragen rund um die Abmeldung im Netz und auch das ein oder andere Märchen befindet sich unter den Antworten. Was muss ich denn jetzt beachten, wenn ich mich abmelden will? Ist es in meiner Situation überhaupt notwendig? Gibt es Alternativen? Finanzamt, Krankenkasse, Familienkasse, Schulamt – was haben die damit zu tun?

Damit ihr nicht die gleichen “Fehler” macht, die leider schon die ein oder andere Familie auf Reisen machen musste und die sie sogar zeitweise dazu gezwungen haben, nach Deutschland zurückzukehren, möchten wir hier die für uns wichtigsten Institutionen nennen, die eure Abmeldung etwas angeht und was es zu bedenken gibt, wenn man eine Weltreise plant.

Die Aufzählung erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch Richtigkeit, da sich Gesetze, Verordnungen und Vertragsbedingungen täglich ändern können. Sie soll euch aber als Anhaltspunkt dienen. Nehmt euch mit, was auf eure Situation passt und recherchiert weiter, stellt Fragen oder erzählt, was bei euch geklappt hat oder nicht hier unten in der Kommentarspalte. 

Wie läuft die Abmeldung aus Deutschland ab?

Die geht ganz schnell. Ihr geht zu eurem Einwohnermeldeamt und sagt, dass ihr euch aus Deutschland, genau genommen aus eurer Wohnung oder eurem Haus, abmelden wollt.
Denn nichts anderes ist eine Abmeldung. Ihr meldet euch von eurer gemeldeten Adresse ab und sagt damit sowas wie:

“Diese Wohnung habe ich nicht mehr bezogen und ich werde keine neue Wohnung in Deutschland beziehen”.

Die nette Dame oder der nette Herr kann euch dann nach wenigen Klicks einen neuen Aufkleber auf den Personalausweis kleben, auf dem steht “keine Wohnung in Deutschland” (manchmal auch anders formuliert), wo sonst eure Adresse stand. Fertig.
Doch damit fängt der Spaß erst an und es ist ratsam diesen Schritt erst als den allerletzten vorzunehmen und euch erst den anderen Ämtern und Institutionen zu widmen.

Übrigens könnt ihr eure Abmeldung auch online vornehmen, per Post oder e-Mail einreichen oder persönlich erscheinen. Sieben Tage vor eurem Auszug und bis zu 14 Tage nach eurem Auszug sollte die offizielle Abmeldung stattfinden.

Abmelden aus Deutschland Post

Ein guter Zeitpunkt…

…um sich um alles andere zu kümmern, sind die Monate vor eurem Wegzug aus Deutschland und damit eurer offiziellen Abmeldung. Ihr habt also die Kündigung eurer Wohnung abgeschickt oder euch Mieter oder Käufer für euer Eigenheim gesucht.
Ja ja, ihr lacht. Manche Menschen machen das aber andersherum.

Ohne Meldeadresse steht die Welt Kopf

Diese Erfahrung mussten wir in dieser Phase täglich machen. Was die Leute brauchen sind Adressen. Nach dem Abmelden geht ohne Adresse nichts. Gefühlt. Und bitte offizielle. Für die meisten Menschen ist ein Leben ohne Meldeadresse eh nicht vorstellbar, so dass kaum eine Abteilung auf euren Fall vorbereitet ist. Es lohnt sich in fast jedem Fall in AGBs, Gesetze und sonstige Bedingungen reinzuschauen.

Seid euch bewusst, dass es nur eine Meldeadresse ist, die aber nicht notgedrungen mit eurem “Wohnsitz” oder “gewöhnlichen Aufenthalt” zu tun hat.

Gesetzliche Krankenkassen und Auslandskrankenversicherung

Ob angestellt oder selbstständig: Eure reguläre Krankenkasse oder -versicherung will in den meisten Fällen einen Meldeadresse vorliegen haben. Tatsächlich gibt es aber keine Pflicht zum festen Wohnsitz mit Meldeadresse, so dass euch eine fehlende Meldeadresse zwar das Leben erschweren kann, aber euch nicht in jedem Fall von den Leistungen eurer Krankenkasse ausschließt. Je nachdem, wie euer Status in Deutschland nach eurer Abmeldung sein soll, könnt ihr weiterhin in Deutschland Leistungen in Anspruch nehmen (z.B. wenn ihr in Deutschland für eine deutsche Firma beschäftigt seid und damit sozialversicherungspflichtig) oder aber aus der Beitragspflicht entlassen werden.

Beim Abmelden aus Deutschland und ohne sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gibt es für euch auch die Möglichkeit, gänzlich aus der deutschen Krankenkasse rauszukommen. So wirklich kündigen kann man nicht, da die Krankenversicherung ja in Deutschland verpflichtend ist für alle in Deutschland wohnhaften oder sozialversicherungspflichtigen Personen. Gehört ihr nicht mehr zu diesem Personenkreis, gibt es auch keine Versicherungspflicht mehr für euch. Im Grunde reicht hier eine Mitteilung, dass ihr abgemeldet seid und ausgewandert und eine Kopie eurer Abmeldung.

Trotz Abmeldung noch angestellt sein und versichert?

Ja, es ist sogar möglich weiterhin in einem Anstellungsverhältnis in Deutschland zu bleiben und trotzdem abgemeldet zu sein. Bei dieser Konstellation solltet ihr aber bedenken, dass ihr weiterhin sozialversicherungspflichtig seid und für euch damit die Versicherungspflicht gilt.

Ihr habt aber die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenkasse zu kündigen und einen Nachweis über eine Folgeversicherung, die euch auch im Ausland versichert, vorzulegen. Hier gilt dann auch eine Kündigungsfrist. Mir ist bis dato allerdings keine private Auslandsversicherung bekannt, die alle Sozialversicherungen abdeckt, so dass ihr auch im Ausland ohne Wohnsitz als sozialversichert geltet.

Auch Selbstständige können sich abmelden und ihre Firma in Deutschland belassen. Da hier oft nicht alle Sozialversicherungen nötig sind (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung können wegfallen) wie bei Anstellung, ist eine private Auslandskrankenversicherung als Folgeversicherung oftmals ausreichend, um aus der gesetzlichen Krankenkasse auszusteigen.

Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz? Na klar!

Versicherungsbedingungen beachten

Schaut ihr euch also nach einer Auslandskrankenversicherung oder internationalen Versicherung um, beachtet immer zuerst die Versicherungsbedingungen.

Beispiel: Wir selbst sind über die HanseMerkur Auslandskrankenversicherung (keine Bezahlung für die Erwähnung) versichert. In den Bedingungen steht, dass ein Wohnsitz in Deutschland notwendig sei. Tatsächlich stimmt das auch, gilt aber nur für den Zeitpunkt des Abschluss’ der Versicherung. Hier will die Versicherung lediglich sichergehen, dass ihr Angebot nicht weltweit verfügbar ist, sondern nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.

Gerne bestätigen sie euch auch schriftlich, dass ihr euch mit dem langfristigen Verlassen von Deutschland an die Meldegesetze halten solltet und eine Abmeldung nicht den vereinbarten Leistungen im Wege steht.

Nicht jede Versicherung passt zu euch!
Während der Recherche habe ich bei der Auslandskrankenversicherung der BDAE z. B. die Passage gefunden, dass nur Behandlungen erstattet werden, die nicht durch eine von der empfohlenen Schutzimpfungen vermeidbar gewesen wären. Das gilt natürlich nicht nur für eure Kinder, sondern auch für euch selbst.

Beispiel: Seid ihr über 60 Jahre und wollt euch nicht jährlich gegen Grippe (oder Covid) impfen, so bleibt ihr auf den Behandlungskosten sitzen, die entstehen, solltet ihr wegen einer Grippe ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Oder eure Kinder liegen ungewöhnlich lange mit einer Magendarmerkrankung flach und ihr wollt zur Sicherheit mal drüberschauen lassen, wobei dann Rotaviren festgestellt werden und schon bleibt ihr auf den Behandlungskosten sitzen, wenn die Kinder nicht gegen Rotaviren geimpft gewesen seid.

In §6 2.m der Versicherungsunterlagen findet ihr diesen Paragraphen.

Also Augen auf!

Muss ich die Abmeldung dem Finanzamt melden?

Auch das Finanzamt will wissen, ob ihr noch in Deutschland gemeldet seid. Das ist allerdings nur von Belangen, wenn ihr Einkünfte aus Deutschland bezieht durch ein Arbeitsverhältnis, selbstständiges in Deutschland angemeldetes Unternehmen, Vermietung o.ä. Dazu benötigt das Finanzamt dann eine von euch bestimmte Person mit Wohnsitz in Deutschland, die als Empfangsbevollmächtigte eure Post empfängt.

Zuverlässige Verwandtschaft oder richtig gute Freunde eignen sich dafür sehr gut. Die Post gilt dann als offiziell an euch zugestellt. 

Wenn ihr verheiratet seid oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt und sich nur ein Teil abmelden will, dann interessiert das auch das Finanzamt. Je nachdem, wie ihr vorher steuerlich aufgestellt wart, kann sich bei Abmeldung nur eines Partners aus Deutschland die Steuerklasse zu euren Ungunsten verändern. Bevor sich also eine/r von euch abmeldet, solltet ihr mit eurem Finanzamt in Kontakt treten, um zu erfahren, welche Unterlagen sie von euch brauchen.

Wie bekommt man Kindergeld, wenn man abgemeldet ist?

Kindergeld im Ausland ist einer der Punkte, den ihr höchstwahrscheinlich nicht komplett vor eurer Weltreise oder auch Auswanderung klären könnt. Bei uns ging es jedenfalls nicht, da die Familienkasse sehr langsam arbeitet. 😉

Dieses Thema ist wohl für die meisten Familien eines der wichtigsten, daher habe ich ihm einen ganz eigenen Artikel gewidmet, in dem ihr mehr erfahren könnt: Kindergeld im Ausland und auf Reisen.

Banken, Konten und Kreditkarten

Auch hier fordern viele Banken eine Meldeadresse in Deutschland. Bisher scheinen aber noch keine Abgleiche mit den Meldeämtern durchgeführt zu werden, da Banken private Unternehmen sind, so dass die meisten Familien ihre Konten einfach so weiter nutzen können. Es gibt trotz allem auch Banken, die keine Meldeadresse verlangen. Da sich dies schnell ändern kann, mag ich an dieser Stelle keine spezielle Bank empfehlen.

Bedenkt also, dass ihr neue Konten am besten vor eurer Abmeldung eröffnet. Insbesondere dann, wenn ihr eine oder zwei Kreditkarten mitnehmen wollt und noch keine habt. Direktbanken können hier der way to go sein, wenn ihr doch noch von unterwegs ein Konto benötigt.

Was ist mit der Schulpflicht nach der Abmeldung aus Deutschland?

Schulpflichtige Kinder an Bord interessieren das Schulamt und die Schule, auf die sie zuletzt gingen bzw. an der sie angemeldet sind. Normalerweise reicht die Kopie der Abmeldung des Kindes aus Deutschland als Nachweis aus, um aus der Schulpflicht entlassen zu werden.

Manche Schulämter oder Schulen allerdings wollen Schulbescheinigungen der Folgeschule ausgestellt bekommen, was natürlich dann nicht notwendig ist, solange ihr wirklich Deutschland verlasst und euch alle gemeinsam abmeldet. Diese Forderungen darf man getrost ignorieren oder aber bestimmt, aber freundlich reagieren. In einigen Fällen sind diese Forderungen aber leider rechtens, nämlich dann, wenn doch noch die Schulpflicht greift, auch wenn ihr meint, dass das nicht mehr sein kann.

Doch wann sind eure Kinder wirklich nicht mehr schulpflichtig?

Genau dann, wenn laut dem Schulgesetz eures Bundeslandes keine Schulpflicht mehr begründet werden kann. Je nachdem, was das jeweilige Gesetz vorsieht, könnt ihr gemeldet bleiben oder müsst euch abmelden, müsst euer Haus verkaufen, langfristig vermieten oder könnt es einfach so stehen lassen, wie es gerade ist. Habt ihr eventuell vor, in das Haus zurückzukehren? Auch diese Absicht spielt mit rein. Es dürfen sich im Einzelfall dann auch keine Gegenstände der Kinder in der Wohnung befinden, sie müssen komplett ausgezogen sein. Is‘ kacke, is‘ aber so.

Manche Familien möchten nur ihre Kinder aus Deutschland abmelden und selbst in Deutschland gemeldet bleiben. Manche Meldeämter machen das mit. Online soll es noch einfacher sein. Es gibt einige Familien, bei denen es so funktioniert. Wer es aber rechtlich einwandfrei möchte, schaut sich am besten die Gesetze dazu an:

§11 BGB : „Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern;…“

Wenn ihr es genau wissen wollt hüpft rüber zu Kinder abmelden und erfahrt, wie es funktioniert.

Diese Gesetze haben auch durchaus ihre Berechtigung. Sie sollen u.a. dem Schutz des Kindes dienen, das somit nicht einfach abgemeldet werden kann um z. B. eine Straftat zu vertuschen. Eine Abmeldung des Kindes alleine kann aber trotz allem erfolgreich sein, insbesondere dann, wenn es z.B. bei Verwandten im Ausland gemeldet wird.

Raus aus der Schulpflicht! Findet heraus, wie ihr eure Kids aus den Schulen holt.

Und jetzt viel Erfolg beim Abmelden und wenig Behördenstress!

Welche Erfahrungen hast du bei der Abmeldung gemacht? Erzähl mir davon in den Kommentaren!


Ihr habt noch weitere Fragen zu den Themen Abmeldung und Familie?

Nun gibt es diverse Varianten, wie Familien reisen oder auswandern. Seid und bleibt ihr in Deutschland gemeldet, seid ihr abgemeldet? Bleibt ein Elternteil in Deutschland gemeldet? Seid ihr vom Arbeitgeber entsendet? Habt ihr einen offiziellen Wohnsitz? Seid ihr wohnsitzlos? Seid ihr in Elternzeit? Sind die Kinder in schulpflichtigem Alter? Sind sie zum Reisen befreit oder muss abgemeldet werden? Nur die Kinder abmelden? Zieht ihr ganz in ein anderes Land, also wandert ihr aus? Woher stammt euer Einkommen? Was sagt das Finanzamt dazu?

Mit einer Abmeldung aus Deutschland verändert sich nicht nur für euch ziemlich viel, sondern auch für den Staat. Es wahrer Rattenschwanz zieht diese Abmeldung nach sich und nicht alle Veränderungen habt ihr grad auf dem Schirm oder spielen euch in die Karten.

Um eure Möglichkeiten abzuklopfen, ist eine Auseinandersetzung mit der rechtlichen und steuerlichen Seite leider unausweichlich. Diese Seite sieht nämlich bei jedem von euch total individuell aus, weshalb ich euch die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen dazu bestmöglich und leicht verständlich in meinen eBooks zusammengefasst, erklärt und anhand von geltenden Gesetzestexten belegt habe. Mit den enthaltenen Informationen könnt ihr den für euch besten Weg finden und lernt auch, an welchen Schrauben ihr noch drehen könnt, das vermeintlich Unmögliche möglich zu machen.

Zwischen Freiheit und Finanzamt
Hanna

Hanna

Hanna, Mama von zwei freilernenden Wildfängen, reist seit 2019 Vollzeit mit ihrer Familie im Wohnmobil. Mit Blog, eBooks und Kursen hilft sie anderen freiheitsliebenden Familien dabei, ihren eigenen Weg in die Unabhängigkeit zu finden.

VagabundenPost

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23 Kommentare

  1. Zunächst danke für das Teilen eurer Recherchen. Eine Anmerkung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sollte aus irgend einem Grund ein wiedereintritt erforderlich sein, so wurde in der Vergangenheit die Nachzahlung für den gesammten abwesenden Zeitraum fällig (das betraf ua. viele Selbstständige). Möglichwerweise gibt’s bereits Schlupflöcher. Bitte unbedingt vorher recherchieren, bevor es böse Überraschungen gibt.

    Antworten
    • Hallo 🙂
      Danke für die Anmerkung!
      Du hast Recht, es gibt diese Nachzahlungen. Die betreffen, wie du schon sagst, i. d. R. Selbstständige (und andere nicht sozialversicherungspflichtige Personen), die allerdings weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland hatten, während sie nicht versichert waren. Denn die Pflicht zur Krankenversicherung für Personen mit Wohnsitz in Deutschland trat erst am 01.04.2007 in Kraft.
      Wer nun vorher und seither trotzdem ohne Versicherung in Deutschland lebte, der Pflicht also nicht nachkam, den holen diese Nachzahlungen des laufenden Kalenderjahres und der vier Jahre davor ein. Alles andere ist bereits verjährt. Die Versicherungspflicht ist an den Wohnsitz gebunden, nicht an die Staatsangehörigkeit, so dass für offiziell abgemeldete Personen, die sich nicht in Deutschland aufhalten, auch keine Versicherungspflicht besteht und somit auch keine Nachzahlungen anfallen, wenn sie zurück nach Deutschland gehen und sich wieder anmelden. Allerdings wird dann je nach Alter ein Gesundheitscheck notwendig und die Kasse kann sich weigern für bereits bestehende Erkrankungen Leistungen zu erbringen. Möchte man das Risiko nicht eingehen, so lohnt sich eine Anwartschaft, sozusagen das Ruhen der Versicherung gegen einen geringeren monatlichen Betrag, der ermöglicht ohne Probleme wieder die alten Leistungen zu beziehen, auch wenn neue Beschwerden dazu gekommen sind. Das lohnt sich dann, wenn man tatsächlich beabsichtigt, nach Deutschland zurückzukehren.
      Manchmal trifft es auch Wiederheimkehrer, die vor dem 01.04.2007 ins Ausland gegangen sind (oder auch danach, aber sich nicht versichert hatten), aber noch in Deutschland gemeldet waren, weil sie z.B. noch ein Haus dort haben. Kommen die nun wieder, müssen auch sie nachzahlen.
      Der Meldestatus und der tatsächliche Aufenthalt sind hier Anhaltspunkte um den Nachzahlungen zu entgehen.
      Sonnige Grüße aus aktuell Spanien!
      ~ Hanna

      Antworten
      • Hallo Hanna, ich habe vor mich in Deutschland abzumelden, meinen Wohnsitz auf den Kanaren für zwei Jahre zu verlegen. Wie ich das verstanden habe kann ich mit meiner Abmeldung in Deutschland Strafzahlungsfrei wieder eine Versicherung bei Rückkehr nach Deutschland abschließen?

        Da ich vorhabe von meinem Ersparten Geld zu Leben wäre ich in Spanien also Arbeitslos, so wie ich gelesen habe könnte ich mich aber trotzdem in Spanien staatlich Pflichversichern und würde monatl. nur rund 70 Euro zahlen anstatt wie in Deutschland 210 Euro aktuell =)

        Liebe Grüße

        Antworten
        • Heyho!
          Wenn du zurück nach Deutschland kommst, verlangt die gesetzliche KK sehr wahrscheinlich einen Nachweis darüber, wo du in der Zwischenzeit versichert warst. Wenn du dann die spanische Versicherung vorlegen kannst, hast du keine Probleme.
          LG
          Hanna

          Antworten
  2. Hey Hanna, toll recherchierter und super geschriebener Bericht. Wir haben das selbe im Oktober 2019 gemacht und ich hätte mich sehr gefreut, wenn es so eine super Zusammenfassung da schon gegeben hätte! 😉 Alles Liebe aus Portugal, Nikola

    Antworten
  3. Moin aus dem hohen Norden, habe keine Antwort auf meine Frage gefunden, die wie folgt, lautet! Mein guter Freund wird zu Ende diesen Jahres Deutschland verlassen und wieder zurück in die Staaten
    Ziehen. Umgemeldet hat er sich bereits, aber bis wann spätestens muss er nun Deutschland verlassen haben. Gibt es feste Daten ( 1 Woche oder ??? Wochen ).

    Es wäre schön, hierzu eine Antwort zu erhalten.
    Vielen herzlichen Dank.

    Antworten
    • Moinsen!
      Wenn er US-Amerikaner ist, dann hat er eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und die ist an sein Visum gebunden, nehme ich an. Solange er ein Visum hat und sein Aufenthalt nicht an bestimmte Bedingungen gebunden ist wie zB. einen festen Wohnsitz, kann er sich auch als Tourist hier aufhalten, muss sich aber spätestens nach drei Monaten melden. Erfahren kann er das bei der Behörde, die ihm die Aufenthaltserlaubnis erteilt hat.

      Liebe Grüße in den Norden!
      Hanna

      Antworten
  4. Hi Hannah, danke für den informativen Artikel. Weißt du zufällig, ob es möglich ist andere, private und freiwillige Versicherungen zu behalten, wenn man sich aus Deutschland abmeldet? Oder würde das Folgen haben als Selbständige (Dann mit US LLC)? Hierüber habe ich bisher leider nichts gefunden. Danke und viele Grüße, Kathi

    Antworten
    • Hi Kathi,
      diese Infos gibts in den Versicherungsbedingungen bei der jeweiligen Versicherung oder auf Anfrage. Für manche ist der Wohnsitz in D mit Meldung definitiv ein Muss, für andere nicht, solange es einen Grund gibt oder eine Verbindung zu Deutschland. Du musst auch bedenken, dass nicht jede Versicherung auch Wind davon bekommt, dass du nicht gemeldet bist, aber evtl. Leistungen in Anspruch (wenn du die Beiträge bezahlst) nimmst. Das geht für manche Menschen lange gut und bei anderen nicht.

      Um welche Art von Versicherungen geht es dir denn im Speziellen?

      Liebe Grüße,
      Hanna

      Antworten
  5. Hey Hanna, ich bin heute über deinen Blog gestolpert & mein Herz öffnet sich weit, denn dank deiner klaren Sprache und deiner übersichtlichen & gut recherchierten Infos ersparst du mir sehr viele Stunden Arbeit (& viele Nerven & Kraft) die ich nun lachend am Strand verbringen werde. Dabei denke ich an dich & danke dir sehr für deine Artikel.

    Antworten
    • Ich freue mich total, dass du den Tag nun lachend am Strand verbringen kannst 😀 So muss das!

      Antworten
  6. Hallo Hanna,
    Wir haben euer e-Book mit Begeisterung gelesen und es ist super hilfreich.
    Jetzt war ich heute bei unserem ersten Behördengang der Zulassungsstelle. Ich wollte einen Empfangsbevollmächtigten eintragen lassen.
    Wieder erwarten wusste die gute frau auch Bescheid. Nur erschwerte sie mir die Sache dadurch, dass sie behauptet hat der Empfangsbevollmächtigte müsse im selben Landkreis wohnen ( Adresse haben) und 2. sie könne dies so oder so erst im Zuge der Abmeldung tun. Habt ihr hiervon schon einmal etwas gehört? Mich würde interessieren ob das nur ein Vorwand ist oder ob dies tatsächlich immer so ist. Grüße und vielen Dank schon mal.
    Jochen

    Antworten
    • Hey Jochen!

      Freut uns riesig, dass unser Buch euch weiterhelfen konnte!

      Zu deiner Frage: Ja, ich denke, die Dame bei der Zulassungsstelle hat Recht. Bisher habe ich nur davon gehört, dass es in dem Landkreis des Empfangsbevollmächtigten angemeldet werden muss, da von dort aus auch die Post zugestellt wird, falls das irgendwann notwenig sein sollte. Ob das immer so sein muss, kann ich dir leider nicht sicher sagen, erscheint mir aber logisch. Auch zu deiner zweiten Frage kann ich nichts sicheres sagen, allerdings denke ich auch hier, dass das so richtig ist. Denn solange du noch einen offiziellen Wohnsitz mit Meldung hast, kann diese Regelung mit dem Empfangsbevollmächtigten nicht in Kraft treten. Denke aber, dass es da einen gewissen Handlungsspielraum gibt. Nun würde ich es bei der Zulassungsstelle des Empfangsbevollmächtigen versuchen. Vielleicht könnt ihr dort auch schon direkt alles umstellen lassen. Daumen sind gedrückt, das weiterhin alles klappt! Beste Grüße!

      Antworten
  7. Bom dia e mutio obrigado,

    GKV lässt meine Mutter nicht raus (Rentnerin).
    Akzeptiert die Kündigung nicht,
    trotz Abmeldung aus D.

    Habt ihr einen Blog zur Autoversicherung für Nomaden,
    nach Abmeldung aus D,
    normales Kfz, kein WoMo.

    Temporäre Kfz-Versicherungen im Gastland?

    Ate logo e Cumprimentos
    Max

    Antworten
    • Hey Max,

      Deine Mutter soll sich mal mit der dvka.de in Verbindung setzen und ihre Situation schildern. Die können ihr sicher mitteilen, was sie nun tun kann.
      Es gibt KFZ-Versicherungen, die auch ohne Wohnsitz versichern. Kommt auf den Einzelfall drauf an. Sonst mal in Richtung „abweichende Halterschaft“ recherchieren.

      Beste Grüße
      Hanna

      Antworten
  8. Hallo liebe Vagabunden,

    ich bin zur Zeit dabei mein Leben in D aufzulösen und mein Glück als digitaler Nomade zu versuchen.
    Dafür habe ich jetzt eine estländisches Gewerbe angemeldet und meine Wohnung in D gekündigt.
    Geplant ist, ab März für ein paar Monate auf Malta zu leben und dann zu schauen, wo es mich noch so hinverschlägt.

    Ein paar Fragen sind da trotzdem noch offen:

    -Ich habe testweise versucht mich online abzumelden und kann dort nur ein Datum 2 Wochen in der Zukunft eintragen. Für manche Kündigungen (DSL, Hausrat etc) brauche ich allerdings die Abmeldungsbescheinigung. Heißt das jetzt, dass ich mich erst 2 Wochen vor Abreise darum kümmern kann, ordentlich aus diesen Verträgen zu kommen?

    -Gibt es irgendwelche Vor- und Nachteile auch im Hinblick auf ein eventuelles Zurückkehren nach D (immer mal wieder für ein paar Monate im Jahr / komplett nach D zurückzuziehen) bei der Krankenversicherungswahl? Freunde von mir haben eine internationale Krankenversicherung dafür gewählt, aber ihr habt eine Deutsche Auslandskrankenversicherung?

    Das Thema was mich am meisten daran verunsichert, wären etwaige Rückzahlungsanforderung von Deutschland für die Sozialversicherung, falls ich irgendwann zurückkehren möchte. Dafür müsste ich mich in dem Fall mit meiner Krankenversicherung ausseinandersetzen und abmelden und wäre doch eigentlich sicher, oder?

    Antworten
    • Heyho,

      danke für deine Nachricht hier!
      Zu deinen Fragen:

      1. Dass das Formular keine anderen Daten vorsieht, ist echt nervig. Tatsächlich hast du nur einen sehr engen Zeitrahmen, um deinen Auszug herum, in dem du dich abmelden kannst und eine Bestätigung darüber erhältst. Kümmern kannst du dich schon vorab um die Kündigungen deiner Verträge. Allerdings mit de Einschränkung, dass du die Bestätigung deiner Abmeldung dann eben nachreichen musst.

      2. Krankenversicherungen sehen es gerne, wenn du in deiner Abwesenheit woanders versichert warst. Manchmal wollen sie dich auch gar nicht entlassen und fordern eine Folgeversicherung. Kehrst du komplett zurück, wirst du natürlich wieder in D versicherungspflichtig. Für Urlaube in D brauchst du dann entweder eine Internationale KV, eine Incoming Versicherung oder aber eine Auslandsversicherung, die dich auch für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland versichert. Bei uns sind es bis zu 6 Wochen pro Jahr.

      3. Besprich dein Vorhaben mit deiner Krankenversicherung und wenn du dir unsicher bist, ob das alles so seine Richtigkeit hat, sprich mit der dvka.de.
      Das ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland. Uns haben sie schon bei diversen Fragen weitergeholfen und so manch falsche Aussage unserer gesetzlichen Krankenkasse widerlegt.

      Wir wünschen dir eine entspannte Planungszeit und gute Nerven im Kontakt mit Behörden und Versicherungen! 😉

      Antworten
  9. Hallo ihr Lieben,

    Wir hoffen es geht euch gut auf Eurer Reise?! Wir stecken auch gerade voll in der Planung und stoßen gerade auf ein großes Hindernis. Thema Sozialversicherungen/Krankenkasse.

    Ich bin Angestellter und habe vor auf unserer Reise quer durch Europa weiterhin für meine deutsche Firma zu arbeiten. Soweit so gut, meine Chefin hat nichts dagegen und ist auf meiner Seite. Ihr schreibt ja hier auch, dass angestellt sein, ohne Wohnsitz in Deutschland kein Problem darstellen würde und man weiterhin nach deutschem Recht sozialversicherungspflichtig bleibt.

    Gestern habe ich meine gesetzl. Krankenkasse kontaktiert und einerseits solle ich die Abmeldung der Wohnung sofort belegen und meine Familien + Kinder wären dann nicht mehr familienversichert. Das wäre ja spätestens über eine internationale Auslandsversicherung abgedeckt.

    Nun gab es aber noch eine weitere Kollegin, die mit A1 Bescheinigung und Entsendung argumentierte. Dabei geht es wohl um die Sozialversicherungspflicht. Darüber habt ihr in Eurem E-book nichts geschrieben. Auch die DVKA schrieb mir auf mein Vorhaben, dass man in jedem Land, dass man bereist schauen müsse, ob man nicht jeweils dort sozialversicherungspflichtig ist und der Arbeitgeber sich ständig mit neuen Gegebenheiten auseinandersetzen müsse.
    Wie gesagt, ich dachte man würde, aufgrund dass man ja ständig die Länder wechselt, um nicht steuerpflichtig zu werden ausschließlich nach deutschem Recht behandelt. Und wer prüft das überhaupt, wo ich gerade bin?
    Muss meine Chefin jetzt bei meiner Krankenkasse eine A1 Bescheinigung bzw. Entsendung bei meiner Krankenkasse beantragen, die wohl nur maximal 2 Jahre gültig wäre? Ich verstehe das alles nicht so ganz…wir sind sehr verzweifelt im Moment, weil sich gerade alles in anderem Licht darstellt.

    Über eine Antwort und Aufklärung der Situation wären wir sehr dankbar!

    Liebe Grüße
    Robert und Familie

    Antworten
    • Hallo Robert,
      ich versteh, dass die Situation grad zum Verzweifeln einlädt. Ich würde euch raten mit den DVKA zu telefonieren (erst telefonieren, dann schreiben :D), denn so wurde es uns auch anfangs dargestellt. Dass jemand ständig das Land wechselt, auf diese Situation sind sie nicht eingestellt und es fällt ihnen manchmal schwer zu verstehen, dass man in keinem anderen Land plötzlich sozialversicherungspflichtig wird. Wenn ihr beispielsweise wie Touristen 2 Monate in Spanien seid (dann zwei in PT, dann zwei in Italien und so weiter), dann ist es euch nicht möglich, dort eine Sozialversicherung abzuschließen. Es geht darum, dass die diesen Umstand begreifen, daher kann es keine Entsendung geben. Es gilt das Beschäftigungsland für die Sozialversicherung, d.h. als Lösung, dass du immer, wenn du in D bist und auf deutschem Grund und Boden arbeitest, Leistungen in Anspruch nehmen darfst, nicht aber im Ausland über die deutsche KK. Mit Entsendung dürfest du in dem Land der Entsendung dann auch Leistungen in Anspruch nehmen. Du zahlst aber weiterhin in die deutsche Sozialversicherung ein, auch wenn du die Leistungen nur in D beziehen darfst. Schön ist das nicht, weshalb ich grundsätzlich kein Fan von dieser Lösung bin.
      Und ganz wichtig: Lass dir diesen Sachverhalt schriftlich geben von der dvka!
      Dieses Prozedere spiegelt allerdings nur meinen persönlichen Austausch mit der dvka zu dieser Situation wider. Ob es da rechtlich bessere Lösungen gibt, kann ich nicht sagen. Mir sind aktuell keine bekannt, bin aber auch keine Anwältin.

      Antworten
    • Hallo Robert,

      wir sind in derselben Situation wie ihr, also wenn du das hier liest und schon etwas mehr herausbekommen konntest, wären wir sehr dankbar, wenn du uns das hier wissen lässt 🙂 Ich werde es wohl auch mal bei der DVKA probieren, vielen Dank liebe Hanna für diesen tollen Blog, die ganzen Informationen und deine Hilfe! (Deine ebooks werde ich mir auch gleich noch runterladen!)
      Alles Gute für eure Reisen und
      viele Grüße,
      Hanne

      Antworten
      • Huhu Hanne,

        freut mich sehr, dass du hier die Infos findest, du du suchst :).
        Falls du eines der eBooks kaufen magst, mag ich nur drauf hinweisen, dass du nicht beide kaufen brauchst. Das blaue Buch hat Vanlife, Reise und Schulthemen als ersten Teil und dann den Behördenteil. Das rote Buch besteht aus dem Behördenteil, der ein kleines bisschen erweitert wurde, ohne die Themen Vanlife, Reisen etc. Das führt manchmal zu Verwirrungen, daher sag ich das gleich dazu. Werde das irgendwie noch ändern müssen, um es klarer zu machen.
        Liebe Grüße! 🙂

        Antworten
  10. Liebe Hanna,
    herzlichen Dank für deinen tollen Artikel 😊
    Bei uns geht es Anfang Mai los und wir haben am Donnerstag einen Termin zum Abmelden der Kinder wegen Schulpflicht. Ich hatte eigtl gehofft bzw bin davon ausgegangen, dass wir die Kinder alleine abmelden können, aber anscheinend dürfen sie nicht alleine abgemeldet werden.
    Mein Mann kann sich wegen der Arbeit nicht abmelden. Ich beziehe Rente und nun bin ich aber verunsichert, ob ich mich einfach abmelden darf, auch wegen der Krankenversicherung.. Weißt du, ob die Rentenversicherung das mitbekommt, wenn ich mich abmelde? Und wäre ich dann bei Abmeldung noch ganz normal krankenversichert?

    Ich wäre dir für eine Antwort sehr dankbar!
    Ganz liebe Grüße

    Antworten
    • Hallo Lara,

      Wenn du dich abmeldest, hat deine Krankenversicherung idR etwas dagegen, dass du weiter Leistungen beziehst. Du kannst deshalb eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die dich auch im Ausland versichert und je nach Versicherung auch noch ein paar Wochen oder Monate im Jahr in Deutschland. Wie genau deine Rente involviert ist, müsstest du mit der Rentenkasse klären. Es gibt viele Rentner, die irgendwo auf der Welt leben und ihre deutsche Rente erhalten. Wenn eine Abmeldung für dich keine Option ist, ist es deinem Mann möglich, auch wenn er angestellt ist, sich abzumelden, sofern er auch tatsächlich Deutschland verlässt. Dies sollte er aber mit seinem Arbeitgeber vorab abklären.
      Es macht natürlich für die Behörden keinen Sinn, dass nur die Kids abgemeldet werden, wenn nicht deutlich wird, wo sie sein werden. Schau mal im Blogbeitrag „Kinder abmelden“

      Liebe Grüße und eine wunderbare Reise!

      Antworten

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