Abmelden aus Deutschland: Mit diesen Tipps meldest du dich einfach & informiert ab

Okt 12, 2019 | 51 Kommentare

Abmelden aus Deutschland ist ziemlich einfach. Ein Gang zum Meldeamt. Doch bist du jetzt obdachlos? Und was passiert jetzt?
Ja, was bin ich jetzt eigentlich? Manche nennen es obdachlos, andere fragen mich ganz direkt, ob ich jetzt noch Deutsche sei. Und dass das überhaupt geht.. sich einfach abmelden… darf man das eigentlich?

So viele Fragen zur Abmeldung aus Deutschland führen auch zu vielen Antworten. Und vor allem total unterschiedlichen Antworten, dass du dir die Haare raufen willst.

Was muss ich denn jetzt beachten, wenn ich mich abmelden will? Ist es in meiner Situation überhaupt notwendig? Gibt es Alternativen? Finanzamt, Krankenkasse, Familienkasse, Schulamt – was haben die damit zu tun?

Damit du nicht vor den selben Hindernissen stehst, die leider schon sämtliche Reisefamilien in Atem halten und sie sogar zeitweise dazu gezwungen haben, nach Deutschland zurückzukehren, möchte ich hier die für mich wichtigsten Institutionen nennen, die deine Abmeldung aus Deutschland überhaupt etwas angeht und was du bedenken solltest, wenn du eine Weltreise oder Auswanderung planst.

Diese Aufzählung erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch Richtigkeit, da sich Gesetze, Verordnungen und Vertragsbedingungen täglich ändern können. Sie soll dir hier als Anhaltspunkt dienen. Nimm mit, was auf deine Situation passt und recherchier weiter, stell Fragen oder erzähl, was bei dir geklappt hat oder nicht hier unten in der Kommentarspalte. 

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Wie läuft die Abmeldung aus Deutschland ab?

Die Abmeldung aus Deutschland selbst geht ganz schnell. Du gehst zu deinem Einwohnermeldeamt und sagst, dass du dich (bzw. ihr euch) aus Deutschland, genau genommen aus der Wohnung oder dem Haus, das du bewohnt hast, abmelden willst.
Denn nichts anderes ist eine Abmeldung. Du meldest dich von deiner gemeldeten Adresse ab und sagst damit sowas wie:

“Aus dieser Wohnung bin ich ausgezogen und ich werde keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.”

Die (meist) nette Dame oder der nette Herr kann dir dann nach wenigen Klicks einen neuen Aufkleber auf den Personalausweis kleben, auf dem steht “keine Wohnung in Deutschland” (manchmal auch anders formuliert), wo sonst deine Adresse stand. Fertig.

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Doch damit fängt der Spaß erst an und es ist ratsam diesen Schritt erst als den allerletzten vorzunehmen und dich erst den anderen Ämtern und Institutionen zu widmen.

Übrigens kannst du deine Abmeldung auch online vornehmen, per Post oder e-Mail einreichen oder persönlich erscheinen. Sieben Tage vor deinem Auszug und bis zu 14 Tage nach deinem Auszug sollte die offizielle Abmeldung stattfinden.

Abmelden aus Deutschland Post

Ein guter Zeitpunkt…

…um sich um alles andere zu kümmern, sind die Monate vor deinem Wegzug und damit deinem offiziellen Abmelden aus Deutschland.

Du hast also die Kündigung deiner Wohnung abgeschickt oder dir Mieter oder Käufer für dein Eigenheim gesucht.
Ja ja, du lachst. Manche Menschen machen das tatsächlich andersherum.

Ohne Meldeadresse steht die Welt Kopf

Kopfstand war bei mir anfangs täglich notwendig. Was die Leute in den Behörden brauchen, sind nämlich Adressen. Nach dem Abmelden merkst du, dass so vieles nicht mehr geht ohne Adresse. Gefühlt. Und bitte offizielle.

Denn: Für die meisten Menschen ist ein Leben ohne Meldeadresse eh nicht vorstellbar, so dass kaum eine Behörde oder Abteilung auf deinen Fall vorbereitet sein wird. Es lohnt sich in fast jedem Fall in AGBs, Gesetze und sonstige Bedingungen reinzuschauen.

Welche Institutionen sich für deine Adresse interessieren, liest du nun.

Sei dir aber bewusst, dass es nur eine Meldeadresse ist, die aber nicht notgedrungen mit deinemWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zu tun hat. Die Meldeadresse dient oft als Indiz für Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt.

Gesetzliche Krankenkassen und Auslandskrankenversicherung

Ob angestellt oder selbstständig: Deine reguläre Krankenkasse oder -versicherung will in den meisten Fällen einen Meldeadresse vorliegen haben, da diese als Indiz deines Wohnsitzes dienen soll.

Tatsächlich gibt es aber keine Pflicht zum festen Wohnsitz mit Meldeadresse, so dass dir eine fehlende Meldeadresse zwar das Leben erschweren kann, aber dich nicht in jedem Fall von den Leistungen deiner Krankenkasse ausschließt. Je nachdem, wie dein Status in Deutschland nach deiner Abmeldung sein soll, kannst du weiterhin in Deutschland Leistungen in Anspruch nehmen (z.B. bei Sozialversicherungspflicht durch Anstellung). Hier gilt nicht der Wohnsitz, sondern das Beschäftigungsland als ausschlaggebend. Besprich dies aber vorab mit deiner gesetzlichen Krankenversicherung. Bist du privat in Deutschland versichert, sieht das ganze aber noch einfacher aus.

Beim Abmelden aus Deutschland und ohne sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gibt es für dich auch die Möglichkeit, gänzlich aus der deutschen Krankenkasse rauszukommen. So wirklich kündigen kann man nicht, da die Krankenversicherung ja in Deutschland verpflichtend ist für alle in Deutschland wohnhaften oder sozialversicherungspflichtigen Personen. Gehörst du nicht mehr zu diesem Personenkreis, gibt es auch keine Versicherungspflicht mehr für dich. Im Grunde reicht hier eine Mitteilung, dass du abgemeldet bist und ausgewandert und eine Kopie deiner Abmeldung. Was leider nicht bedeutet, dass dein Sachbearbeiter deine Situation begreift und auch entsprechend handelt.

Trotz Abmeldung noch angestellt sein und versichert?

Ja, es ist sogar möglich weiterhin in einem Anstellungsverhältnis in Deutschland zu bleiben und trotzdem abgemeldet zu sein. Bei dieser Konstellation solltest du aber bedenken, dass du weiterhin sozialversicherungspflichtig bist und für dich damit die Versicherungspflicht gilt. Diese kannst du auch bei Entsendung ins Ausland in einem anderen Staat erfüllen. Gibt es keinen anderen Staat, bleibt es in Deutschland.

Du hast aber die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenkasse zu kündigen und einen Nachweis über eine Folgeversicherung, die dich auch im Ausland versichert, vorzulegen. Hier gilt dann auch eine Kündigungsfrist.

Mir ist bis dato allerdings keine private Auslandsversicherung bekannt, die alle Sozialversicherungen abdeckt, so dass du auch im Ausland ohne Wohnsitz als sozialversichert giltst!

Auch Selbstständige können sich abmelden und ihre Firma in Deutschland belassen. Da hier oft nicht alle Sozialversicherungen nötig sind (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung können wegfallen) wie bei Anstellung, ist eine private Auslandskrankenversicherung als Folgeversicherung oftmals ausreichend, um aus der gesetzlichen Krankenkasse auszusteigen.

Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz? Na klar!

Versicherungsbedingungen beachten!

Schaust du dich nach einer Auslandskrankenversicherung oder internationalen Versicherung um, beachtet immer zuerst die Versicherungsbedingungen.

Beispiel: Wir selbst sind noch über die HanseMerkur Auslandskrankenversicherung (keine Bezahlung für die Erwähnung) versichert. In den Bedingungen steht, dass ein Wohnsitz in Deutschland notwendig sei. Tatsächlich stimmt das auch, gilt aber nur für den Zeitpunkt des Abschluss’ der Versicherung. Hier will die Versicherung lediglich sichergehen, dass ihr Angebot nicht weltweit verfügbar ist, sondern nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.

Gerne bestätigen sie dir auch schriftlich, dass du dich mit dem langfristigen Verlassen von Deutschland an die Meldegesetze halten solltest und eine Abmeldung nicht den vereinbarten Leistungen im Wege steht.

Nicht jede Versicherung passt zu dir!
Neuerdings ist wohl auch bei der HanseMerkur eine Covid-Impfung verpflichtend. Prüfe also vorher, ob du die Bedingungen erfüllen kannst oder willst.
Während der Recherche habe ich bei der Auslandskrankenversicherung der BDAE z. B. die Passage gefunden, dass nur Behandlungen erstattet werden, die nicht durch eine von der empfohlenen Schutzimpfungen vermeidbar gewesen wären. Das gilt natürlich nicht nur für deine Kinder, sondern auch für dich selbst.

Beispiel: Bist du über 60 Jahre und willst dich nicht jährlich gegen Grippe (oder Covid) impfen lassen, so bleibst du auf möglicherweise anfallenden Behandlungskosten sitzen, die entstehen, solltest du wegen einer Grippe ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Oder deine Kinder liegen ungewöhnlich lange mit Magendarm flach und du willst zur Sicherheit mal drüber schauen lassen, wobei dann Rotaviren festgestellt werden. Schon bleibst du auch in diesem Fall auf den Behandlungskosten sitzen, wenn die Kinder nicht gegen Rotaviren geimpft wurden.

In §6 2.m der Versicherungsunterlagen der BDAE findest du diesen Paragraphen.

Also Augen auf!

Muss ich die Abmeldung dem Finanzamt melden?

Auch das Finanzamt will wissen, ob du noch in Deutschland gemeldet bist. Das ist allerdings nur von Belangen, wenn du Einkünfte aus Deutschland beziehst, z. B. durch ein Arbeitsverhältnis, selbstständiges in Deutschland angemeldetes Unternehmen, Vermietung o.ä.

Wenn du also weiterlich steuerlich in Deutschland in Erscheinung trittst, benötigt das Finanzamt dann eine von dir bestimmte Person mit Wohnsitz in Deutschland, die als Empfangsbevollmächtigte deine Post empfängt.

Zuverlässige Verwandtschaft oder richtig gute Freunde eignen sich dafür sehr gut. Die Post gilt dann als offiziell an dich zugestellt! 

Wenn du verheiratet bist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebst und sich nur ein Teil deiner Familie abmelden will, dann interessiert das auch das Finanzamt. Je nachdem, wie du vorher steuerlich aufgestellt warst, kann sich bei Abmeldung nur eines Partners aus Deutschland die Steuerklasse zu deinen Ungunsten verändern. Bevor sich also eine/r von euch abmeldet, solltest du mit deinem Finanzamt in Kontakt treten, um zu erfahren, welche Unterlagen sie von dir brauchen.

Wie bekommt man Kindergeld, wenn man abgemeldet ist?

Kindergeld im Ausland ist einer der Punkte, den du höchstwahrscheinlich nicht komplett vor deiner Weltreise oder auch Auswanderung klären kannst. Keine Sorge, das ist ganz normal und geht vielen Familien so. Bei uns ging es jedenfalls nicht vorher, da die Familienkasse sehr langsam arbeitet und gerne viele Nachfragen hat. 😉

Dieses Thema ist wohl für viele Familien eines der wichtigsten, daher habe ich ihm einen ganz eigenen Artikel gewidmet, in dem du mehr erfahren kannst: Kindergeld im Ausland und auf Reisen.

Banken, Konten und Kreditkarten

Auch hier fordern viele Banken eine Meldeadresse in Deutschland. Bisher scheinen aber noch keine Abgleiche mit den Meldeämtern durchgeführt zu werden, da Banken private Unternehmen sind, so dass die meisten Familien ihre Konten einfach so weiter nutzen können. Es gibt trotz allem auch Banken, die keine Meldeadresse verlangen. Da sich dies schnell ändern kann, mag ich an dieser Stelle keine spezielle Bank empfehlen.

Bedenke also, dass du neue Konten am besten vor deiner Abmeldung eröffnest oder aber mit deiner Bank eine Absprache triffst (z. B. weil du ein GEschäftskonto benötigst). Insbesondere dann, wenn du eine oder zwei Kreditkarten mitnehmen willst und noch keine hast. Direktbanken können hier der way to go sein, wenn du doch noch von unterwegs ein Konto benötigt.

Was ist mit der Schulpflicht nach der Abmeldung aus Deutschland?

Schulpflichtige Kinder an Bord interessieren das Schulamt und die Schule, auf die sie zuletzt gingen bzw. an der sie angemeldet sind. Normalerweise reicht die Kopie der Abmeldung des Kindes aus Deutschland als Nachweis aus, um aus der Schulpflicht entlassen zu werden.

Manche Schulämter oder Schulen allerdings wollen Schulbescheinigungen der Folgeschule ausgestellt bekommen, was natürlich dann nicht notwendig ist, solange du wirklich Deutschland mit ihnen längerfristig verlässt und ihr euch alle gemeinsam abmeldet. Diese Forderungen darf man getrost ignorieren oder aber bestimmt, aber freundlich reagieren. In einigen Fällen sind diese Forderungen aber leider rechtens, nämlich dann, wenn doch noch die Schulpflicht greift, auch wenn du meinst, dass das nicht mehr sein kann.

Doch wann sind deine Kinder wirklich nicht mehr schulpflichtig?

Genau dann, wenn laut dem Schulgesetz deines Bundeslandes keine Schulpflicht mehr begründet werden kann. Je nachdem, was das jeweilige Gesetz vorsieht, könnt ihr gemeldet bleiben oder müsst euch abmelden, müsst euer Haus verkaufen, langfristig vermieten oder könnt es einfach so stehen lassen, wie es gerade ist. Hast du eventuell vor, in das Haus zurückzukehren? Auch diese Absicht spielt mit rein. Es dürfen sich im Einzelfall dann auch keine Gegenstände der Kinder in der Wohnung befinden, sie müssen komplett ausgezogen sein. Is‘ kacke, is‘ aber so.

Manche Familien möchten nur ihre Kinder aus Deutschland abmelden und selbst in Deutschland gemeldet bleiben. Manche Meldeämter machen das mit. Online soll es noch einfacher sein. Es gibt einige Familien, bei denen es so funktioniert. Wer es aber rechtlich einwandfrei möchte, schaut sich am besten die Gesetze dazu an:

§11 BGB : „Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern;…“

Wenn du es genau wissen willst, hüpf rüber zum Beitrag Kinder abmelden und erfahre, wie und wann es funktioniert.

Diese Gesetze haben auch durchaus ihre Berechtigung. Sie sollen u.a. dem Schutz des Kindes dienen, das somit nicht einfach abgemeldet werden kann um z. B. eine Straftat zu vertuschen. Eine Abmeldung des Kindes alleine kann aber trotz allem erfolgreich sein, insbesondere dann, wenn es z.B. bei Verwandten im Ausland gemeldet wird.

In Raus aus der Schulpflicht! findest du noch weitere Informationen dazu, wie du deine Kids aus den Schulen holst.

Und jetzt viel Erfolg beim Abmelden und wenig Behördenstress!

Welche Erfahrungen hast du bei der Abmeldung gemacht? Erzähl mir davon in den Kommentaren!


Du hast noch weitere Fragen zu den Themen Abmeldung und Familie?

Nun gibt es diverse Varianten, wie Familien reisen oder auswandern. Bleibst du in Deutschland gemeldet, bist du abgemeldet? Bleibt ein Elternteil in Deutschland gemeldet? Bist du vom Arbeitgeber entsendet? Hast du einen offiziellen Wohnsitz? Bist du wohnsitzlos? Bist du in Elternzeit? Sind die Kinder im schulpflichtigen Alter? Sind sie zum Reisen befreit? Nur die Kinder abmelden? Ziehst du ganz in ein anderes Land, also wanderst du aus? Woher stammt dein Einkommen? Und was sagt das Finanzamt zu dem Ganzen?

Mit einer Abmeldung aus Deutschland verändert sich nicht nur für dich ziemlich viel, sondern auch für den Staat. Es wahrer Rattenschwanz zieht diese Abmeldung nach sich und nicht alle Veränderungen hast du grad auf dem Schirm oder spielen dir in die Karten.

Um deine Möglichkeiten abzuklopfen, ist eine Auseinandersetzung mit der rechtlichen und steuerlichen Seite leider unausweichlich. Diese Seite sieht nämlich bei jedem Menschen und jeder Familiensituation total individuell aus, weshalb ich dir die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen dazu bestmöglich und leicht verständlich in meinen eBooks zusammengefasst, erklärt und anhand von geltenden Gesetzestexten belegt habe.

Mit den enthaltenen Informationen kannst du den für euch besten Weg finden und lernst auch, an welchen Schrauben du noch drehen kannst, das vermeintlich Unmögliche möglich zu machen.

Zwischen Freiheit und Finanzamt
Hanna

Hanna

Hanna, Mama von zwei freilernenden Wildfängen, reist seit 2019 Vollzeit mit ihrer Familie im Wohnmobil. Mit Blog, eBooks und Kursen hilft sie als Online Marketing Strategist anderen freiheitsliebenden Familien dabei, ihren eigenen Weg in die Unabhängigkeit zu finden.

VagabundenPost

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51 Kommentare

  1. Zunächst danke für das Teilen eurer Recherchen. Eine Anmerkung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sollte aus irgend einem Grund ein wiedereintritt erforderlich sein, so wurde in der Vergangenheit die Nachzahlung für den gesammten abwesenden Zeitraum fällig (das betraf ua. viele Selbstständige). Möglichwerweise gibt’s bereits Schlupflöcher. Bitte unbedingt vorher recherchieren, bevor es böse Überraschungen gibt.

    Antworten
    • Hallo 🙂
      Danke für die Anmerkung!
      Du hast Recht, es gibt diese Nachzahlungen. Die betreffen, wie du schon sagst, i. d. R. Selbstständige (und andere nicht sozialversicherungspflichtige Personen), die allerdings weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland hatten, während sie nicht versichert waren. Denn die Pflicht zur Krankenversicherung für Personen mit Wohnsitz in Deutschland trat erst am 01.04.2007 in Kraft.
      Wer nun vorher und seither trotzdem ohne Versicherung in Deutschland lebte, der Pflicht also nicht nachkam, den holen diese Nachzahlungen des laufenden Kalenderjahres und der vier Jahre davor ein. Alles andere ist bereits verjährt. Die Versicherungspflicht ist an den Wohnsitz gebunden, nicht an die Staatsangehörigkeit, so dass für offiziell abgemeldete Personen, die sich nicht in Deutschland aufhalten, auch keine Versicherungspflicht besteht und somit auch keine Nachzahlungen anfallen, wenn sie zurück nach Deutschland gehen und sich wieder anmelden. Allerdings wird dann je nach Alter ein Gesundheitscheck notwendig und die Kasse kann sich weigern für bereits bestehende Erkrankungen Leistungen zu erbringen. Möchte man das Risiko nicht eingehen, so lohnt sich eine Anwartschaft, sozusagen das Ruhen der Versicherung gegen einen geringeren monatlichen Betrag, der ermöglicht ohne Probleme wieder die alten Leistungen zu beziehen, auch wenn neue Beschwerden dazu gekommen sind. Das lohnt sich dann, wenn man tatsächlich beabsichtigt, nach Deutschland zurückzukehren.
      Manchmal trifft es auch Wiederheimkehrer, die vor dem 01.04.2007 ins Ausland gegangen sind (oder auch danach, aber sich nicht versichert hatten), aber noch in Deutschland gemeldet waren, weil sie z.B. noch ein Haus dort haben. Kommen die nun wieder, müssen auch sie nachzahlen.
      Der Meldestatus und der tatsächliche Aufenthalt sind hier Anhaltspunkte um den Nachzahlungen zu entgehen.
      Sonnige Grüße aus aktuell Spanien!
      ~ Hanna

      Antworten
      • Hallo Hanna, ich habe vor mich in Deutschland abzumelden, meinen Wohnsitz auf den Kanaren für zwei Jahre zu verlegen. Wie ich das verstanden habe kann ich mit meiner Abmeldung in Deutschland Strafzahlungsfrei wieder eine Versicherung bei Rückkehr nach Deutschland abschließen?

        Da ich vorhabe von meinem Ersparten Geld zu Leben wäre ich in Spanien also Arbeitslos, so wie ich gelesen habe könnte ich mich aber trotzdem in Spanien staatlich Pflichversichern und würde monatl. nur rund 70 Euro zahlen anstatt wie in Deutschland 210 Euro aktuell =)

        Liebe Grüße

        Antworten
        • Heyho!
          Wenn man zurück nach Deutschland kommt, verlangt die gesetzliche KK sehr wahrscheinlich einen Nachweis darüber, wo man in der Zwischenzeit versichert war. Wenn man dann eine ausreichende ausländische Versicherung vorlegen kann, sind Probleme unwahrscheinlicher.
          LG
          Hanna

          Antworten
    • Folgende Frage hätte ich!

      Bin ab 15 09 Wohnunglos und beziehe Bürgergeld, wenn ich mich komplett aus Deutschland abmelden und trotzdem noch in Deutschland bin, bekomme ich weiterhin das Bürgergeld und was kann ich wegen meiner Post machen?

      Liebe Grüße

      Robert

      Antworten
      • Hi Robert!
        Mit dem neuen Bürgergeld kenne ich mich leider nicht aus. Theoretisch ist es so, dass wenn man keine Wohnung mehr bewohnt, dann meldet man sich aus dieser Wohnung ab. Es soll aber die Möglichkeit geben für zB Obdachlose, sich in D zu melden. Da müsstest du in deiner Stadt mal nachfragen, wie das für dich aussieht. Ich denke aber, dass es auch beim Bürgergeld nicht um die Meldung an sich geht, sondern um den Wohnsitz und das sind zwei unterschiedliche Dinge.
        Beste Grüße
        Hanna

        Antworten
  2. Hey Hanna, toll recherchierter und super geschriebener Bericht. Wir haben das selbe im Oktober 2019 gemacht und ich hätte mich sehr gefreut, wenn es so eine super Zusammenfassung da schon gegeben hätte! 😉 Alles Liebe aus Portugal, Nikola

    Antworten
    • Hallo 🙂
      Ich habe ab dem 01.01.23 fuer zwei Jahre unbezahlten Urlaub von meiner Arbeitsstelle erhalten. Ich habe vor in diesen 2 Jahren eine Weltreise zu machen. Da mein gewöhnlicher Aufenthalt dann nicht mehr Deutschland ist, muss ich mich ja abmelden…
      Was geschieht dann mit meinem ruhenden arbeitsvertrag(unbezahlter urlaub)?
      Wird es da probleme geben?

      Lg
      Lutz

      Antworten
      • Hey Lutz,

        ob du dich tatsächlich abmelden musst, würde ich an deiner Stelle für deine Situation noch einmal gründlich checken. Wenn es eine Möglichkeit für dich gibt, gemeldet zu bleiben, würde ich diese nutzen. Ist das aber nicht möglich, sollte das auf deinen Arbeitsvertrag in der Zeit deines unbezahlten Urlaubs möglicherweise keinen Einfluss haben, sofern du deine Sozialversicherungen alle geklärt hast. Hole dir da aber vorsichtshalber Rat bei einem Anwalt.

        Antworten
  3. Moin aus dem hohen Norden, habe keine Antwort auf meine Frage gefunden, die wie folgt, lautet! Mein guter Freund wird zu Ende diesen Jahres Deutschland verlassen und wieder zurück in die Staaten
    Ziehen. Umgemeldet hat er sich bereits, aber bis wann spätestens muss er nun Deutschland verlassen haben. Gibt es feste Daten ( 1 Woche oder ??? Wochen ).

    Es wäre schön, hierzu eine Antwort zu erhalten.
    Vielen herzlichen Dank.

    Antworten
    • Moinsen!
      Wenn jemand als US-Amerikaner in D ist, dann hat er vermutlich eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und die ist an ein Visum gebunden, nehme ich an. Solange man ein Visum hat und der Aufenthalt nicht an bestimmte Bedingungen gebunden ist wie zB. einen festen Wohnsitz, kann man sich auch als Tourist hier aufhalten. Genau erfahren kann man das bei der Behörde, die die Aufenthaltserlaubnis erteilt.

      Liebe Grüße in den Norden!
      Hanna

      Antworten
  4. Hi Hannah, danke für den informativen Artikel. Weißt du zufällig, ob es möglich ist andere, private und freiwillige Versicherungen zu behalten, wenn man sich aus Deutschland abmeldet? Oder würde das Folgen haben als Selbständige (Dann mit US LLC)? Hierüber habe ich bisher leider nichts gefunden. Danke und viele Grüße, Kathi

    Antworten
    • Hi Kathi,
      diese Infos gibts in den Versicherungsbedingungen bei der jeweiligen Versicherung oder auf Anfrage. Für manche ist der Wohnsitz in D mit Meldung definitiv ein Muss, für andere nicht, solange es einen Grund gibt oder eine Verbindung zu Deutschland. Du musst auch bedenken, dass nicht jede Versicherung auch Wind davon bekommt, dass du nicht gemeldet bist, aber evtl. Leistungen in Anspruch (wenn du die Beiträge bezahlst) nimmst. Das geht für manche Menschen lange gut und bei anderen nicht.

      Um welche Art von Versicherungen geht es dir denn im Speziellen?

      Liebe Grüße,
      Hanna

      Antworten
  5. Hey Hanna, ich bin heute über deinen Blog gestolpert & mein Herz öffnet sich weit, denn dank deiner klaren Sprache und deiner übersichtlichen & gut recherchierten Infos ersparst du mir sehr viele Stunden Arbeit (& viele Nerven & Kraft) die ich nun lachend am Strand verbringen werde. Dabei denke ich an dich & danke dir sehr für deine Artikel.

    Antworten
    • Ich freue mich total, dass du den Tag nun lachend am Strand verbringen kannst 😀 So muss das!

      Antworten
  6. Hallo Hanna,
    Wir haben euer e-Book mit Begeisterung gelesen und es ist super hilfreich.
    Jetzt war ich heute bei unserem ersten Behördengang der Zulassungsstelle. Ich wollte einen Empfangsbevollmächtigten eintragen lassen.
    Wieder erwarten wusste die gute frau auch Bescheid. Nur erschwerte sie mir die Sache dadurch, dass sie behauptet hat der Empfangsbevollmächtigte müsse im selben Landkreis wohnen ( Adresse haben) und 2. sie könne dies so oder so erst im Zuge der Abmeldung tun. Habt ihr hiervon schon einmal etwas gehört? Mich würde interessieren ob das nur ein Vorwand ist oder ob dies tatsächlich immer so ist. Grüße und vielen Dank schon mal.
    Jochen

    Antworten
    • Hey Jochen!

      Freut uns riesig, dass unser Buch euch weiterhelfen konnte!

      Bisher habe ich nur davon gehört, dass es in dem Landkreis des Empfangsbevollmächtigten angemeldet werden muss, da von dort aus auch die Post zugestellt wird, falls das irgendwann notwenig sein sollte. Ob das immer so sein muss, kann ich dir leider nicht sicher sagen, erscheint mir aber logisch. Auch zu deiner zweiten Frage kann ich nichts sicheres sagen. Denn solange du noch einen offiziellen Wohnsitz mit Meldung hast, brauchst du ja keinen Empfangsbevollmächtigten. Denke aber, dass es da einen gewissen Handlungsspielraum gibt. Nun würde ich es bei der Zulassungsstelle des Empfangsbevollmächtigen versuchen. Vielleicht könnt ihr dort auch schon direkt alles umstellen lassen. Daumen sind gedrückt, das weiterhin alles klappt! Beste Grüße!

      Antworten
  7. Bom dia e mutio obrigado,

    GKV lässt meine Mutter nicht raus (Rentnerin).
    Akzeptiert die Kündigung nicht,
    trotz Abmeldung aus D.

    Habt ihr einen Blog zur Autoversicherung für Nomaden,
    nach Abmeldung aus D,
    normales Kfz, kein WoMo.

    Temporäre Kfz-Versicherungen im Gastland?

    Ate logo e Cumprimentos
    Max

    Antworten
    • Hey Max,

      Deine Mutter soll sich mal mit der dvka.de in Verbindung setzen und ihre Situation schildern. Die können ihr sicher mitteilen, was sie nun tun kann.
      Es gibt KFZ-Versicherungen, die auch ohne Wohnsitz versichern. Kommt auf den Einzelfall drauf an. Sonst mal in Richtung „abweichende Halterschaft“ recherchieren.

      Beste Grüße
      Hanna

      Antworten
      • Hallo Hanna,
        danke.
        Habe mehrmals mit dem DVKA Kontakt gehabt,
        aber, obwohl der „Spitzenverband“ überlassen die die Akzeptanz der Kündigung der GKV, hier hkk, mischen sich nicht im Sinne der Beitragszahler ein, denn auch der DVKA bekommt wahrscheinlich viel von dem Kuchen ab.
        Also auch nach 11 Monaten seit Kündigung der GKV – hkk – werden trotz Abmeldebescheinigung aus D jeden Monat 250€ von der Rente einfach abgezogen ohne Einspruchsmöglichkeit.
        LG, Max
        P. S.: Wäre schön, wenn man bei Antwort von Dir eine Mailbenachrichtigung bekäme.

        Antworten
        • Hey Max,
          wenn du dir sicher bist, dass du nicht mehr krankenversicherungspflichtig bist, dann versuch dein Glück mal mit einem Anwalt. Ich nehme an, dass die GVK deinen Wohnsitz noch in D sieht und sich deshalb dazu bemächtigt fühlt. Mehr als einen Anwalt (z.B. für Sozialversicherungsrecht) zu fragen, kann ich dir leider nicht raten.
          Beste Grüße und viel Erfolg!

          Eine Mailbenachrichtigung wäre im aktuellen Fall leider nicht DSGVO-konform, auch wenn ich das selber für sehr sinnvoll erachte…

          Antworten
  8. Hallo liebe Vagabunden,

    ich bin zur Zeit dabei mein Leben in D aufzulösen und mein Glück als digitaler Nomade zu versuchen.
    Dafür habe ich jetzt eine estländisches Gewerbe angemeldet und meine Wohnung in D gekündigt.
    Geplant ist, ab März für ein paar Monate auf Malta zu leben und dann zu schauen, wo es mich noch so hinverschlägt.

    Ein paar Fragen sind da trotzdem noch offen:

    -Ich habe testweise versucht mich online abzumelden und kann dort nur ein Datum 2 Wochen in der Zukunft eintragen. Für manche Kündigungen (DSL, Hausrat etc) brauche ich allerdings die Abmeldungsbescheinigung. Heißt das jetzt, dass ich mich erst 2 Wochen vor Abreise darum kümmern kann, ordentlich aus diesen Verträgen zu kommen?

    -Gibt es irgendwelche Vor- und Nachteile auch im Hinblick auf ein eventuelles Zurückkehren nach D (immer mal wieder für ein paar Monate im Jahr / komplett nach D zurückzuziehen) bei der Krankenversicherungswahl? Freunde von mir haben eine internationale Krankenversicherung dafür gewählt, aber ihr habt eine Deutsche Auslandskrankenversicherung?

    Das Thema was mich am meisten daran verunsichert, wären etwaige Rückzahlungsanforderung von Deutschland für die Sozialversicherung, falls ich irgendwann zurückkehren möchte. Dafür müsste ich mich in dem Fall mit meiner Krankenversicherung ausseinandersetzen und abmelden und wäre doch eigentlich sicher, oder?

    Antworten
    • Heyho,

      danke für deine Nachricht hier!
      Zu deinen Fragen:

      1. Dass das Formular keine anderen Daten vorsieht, ist echt nervig. Tatsächlich hast du nur einen sehr engen Zeitrahmen, um deinen Auszug herum, in dem du dich abmelden kannst und eine Bestätigung darüber erhältst. Kümmern kannst du dich schon vorab um die Kündigungen deiner Verträge. Allerdings mit de Einschränkung, dass du die Bestätigung deiner Abmeldung dann eben nachreichen musst.

      2. Krankenversicherungen sehen es gerne, wenn du in deiner Abwesenheit woanders versichert warst. Manchmal wollen sie dich auch gar nicht entlassen und fordern eine Folgeversicherung. Kehrst du komplett zurück, wirst du natürlich wieder in D versicherungspflichtig. Für Urlaube in D brauchst du dann entweder eine Internationale KV, eine Incoming Versicherung oder aber eine Auslandsversicherung, die dich auch für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland versichert. Bei uns sind es bis zu 6 Wochen pro Jahr.

      3. Besprich dein Vorhaben mit deiner Krankenversicherung und wenn du dir unsicher bist, ob das alles so seine Richtigkeit hat, sprich mit der dvka.de.
      Das ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland. Uns haben sie schon bei diversen Fragen weitergeholfen und so manch falsche Aussage unserer gesetzlichen Krankenkasse widerlegt.

      Wir wünschen dir eine entspannte Planungszeit und gute Nerven im Kontakt mit Behörden und Versicherungen! 😉

      Antworten
  9. Hallo ihr Lieben,

    Wir hoffen es geht euch gut auf Eurer Reise?! Wir stecken auch gerade voll in der Planung und stoßen gerade auf ein großes Hindernis. Thema Sozialversicherungen/Krankenkasse.

    Ich bin Angestellter und habe vor auf unserer Reise quer durch Europa weiterhin für meine deutsche Firma zu arbeiten. Soweit so gut, meine Chefin hat nichts dagegen und ist auf meiner Seite. Ihr schreibt ja hier auch, dass angestellt sein, ohne Wohnsitz in Deutschland kein Problem darstellen würde und man weiterhin nach deutschem Recht sozialversicherungspflichtig bleibt.

    Gestern habe ich meine gesetzl. Krankenkasse kontaktiert und einerseits solle ich die Abmeldung der Wohnung sofort belegen und meine Familien + Kinder wären dann nicht mehr familienversichert. Das wäre ja spätestens über eine internationale Auslandsversicherung abgedeckt.

    Nun gab es aber noch eine weitere Kollegin, die mit A1 Bescheinigung und Entsendung argumentierte. Dabei geht es wohl um die Sozialversicherungspflicht. Darüber habt ihr in Eurem E-book nichts geschrieben. Auch die DVKA schrieb mir auf mein Vorhaben, dass man in jedem Land, dass man bereist schauen müsse, ob man nicht jeweils dort sozialversicherungspflichtig ist und der Arbeitgeber sich ständig mit neuen Gegebenheiten auseinandersetzen müsse.
    Wie gesagt, ich dachte man würde, aufgrund dass man ja ständig die Länder wechselt, um nicht steuerpflichtig zu werden ausschließlich nach deutschem Recht behandelt. Und wer prüft das überhaupt, wo ich gerade bin?
    Muss meine Chefin jetzt bei meiner Krankenkasse eine A1 Bescheinigung bzw. Entsendung bei meiner Krankenkasse beantragen, die wohl nur maximal 2 Jahre gültig wäre? Ich verstehe das alles nicht so ganz…wir sind sehr verzweifelt im Moment, weil sich gerade alles in anderem Licht darstellt.

    Über eine Antwort und Aufklärung der Situation wären wir sehr dankbar!

    Liebe Grüße
    Robert und Familie

    Antworten
    • Hallo Robert,
      ich versteh, dass die Situation grad zum Verzweifeln einlädt. Ich würde euch raten mit den DVKA zu telefonieren (erst telefonieren, dann schreiben :D), denn so wurde es uns auch anfangs dargestellt. Dass jemand ständig das Land wechselt, auf diese Situation sind sie nicht eingestellt und es fällt ihnen manchmal schwer zu verstehen, dass man in keinem anderen Land plötzlich sozialversicherungspflichtig wird. Wenn ihr beispielsweise wie Touristen 2 Monate in Spanien seid (dann zwei in PT, dann zwei in Italien und so weiter), dann ist es euch nicht möglich, dort eine Sozialversicherung abzuschließen. Es geht darum, dass die diesen Umstand begreifen. Es gilt in vielen Fällen das Beschäftigungsland für die Sozialversicherung, d.h. als Lösung, dass man immer, wenn man in D ist und auf deutschem Grund und Boden arbeitet, Leistungen in Anspruch nehmen kann, nicht aber im Ausland über die deutsche KK (besprich das mit deiner KK und der dvka!).

      Und ganz wichtig: Lass dir diesen Sachverhalt schriftlich geben von der dvka!
      Dieses Prozedere spiegelt allerdings nur meinen persönlichen Austausch mit der dvka zu dieser Situation wider. Ob es da rechtlich bessere Lösungen gibt, kann ich nicht sagen. Mir sind aktuell keine bekannt, bin aber auch keine Anwältin.

      Antworten
    • Hallo Robert,

      wir sind in derselben Situation wie ihr, also wenn du das hier liest und schon etwas mehr herausbekommen konntest, wären wir sehr dankbar, wenn du uns das hier wissen lässt 🙂 Ich werde es wohl auch mal bei der DVKA probieren, vielen Dank liebe Hanna für diesen tollen Blog, die ganzen Informationen und deine Hilfe! (Deine ebooks werde ich mir auch gleich noch runterladen!)
      Alles Gute für eure Reisen und
      viele Grüße,
      Hanne

      Antworten
      • Huhu Hanne,

        freut mich sehr, dass du hier die Infos findest, du du suchst :).
        Falls du eines der eBooks kaufen magst, mag ich nur drauf hinweisen, dass du nicht beide kaufen brauchst. Das blaue Buch hat Vanlife, Reise und Schulthemen als ersten Teil und dann den Behördenteil. Das rote Buch besteht aus dem Behördenteil, der ein kleines bisschen erweitert wurde, ohne die Themen Vanlife, Reisen etc. Das führt manchmal zu Verwirrungen, daher sag ich das gleich dazu. Werde das irgendwie noch ändern müssen, um es klarer zu machen.
        Liebe Grüße! 🙂

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  10. Liebe Hanna,
    herzlichen Dank für deinen tollen Artikel 😊
    Bei uns geht es Anfang Mai los und wir haben am Donnerstag einen Termin zum Abmelden der Kinder wegen Schulpflicht. Ich hatte eigtl gehofft bzw bin davon ausgegangen, dass wir die Kinder alleine abmelden können, aber anscheinend dürfen sie nicht alleine abgemeldet werden.
    Mein Mann kann sich wegen der Arbeit nicht abmelden. Ich beziehe Rente und nun bin ich aber verunsichert, ob ich mich einfach abmelden darf, auch wegen der Krankenversicherung.. Weißt du, ob die Rentenversicherung das mitbekommt, wenn ich mich abmelde? Und wäre ich dann bei Abmeldung noch ganz normal krankenversichert?

    Ich wäre dir für eine Antwort sehr dankbar!
    Ganz liebe Grüße

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    • Hallo Lara,

      Wenn man sich abmeldet, hat die Krankenversicherung oft etwas dagegen, dass man weiter Leistungen bezieht. Du kannst deshalb eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die dich auch im Ausland versichert und je nach Versicherung auch noch ein paar Wochen oder Monate im Jahr in Deutschland. Wie genau deine Rente involviert ist, müsstest du mit der Rentenkasse klären. Es gibt viele Rentner, die irgendwo auf der Welt leben und ihre deutsche Rente erhalten. Wenn eine Abmeldung für dich keine Option ist, kann es deinem Mann möglich sein, auch wenn er angestellt ist, sich abzumelden, sofern er auch tatsächlich Deutschland verlässt. Dies sollte er aber mit seinem Arbeitgeber vorab abklären.
      Es macht natürlich für die Behörden keinen Sinn, dass nur die Kids abgemeldet werden, wenn nicht deutlich wird, wo sie sein werden. Schau mal im Blogbeitrag „Kinder abmelden“

      Liebe Grüße und eine wunderbare Reise!

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  11. Hallo,
    ich bin 61 Jahre und beziehe unbefristete Erwebsunfähigkeitsrente.
    Bin gesetzlich Kranken versichert.
    Kann ich mich in Deutschland als Vagabund anmelden,
    wenn ich eine deutsche Postadresse habe.

    Mir wird wahrscheinlich die Wohnung gekündigt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gisbert

    Antworten
    • Hey Gisbert,

      es gibt keine Möglichkeit sich „reisend“ oder irgendwie anders zu melden. Entweder ist man angemeldet oder man ist abgemeldet. Ist man abgemeldet ohne Wohnung kann dein Wohnsitz und dein gewöhnlicher Aufenthalt trotzdem Deutschland sein. Je nach Bundesland gibt es auch die Möglichkeit, sich bei Stellen wie z. B. der Diakonie zu melden für eine Meldeanschrift, wenn man keine eigene mehr hat. Ganz liebe Grüße!

      Antworten
    • Hallo Hanna. Ich habe eine Frage. In ein paar Tagen werden wir uns aus DE abmelden. Wir- also ich mit der Tochter(9). Der Vater bleibt in Deutschland. Er arbeitet Vollzeit. Und wir haben noch eine 2 jährige Tochter, das mit Papa, und Oma bleibt.
      Wir haben hier eine Eigentumswohnung , was unser Wohnsitz quasi ist, und bleibt.
      Ich arbeite selbst 3-4 Tage im Monat, muss aber persönlich in der Arbeit auftretten, also kein Home-office.
      Wir wollen mit der Tochter nach Polen, und dort etwas rumreisen zu Verwandten, unsere Familie ist dort sehr groß. Dann aber wieder jeden Monat zurück nach Deutschland, weil ich arbeiten muss. Also quasi monatlich sind wir eine Woche oder so in DE..
      Wie sieht es aus, abgemeldet,aber praktisch doch monatlich in De zurück..?
      Also um in Deutschland zu arbeiten braucht man nicht angemeldet sein.
      Aber falls uns monatlich stets jemand hier sieht?
      Bekommt man da Probleme? Wie muss ich im Falle eines Falles vorgehen, erklären, handeln?

      Antworten
      • Hey Katharina, ich kann (und darf) dich da leider nicht rechtlich beraten, kann dir aber empfehlen, dir anzusehen, wann genau du dich abmelden kannst und wann du gemeldet bleiben solltest.
        Wir sind zum Beispiel in Deutschland nur auf Familienbesuch, allerdings ist das auch deutlich seltener als in deinem Fall.

        Antworten
  12. Hallo, vielen Dank für den Artikel!!! Ich finde im netz keine Antwort auf meine Frage, ob ich mich in Deutschland temporär für drei Wochen anmelden kann ( bei meinen Eltern ) um einen Reisepass beantragen zu können, wenn ich gerade zu Besuch bin. Mir wird immer geschrieben, ich solle mich an mein Konsulat im Ausland wenden, dass ist aber für mich sehr viel schwieriger zu erreichen und hat Wartezeiten von drei Monaten.
    Hat da jemand Erfahrungen ?

    Antworten
    • Um einen Reisepass zu beantragen, kannst du auch zu einer deutschen Passbehörde gehen. Die wiederum müssen dann das Konsulat im Ausland kontaktierten, um sicherzugehen, dass du dort nicht schon einen Pass beantragt hast oder du aus welchen Gründen auch immer gesperrt bist (was nicht so sein wird, nehm ich mal an 😉 ). Du zahlst in D dann aber den doppelten Preis, weil sie eigentlich nicht zuständig sind. Anmelden brauchst du dich dafür nicht.

      Antworten
  13. Hallo Hanna
    …die besten Infos die ich in letzter Zeit bekommen habe…alle wissen alles, aber eigentlich nichts🤔…schmunzel…der Blog ist sehr informativ, Dankeschön dafür!
    Unsere Situation…es ist etwas kompliziert!

    Wir wollen nächstes Jahr zum 15.08.24 unsere Wohnung kündigen und auf die Reise gehen…das Hauptziel ist der Iran (dort haben wir eine Wohnung, also auch die Iranische Staatsbürgerschaft)…da wir mit dem Auto immer nur ein viertel Jahr (man könnte auch auf ein halbes Jahr verlängern, viel Bürokratie) im Iran bleiben können, wollen wir immer wieder nach Deutschland zurück, für ein paar Wochen (zu Kindern und Familie) und dann wieder in den Iran, mit dem Flieger…und dann wieder mit Auto u.s.w.

    Nun meine Frage:
    …hab schon echt viel recherchiert …

    1. Möglichkeit-Abmeldung aus Deutschland=
    +automatisch befreit aus der gesetzlichen KV, internationale KV versichert Iran nicht, also brauch ich die ja nicht wirklich (im Iran zahlt man eh alles selber), reicht also eine normale Auslands-Reiseversicherung!
    +wenn ich in Deutschland bin, wie kann ich mich versichern? (da ich ja abgemeldet bin🤔)

    2. Möglichkeit- Wohnung kündigen und bei Mama anmelden=
    +muss jedes Mal eine Anwartschaft bei der KV machen, bin dann aber gleich wieder versichert wenn ich in Deutschland bin🤗
    +es reicht eine normale Auslands-Reiseversicherung, (weil wir ja immer nur von Deutschland nach Iran wollen)

    Wir sind hin und her gerissen…was ist besser?…was ist einfacher/unkomplizierter?…
    Wir wollen auf jeden Fall keine Wohnung mehr in Deutschland…

    Wir würden uns über weitere Infos oder Meinungen oder Erfahrungen freuen🙏🏼

    Ganz Liebe Grüße
    Dani&Nader

    Antworten
    • Hey ihr 2,

      ich kann euch da leider nicht beraten, aber ich würde mit der Thematik mal an die dvka.de rantreten und sie fragen, was für euch die beste Möglichkeit sein könnte. Bedenkt, dass ihr ohne offiziellen Wohnsitz keine normale Reiseversicherung abschließen könnt (diese günstigen), denn die meisten Versicherungen benötigen einen Wohnsitz, den sie auch nachgewiesen haben wollen. Wollt ihr euch dennoch abmelden, solltet ihr das vorab mit der jeweiligen Versicherung klären und euch schriftlich bestätigen lassen, wenn diese damit kein Problem haben.

      Ganz liebe Grüße und viel Erfolg! 🙂
      Hanna

      Antworten
  14. Wir wollen im Dezember auswandern und abmelden
    Wie kann ich das mit der Postanschrift machen?

    Antworten
    • Hey Hannelore,

      welches Problem hast du denn mit der Postanschrift? Ob du eine brauchst in Deutschland hängt ganz davon ab, ob du noch Verträge oder andere Verbindlichkeiten hast, die das notwendig machen. 🙂

      Antworten
  15. Moin, meine Frage an Euch als Experten für Vagabunden:
    Ich bin mit meiner Familie aus Deutschland abgemeldet und arbeite als Remote Film und Video Editor als freelancer. Einige Firmen, mit denen ich zusammenarbeiten möchte, wollen mich nur in Festanstellung einstellen, meine Frage ist es möglich abgemeldet als freelancer also selbstständig(LLC), einen fest Anstellungsvertrag, wenn auch nur in Teilzeit in Deutschland anzunehmen und wie wäre dort die Vertragsgestaltung beziehungsweise wie ist es dann steuerlich?

    Herzlichst Frank

    Antworten
    • Hey Frank,

      theoretisch ist vieles denkbar, auch dies, aber um da eine wirklich eine sichere Antwort zu bekommen, solltest du deinen Steuerberater fragen, der sich mit DBA (Doppelbesteuerungsabkommen USA – D) auskennt und prüfen, wie du das mit den Sozialversicherungen machst, denn um die kommst du mit einer deutschen Anstellung nicht herum.
      Ganz liebe Grüße,
      Hanna

      Antworten
      • Hallo!ich bin als schwanger von meinem Arbeitgeber Beschäftigungsverbot bekommen.Wir planen nach Österreich umzuziehen,kann ich mich auch von DE abmelden und nur mein Arbeitsvertrag behalten ,so dass ich mein Lohn,eventuell auch Mutterschutz – und Elterngeld ergalten kann?
        Mit freundlichen Grüßen

        Antworten
        • Hey Renata,

          ja, es gibt durchaus auch Möglichkeiten deinen Arbeitgeber zu behalten und Deutschland zu verlassen. Das solltest du aber sowohl mit deinem Arbeitgeber und auch dem Finanzamt besprechen. Letzteres kann dir auch sagen, welche Infos sie brauchen, auch von den österreichischen Behörden, wenn die Steuerpflicht geklärt wird. Die Sozialversicherung dabei auch nicht außer Acht lassen.
          Elterngeld ist meines Wissens nach an den Wohnsitz in Deutschland gebunden, kann aber auch Ausnahmeregelungen geben. Hierzu einfach mal mit der Elterngeldstelle in Verbindung setzen, die wissen sicherlich mehr!
          Ganz liebe Grüße und eine tolle Schwangerschaft!

          Hanna

          Antworten
  16. Hallöchen und ersteinmal vielen Dank für die ganzen Informationen.

    Ich habe einen Fall und frage, an wen ich mich da wenden könnte?!

    Ich bin vor einigen Jahren für mein Studium nach Polen gezogen und war dort über die Uni gesetzlich krankenversichert. Vor Abreise habe ich mich bei meiner gesetzlichen KV mit dem Nachweis einer Versicherung abgemeldet.

    Ich hatte/habe meinen Wohnsitz in Deutschland aber tatsächlich nie abgemeldet. Jetzt möchte ich für das folge Studium (über 30) wieder in Deutschland studieren und muss dafür natürlich eine Krankenkasse anmelden.

    Meine vorherige Krankenkasse verlangt jetzt einen Nachweis von der wiederanmeldung in Deutschland… ich habe mich aber ja nie abgemeldet.

    Habe ich mir damit jetzt schön einen Strick gebastelt? Kann es sein, dass ich für all die Zeit nun KV nachzahlen muss, trotz bestehender KV in Polen? Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!

    Antworten
    • Hey Moritz,

      leider kann ich dir das nicht genau sagen, aber ich denke, wenn du deine Versicherung und deinen Wohnsitz in Polen nachweisen kannst bei der deutschen KK über die Zeit, die fraglich ist, kann ich mir durchaus vorstellen, dass du da ohne Probleme raus kommst. Daumen sind jedenfalls gedrückt!

      Antworten
      • Hallo ihr Lieben,
        mein Anliegen geht in Moritz´ Richtung, weshalb mich hier über weitere Berichterstattung von Moritz freuen würde und drücke fest die Daumen, dass du nichts nachzahlen musst!

        Ich möchte Mitte des Jahres nach Australien gehen. Mindestens 1 Jahr, vermutlich länger. Früher war ich während meiner Auslandsaufenthalte mit der Familienversicherung abgedeckt. Da bin ich mit 30 Jahren nun leider raus.
        Ich werde KEINEN Job mehr in D haben, wollte aber meine Wohnung behalten. Wir leben in einer WG, ich bin Hauptmieterin, meine Mitbewohnerin hat einen Untermietvertrag mit mir.
        Schaffe ich es irgendwie, die Wohnung behalten zu können aber keine KV in D zahlen zu müssen? Ich werde mir definitiv eine Auslandskrankenversicherung für OZ organisieren.
        Ich frage mich dabei tatsächlich, ob bei Abmeldung aus Deutschland meine Vermieter:innen informiert werden würde, wenn ich selbst gar nicht die Wohnung kündige?

        Freue mich hier sehr über Erfahrungsberichte!
        Lieben Dank schon jetzt!
        Viele Grüße
        Marie

        Antworten
        • Hey Marie,

          Du kannst mit der richtigen AuslandsKV (viele empfehlen die 5 Jahre-HanseMerkur) auch eine Wohnung in D halten und nicht in die gesetzlich einzahlen. Dazu musst du diese offiziell als Ersatz für die Zeit einsetzen. Wende dich dazu am Besten mal an die dvka.de, die dich dahingehend auch beraten können und dir sagen, bei wem du genau deine AuslandsKV „prüfen“ lassen musst. Ist auf jeden Fall möglich. In Zwischen Freiheit und Finanzamt habe ich auch die entsprechenden Paragraphen dazu, die hab ich aber grad nicht alle auswendig zur Hand.

          Ob deine Vermieter über eine Abmeldung informiert werden, kann ich dir leider nicht sagen. I.d.R vermutlich eher nicht. Allerdings stellt sich mir die Frage, warum du dich überhaupt abmelden willst, wenn du lediglich vorübergehend nicht da sein wirst (selbst wenn es länger wird). Mit der passenden AuslandsKV geht das.

          Ganz liebe Grüße und viel Erfolg!
          Hanna

          Antworten
  17. Hallo Hanna, danke für deinen tollen und hilfreichen Beitrag hier. Wir werden in Kürze durch Europa reisen und haben noch vor kurzem ein neues Auto gekauft, angemeldet und versichert. Gemeldet bin ich bei meiner Familie, die auch weiterhin meine Post nach Abmeldung aus Deutschland empfängt.
    Nun stellt sich mir die Frage, muss ich zwingend einen Empfangsbevollmächtigten für mein Auto hinterlegen, wenn ich doch eh bei meiner Familie gemeldet war?
    Wird der Empfangsbevollmächtigte dann auch an die Versicherung gemeldet und in die Papiere eingetragen oder ist das nur eine Info für die Zulassungsstelle?

    Antworten
    • Das ist eine gute Frage… wenn du sicher gehen willst, klär es mit Zulassungsstelle und Versicherung ab. Wenn du das das Risiko, dass sie Nein sagen (egal ob zu Recht oder zu Unrecht), nicht eingehen willst, klär es nicht ab, aber es gibt natürlich auch keine Garantie, dass es im Schadensfall unproblematisch läuft. Ich will dich hier nicht zu irgendwas ermutigen, was möglicherweise in deiner Situation gar nicht legal sein könnte. Das ist für mich natürlich aus der Entfernung nicht einschätzbar und beraten kann ich dich dazu leider auch nicht.

      Antworten
  18. Hallo du Liebe,
    erstmal danke für all die wundervollen Infos!!
    Ich frage mich, wenn ich mich abmelde und als digitale Normadin unterwegs bin und eine llc gründe, was passiert, wenn ich zurück nach Deutschland komme? Muss ich das verdiente Geld dann nachträglich versteuern, gibt es eine zeitliche Grenze, wie lange ich abgemeldet sein muss?

    Danke für dein Wissen und deine Zeit
    🙂

    Antworten
    • Hey Katharina,

      die Frage kann ich dir leider nicht beantworten. Meines Wissens nach ist eine LLC nicht der sichere Hafen, den sich viele wünschen, sondern auch einiges noch recht „grau“. Habe mich noch nicht eingehender damit beschäftigt, deshalb kann ich dir nicht sagen, welche Auswirkungen die auf eine Rückkehr nach Deutschland haben könnte. Ich denke aber, wenn du nur kurz abgemeldet bist (z. B. unter einem halben Jahr, so dass dein gewöhnlicher Aufenthalt noch immer D ist), ist es schwierig das mit deiner deutschen Steuerpflicht zu vereinen. Befrag dazu am besten einen internationalen Steuerberater oder Anwalt für internationales Steuerrecht.
      Liebe Grüße
      Hanna

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