Raus aus der Schulpflicht

Raus aus der Schulpflicht – jetzt reisen und auswandern ohne Schule

Sep 14, 2021 | 27 Kommentare

Direkt zur Tabelle der Schulgesetze springen.

Und was ist mit der Schulpflicht?

Auch wenn die meisten von uns mit der Ansicht aufgewachsen sind, dass Kinder die Schule brauchen, um was zu lernen, so nehmen nun doch immer mehr und mehr Eltern die Bildung ihrer Kinder selbst in die Hand.

Diese Entwicklung ist nicht nur bekannten Autoren wie John Holt*, Taylor Gatto* oder auch dem Neurobiologen und Autor Gerald Hüther* zu verdanken, sondern ganz besonders den vielen Familien, die die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dem Thema „wie Menschen lernen“ anwenden und ihren Kindern damit ermöglichen wollen, ihre Lernfreude aufrecht und damit echte Bildung zu erhalten.

Anstatt in Schulhäusern zu sitzen, abgeschirmt von der Außenwelt, der echten Welt, dem echten Leben, um die Theorie auswendig zu lernen, lernen die Kinder sehr erfolgreich vom Leben selbst, wie Leben funktioniert.

Interessiert an Warum und Wie? Freilernen – Wie kommt man denn auf sowas?

Reisen mit Kindern ohne Schulpflicht

Egal, ob ihr frisch dazu gestoßen seid oder euch erst seit dem Aufkommen des Reisewunsches Gedanken zum Schulthema macht:
Wir alle, die diese Richtung eingeschlagen haben, merken schnell, dass es unzählige Wege zum Ziel gibt. Wir probieren anfangs mal den einen aus, dann schlagen wir einen Haken zum anderen, aber die Richtung bleibt gleich.
Hier möchte ich den doch schon recht gut ausgetrampelten Pfad des Reisens mit Kindern im schulpflichtigen Alter besprechen.

So manche Familie hat schon bei freundlichen Gesprächen mit der Schulverwaltung oder Schulamt versucht eine Beurlaubung, Rückstellung (vor Eintritt in die Schule) oder Befreiung zu erreichen, um noch ein paar Monate mehr reisen zu können. Je nach Schulart und Einstellung der Schulleitung mit mehr oder weniger Erfolg.

Oft bekommen wir von anderen kinderlosen oder pensionierten Reisenden zu hören „Ihr macht das genau richtig! So lange sie noch so klein sind und nicht in die Schule müssen, ist reisen so bereichernd!“.

Ja! Das Reisen ist super bereichernd, aber es hört nicht auf bereichernd zu sein, wenn ein Kind schulpflichtig wird! Wir sprachen sogar schon mit Menschen, die das Reisen dann einstellten, weil sie einfach dachten, sie müssten. Weil sie nicht wussten, dass ihre Kinder nicht dem Staat und der Schule gehören, obwohl sie gerne weitergereist wären.

Ich hoffe euch ein wenig die Richtung weisen zu können, in der euer persönlicher Weg liegen kann zu einem legalen Leben ohne Schulpflicht (aber umso mehr Bildung!).

Informationen und Beratung zum Leben ohne Schule in Deutschland, bekommt ihr über den Bundesverband Natürlich Lernen e.V.

>>> Auch interessant: Reisen und Auswanderung finanzieren: Online Geld verdienen lernen & 5 Gründe, warum es nicht bei allen klappt. <<<

Schulpflichtige Kinder an Bord…

… interessieren das Schulamt und die Schule, auf die sie zuletzt gingen bzw. an der sie angemeldet sind.

Vielfach kursieren Gerüchte, dass eine bloße Abmeldung bei der Meldebehörde ausreiche, um der Schulpflicht zu entgehen. Das böse Erwachen kommt dann für einige Familien hinterher, wenn die Schule Nachweise über den Besuch einer Folgeschule fordert oder gar das Jugendamt einschaltet.

In einigen Fällen sind diese Forderungen unberechtigt und entstehen nur, weil es eben Menschen sind, mit denen ihr zu tun habt. Menschen, die sich oftmals nicht vorstellen können, dass jemand tatsächlich ein Leben ohne Schule freiwillig wählt und die auch nicht wissen, dass das in vielen Ländern dieser Welt erlaubt ist. Es gibt allerdings auch Umstände, in denen ihr Vorgehen nicht ganz falsch ist.

Damit ihr selber herausfinden könnt, was in eurer individuellen Situation passt, ist einer der wichtigsten Schritte der Blick ins Schulgesetz eures Bundeslandes.
Dort findet ihr heraus, ob die Schulpflicht bei euch auf der Meldeadresse, dem Wohnsitz und/oder dem gewöhnlichen Aufenthalt oder anderem begründet ist.
Wichtig ist, dass ihr diese drei Begriffe inhaltlich auseinanderhaltet, um zu erkennen, was nun für euch gilt.

Wie regelt mein Bundesland die Schulpflicht?

Zur Zeit sieht es in den Bundesländern von Norden nach Süden folgendermaßen aus:

BundeslandSchulpflicht durchZu finden in
Schleswig-HolsteinWohnung§ 20 SchulG
HamburgWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 37 HmbSG
Bremen(Haupt-)Wohnung§ 52 BremSchulG
NiedersachsenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 63 NSchG
Mecklenburg-Vorpommerngewöhnlicher Aufenthalt§ 41 SchulG M-V
BrandenburgWohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 36 BbgSchulG
BerlinWohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 41 SchulG
Sachsen-Anhaltalle in LSA wohnenden Kinder und Jugendliche§ 36 SchulG LSA
Nordrhein-WestfalenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
(bei Meldeadresse wird der Wohnsitz widerlegbar vermutet)
§ 34 SchulG NRW
Rheinland-PfalzWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 56 SchulG
SaarlandWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 1 SchulPflG SL
HessenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 56 SchulG HE
ThüringenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 17 ThürSchulG
SachsenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 26 SächsSchulG
Baden-WürttembergWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 72 SCHG
Bayerngewöhnlicher Aufenthalt§ 35 BayEUG
Diese Liste ist im Mai 2021 zuletzt auf Aktualität überprüft worden.

Lest die betreffenden Stellen in eurem Schulgesetz genau, denn in dem ein oder anderen Paragraphen finden sich Ausnahmen zur obigen Grundlage, über die die jeweilige Schulbehörde selbst entscheidet. Dazu einfach das obige Paragraphenkürzel zusammen mit eurem Bundesland in eure Suchmaschine eintippen und schon habt ihr den entsprechenden Paragraphen eures Bundeslandes vor Augen.

Wann entfällt die Schulpflicht wirklich?

Hier ein paar Hinweise, wie ich die jeweiligen Schulgesetze interpretiere in Bezug auf die Unterschiede Meldeadresse, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt:

  • In den Bundesländern, in denen eine Wohnung als Voraussetzung zur Schulpflicht aufgeführt wird, ist eine offizielle Abmeldung bei der Meldebehörde aus der Wohnung nach geltendem Gesetz damit unausweichlich, um nicht mehr schulpflichtig zu sein. In Schleswig-Holstein und Bremen ist es daher nach meinem Verständnis möglich, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem Gebiet beizubehalten, aber nicht schulpflichtig zu werden, solange ihr keine Wohnung bezieht (an deren Adresse ihr euch ja melden müsstet).
    Berlin und Brandenburg beugen dem vor, indem der gewöhnliche Aufenthalt ebenso die Schulpflicht begründet.
  • Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hingegen machen es möglich, eine Meldeadresse an einer Wohnung zu haben, aber nicht schulpflichtig zu werden, wenn der gewöhnliche Aufenthalt (höchstwahrscheinlich nachweislich) nicht an dieser Adresse oder sonst wo im Bundesland liegt.
  • Was Sachsen-Anhalt genau ausdrücken möchte mit „wohnenden Kindern und Jugendlichen“ bringt sicherlich genug Stoff mit, um diese Formulierung vor Gericht zu diskutieren. Gehen wir der Einfachheit davon aus, dass damit sowohl die Wohnung, in der jemand wohnen kann als auch die Umgebung (der Lebensmittelpunkt -> Wohnsitz), in der gewohnt werden kann, gemeint ist.
  • Sehr fair formuliert NRW im Gesetz, dass der Wohnsitz widerlegbar vermutet wird, sollte es eine Meldeadresse geben. Ihr werdet in diesem Fall also aufgefordert zu widerlegen, dass euer Wohnsitz und eure Meldeadresse identisch sind und könnt euch darauf berufen, solltet ihr eine Meldeadresse in NRW behalten wollen. Grundsätzlich gilt das laut meinem Verständnis auch für die Bundesländer, die nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Meldeadresse auf einen Wohnsitz hindeutet.

Eure Schule will Nachweise für den Schulbesuch im Ausland?

Forderungen eurer alten Schule nach Informationen zu einer Folgeschule oder einer neuen Anschrift, könnt ihr dann getrost ignorieren, solange ihr wirklich Deutschland verlasst und euch alle gemeinsam abmeldet, über keine Wohnungen mehr die Schlüsselgewalt habt und keine Absicht hegt, in diese Wohnungen zwischendurch zurückzukehren. Am Besten bestimmt, aber freundlich reagieren. In einigen Fällen sind diese Forderungen aber leider rechtens, nämlich dann, wenn doch noch die Schulpflicht greift, auch wenn ihr meint, dass das nicht mehr sein kann.

Wie im Artikel zum Thema Abmeldung schon behandelt, teilt laut § 11 BGB ein minderjähriges Kind den Wohnsitz seiner Eltern. Bleibt nun ein sorgeberechtigtes Elternteil, das nicht in Trennung lebt, zurück in D mit identischer Meldeadresse, Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt, gilt es diese Situation mit dem Schulamt zu klären.

Ihr könnt je nach Schulgesetz eures Bundeslandes theoretisch in die Situation kommen, nachweisen zu müssen, dass die Kinder sich mit dem anderen Elternteil (oder beiden) tatsächlich im Ausland befinden, ihr gewöhnlicher Aufenthalt und ihr Wohnsitz demnach nicht in Deutschland liegt oder aber, dass die Wohnung des in Deutschland verbliebenen Partners keine Gegenstände der Kinder beherbergen, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an diesem Ort vermuten lassen. Sie müssen komplett ausgezogen sein. Auch könntet ihr durch Langzeitvermietung nachweisen, dass euer Lebensmittelpunkt nicht mehr dort liegt.

Inwieweit diese Konstellationen und die Forderungen nach Nachweisen im Einzelfall tatsächlich rechtens sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Auch wenn sie in eurem Fall unrechtmäßig gefordert werden, so müsst ihr euch trotzdem mit dem Hindernis herumschlagen.

>>> Auch interessant: Der Gamechanger zum Verhalten im Umgang mit Behörden und Beamten & 4 wichtige Tipps, die bei der Abmeldung aus Deutschland hilfreich sind <<<

Ohne Schulplficht

Kindergeld und Schulpflicht

Kindergeld ist nicht an den Schulbesuch geknüpft. Trotzdem müsst ihr aufpassen, welchen Weg ihr einschlagt, so dass Abmeldung der Wohnung, Schulabmeldung und bei Bedarf weiterer Kindergeldbezug Hand in Hand gehen.
Eine bloße Abmeldung der Meldeadresse führt in den meisten Bundesländern nur dann zum Erlöschen der Schulpflicht, wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in dem Gebiet ebenfalls entfallen.

Da die Behörden i.d.R. davon ausgehen, dass sich Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt mit der Abmeldung ebenfalls verlegen, habt ihr damit für gewöhnlich wenig Schwierigkeiten. Solltet ihr in Bezug auf Kindergeld aber argumentieren, dass Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt noch immer in dem Gebiet liegen, in dem ihr vorher gemeldet wart, um einen Kindergeldanspruch geltend zu machen, so kann das je nach Bundesland in der Folge auch zu Problemen mit dem Schulamt führen.

Welches Amt ist zuständig?

Bei bereits schulpflichtigen Kindern, die schon an einer Schule angemeldet sind, ist es wichtig, das Gespräch mit der Schulleitung (und eventuell auch mit dem Schulamt oder der Schulaufsichtsbehörde) zu suchen und sie über eure Pläne zu informieren, sofern ihr eine Meldeadresse beibehalten wollt.

Bei Kindern, die das Schulamt schon auf dem Schirm hat, die aber an keiner Schule angemeldet sind (z.B. im Jahr bevor die Schulpflicht beginnt), informiert ihr nur knapp die Sachbearbeiter*innen des Schulamts, sofern ihr Deutschland ganz verlasst. Wir haben eine e-Mail geschrieben, in der wir erklärten, dass wir auswandern. Eine Kopie der Abmeldung haben wir angehängt. Nach höchstens zwei Tagen bekamen wir die Mitteilung, dass unsere Tochter (für die wir bereits die Aufforderung zur Anmeldung an einer Schule bekamen) nun nicht mehr schulpflichtig sei.

Für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind und auch noch nicht beim Schulamt aufgrund des Alters geführt werden, bedarf es keiner Information an Schulamt oder Schule bei Reiseantritt. Sofern sie die Voraussetzungen für eine Schulpflicht in der Zukunft erfüllen (z. B. durch eine noch bestehende Meldeadresse, Wohnsitz etc.), muss sich rechtzeitig darum gekümmert werden.

Generell ist wohl gegen freundliche Gespräche miteinander nichts einzuwenden.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass ihr nicht zum Bittsteller werdet und um Erlaubnis bittet etwas tun zu dürfen, sondern dass ihr die Schulleitung darüber informiert, was ihr plant und nun mit ihr gemeinsam nach Lösungen schauen mögt, die das ermöglichen. Zu keinem Zeitpunkt kann die Schule über Erfolg oder Misserfolg eurer generellen Reise- oder Auswanderungspläne entscheiden!

Als Eltern behaltet ihr die Entscheidungsgewalt und könnt die Grundlagen, die euch zu dem Vertrag (durch Anmeldung an der Schule) so gesehen zwangen, verändern, so dass es keine Basis mehr für dieses Vertragsverhältnis gibt.

Na, läuft doch, würd ich ma‘ sagen.

Viel Erfolg auf dem Weg in eure Freiheit!

Hanna

Hanna

Hanna, Mama von zwei freilernenden Wildfängen, reist seit 2019 Vollzeit mit ihrer Familie im Wohnmobil. Mit Blog, eBooks und Kursen hilft sie als Online Marketing Strategist anderen freiheitsliebenden Familien dabei, ihren eigenen Weg in die Unabhängigkeit zu finden.

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27 Kommentare

    • Ich verstehe sehr gut, dass man die Existenz der Schulpflicht anzweifeln kann. Ich denke aber, dass es sinnvoller ist, die Menschen dort abzuholen, wo sie stehen, nämlich in direktem Kontakt mit Schulbehörden, die eben die Schulpflicht für sich anerkennen. Sich daraus zu befreien, ist ein Prozess für viele Menschen und den fangen die wenigsten mit dem letzten Schritt an, denn der Kontakt mit Behörden und Co. existiert ja weiterhin real und es ist super hilfreich, wenn man weiß, wieso sie reden, wie sie reden. 😉

      Antworten
  1. Hallo, ich bin alleinerziehend mit schulpflichtigem Kind im nicht EU-Ausland. Vor unserer Abreise hatte ich schon einmal eine unerfreuliche Konfrontation mit dem Jugendamt, das In-Obhutnahme androhte, falls mein Kind die Schule nicht regelmäßig besucht. Daraufhin habe ich uns abgemeldet und wir sind seit mehreren Monaten im Ausland. Ohne festen Wohnsitz. Nun kriege ich wieder Post vom Jugendamt. Können die mir das Sorgerecht entziehen, während ich Reisende gemeldet bin?? Langsam hab ich das Gefühl, die Staatsmacht sieht mein Kind als Eigentum an, das kann ja wohl nicht sein 🤨

    Antworten
    • Hey Caro,
      das hört sich für mich ganz danach an, dass die Behörden in deinem Fall weiterhin die Schulpflicht sehen. Das passiert leider oft, wenn man z. B. noch eine Wohnung oder ein Haus in D hat, in die/das man jederzeit zurückkehren kann (Schlüsselgewalt, Mietvertrag), man bei der Schule angegeben hat, dass man nur eine bestimmte Zeit lang auf Reisen sein wird und nicht dauerhaft weg ist oder man als Eltern dort noch gemeldet bleibt. In all den Fällen wird weiterhin der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt dort vermutet werden. Trifft eines dieser Szenarios auf euch zu?

      Antworten
      • Hallo Ihr Lieben,
        Danke erstmal für diese tolle Seite.
        Darf ich dich fragen Hannah wie es in deinem Fall weitergegangen ist?

        Antworten
        • Hallo Mato,
          beziehst du dich auf Caro hier oder auf mich?

          Antworten
  2. Hallo!
    Wir möchten nächstes Jahr mit unseren 5 Jungs (dann 2. bis 9. Klasse) eine Europareise für 3 Monate machen.
    Die Schulleitung wollte es nicht allein entscheiden und hat unseren Antrag a das Schulamt weitergeleitet. Wir haben eine Absage erhalten. Krankheit Vater mit vorzeitigen Ruhestand – Familienzeit nach stressigen Jahren… wäre kein wichtiger Grund…

    Nun bleibt uns nur die Abmeldung aus Deutschland? Wir wohnen in NRW und behalten natürlich unser Haus und die Kinder wollen auch ihre Klassen nicht verlassen. Ich bin so enttäuscht, dass es keine Flexibilität gibt….

    Danke für eure Hilfe!
    Miriam

    Antworten
    • Hallo Miriam,

      ich kann deine Enttäuschung gut verstehen. Ich kann mir vorstellen, dass auch eine vorübergehende Abmeldung von 3 Monaten nicht hilft, um aus der Schulpflicht zu kommen, wenn vorher schon klar ist, dass ihr nach 3 Monaten wieder da sein werdet und die Kids die selbe Schule und die selben Klassen besuchen sollen.

      Hast du dir das Schulgesetz zur Beurlaubung von Schülern in NRW schon konkreter angesehen? Vielleicht findest du darin Anhaltspunkte, die die Behörden überzeugen. Ich wünsche euch ganz viel Erfolg und lasst euch nicht deshalb von euren Plänen abbringen. Es gibt für alles eine Lösung!

      Antworten
    • Ich musste direkt mal nachschauen:
      Beurlaubung vom Unterricht – § 43 Absatz 4 Satz 1 Schulgesetz NRW

      Schüler*innen können aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlaubt werden.
      Die Entscheidung kann nur von dem*der Schulleiter*in getroffen werden.
      Der Beurlaubungsantrag ist frühzeitig schriftlich über den*die Klassenlehrer*in an den*die Schulleiter*in zu stellen und ausführlich zu begründen.
      Längerfristige Beurlaubungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde.
      Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien dürfen Schüler*innen nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.“

      Was ihr also machen könnt, wäre euch noch einmal an die Schulleitung zu wenden und darauf hinzuweisen, dass sie sehr wohl das Recht haben das selber zu entscheiden und keine Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde benötigt wird. Noch einmal eure private Situation schildern, die dafür sorgt, dass ihre gerne diese Pause als Familie machen wollt (drei Monate finde ich da auch nicht zu viel verlangt) und hoffen, dass sie sich trauen, diese Entscheidung in eurem Sinne zu treffen. Daumen sind gedrückt!

      Antworten
      • Vielen Dank für deine Mühen,
        Ja, so habe ich es auch der Schulleitung mitgeteilt. Leider befürchtet diese irgendwelche Konsequenzen. Ich werde nochmal mit ihr sprechen,

        Inzwischen habe ich auch von der 183 Tage Regelung gehört, die mir sagt, dass wir anscheinend trotzdem der Schulpflicht unterliegen, wenn wir nur „kurz“ fahren wollen.

        Danke erstmal,
        Herzliche Grüße,
        Miriam

        Antworten
        • Die Daumen sind gedrückt. Weise gerne nochmal auf den Absatz hin, der besagt, dass NUR die Schulleitung dies in eurem Fall zu entscheiden hat. Dann wird sich vllt auch klären, inwieweit die Behörde da involviert ist.
          Ja, die sog. 183-Tage-Regel spielt wahrscheinlich auf den gewöhnlichen Aufenthalt an. Hat man die Absicht zurückzukehren, kann sich die Dauer auch nochmal ändern.
          Ich kann immer nur empfehlen, nicht als Bittsteller aufzutreten, sondern klar einzustehen für eure Bedürfnisse und eben klar zeigen, dass diese Entscheidung zu reisen im Sinne der Kinder und ihrer Entwicklung ist, sowie der ganzen Familie zuträglich. 🙂
          Wenn die Schulleitung ein gutes Gefühl dabei bekommt und auch schwarz auf weiß sieht, dass niemand anders außer sie selbst das okay geben können (außer ihr selbst natürlich, allerdings dann mit anderen Konsequenzen), dann können sie sich auch für eure Pläne entscheiden.

          Antworten
  3. Hallo Hanna, du hast dich ja schon bestens in das Thema eingearbeitet…ich möchte mit meinen Jungs, beide schulpflichtig, ab Herbst reisen, alles zwischen 3 und 9 Monaten ist möglich. Geplant ist dann schon, zum nächsten Schuljahr wieder in D zu sein, es sei denn, ich beschließe, mich gänzlich aus D zu verabschieden. Wohnung würde ich untervermieten, aber noch Schlüssel und Sachen in der Wohnung haben, ist ja klar. Verstehe ich das richtig: erstmal mit Schulleitung und dann Schulamt? Und gemeldet bleiben kann die Familie nicht in D? Macht es einen Unterschied, ob EU, Schweiz oder z.B. Südamerika? Kann doch echt nicht sein, dass ich hier alles aufgeben muss, um reisen zu dürfen? Vielen Dank für deine Rückmeldung

    Antworten
    • Hallo Petra,

      ich darf dir nicht zu einer bestimmten Handlung raten. Meine Aussagen basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und meinem Verständnis der Gesetzeslage.
      Demnach bedarf es bei einer Beurlaubung keine Abmeldung. Wenn man gänzlich auswandert, Haus oder Wohnung aufgibt und Deutschland verlässt, sieht das wieder anders aus, auch in Bezug auf die Schulpflicht.
      Ich hoffe, dir hilft das trotzdem weiter.
      LG
      Hanna

      Antworten
  4. Hallo ihr lieben
    Wir kommen aus Bayern , meine Jungs sind 5 und 6 Klasse.
    Heute war ich zum Gespräch in der Schule zwecks einem ca 3-5 monatigem Aufenthalt auf Nordzypern. Ich bin da geschäftlich unterwegs und in der Planung flexibel . Seitens der Schule gäbe es erstmal keine Hindernisse , sie sind alle sehr kooperativ und sehr freundlich , den Fall hatten sie jedoch noch nicht, und jetzt bin ich am googeln.
    Staatliche Schulen gäbe es auf Nordzypern , mir wäre eine private Beschulung lieber damit meine Jungs auch den deutschen Lehrplan erfüllen und keine größeren Lücken haben und auch nicht wiederholen müssten .
    Ich habe existenzielle geschäftliche Gründe und bin Alleinerziehend.
    Hast du Tips für mich und auch evtl für die Schulleitung wie sowas geschmeidig und unkompliziert funktionieren könnte ?
    Muss das Schulamt grünes Licht geben ? Was wenn nicht ? Was gibts für Tips, Ideen, Empfehlungen um unseren Wunsch umzusetzen ?
    Vielen Dank
    Astrid

    Antworten
    • Hallo Astrid,
      bei einem kurzen Aufenthalt (kurz ist zwar relativ) wird man grünes Licht von der Schule brauchen, wenn man Schwierigkeiten aus dem Weg gehen mag. Schau am besten mal in das bayrische Schulgesetz. Dort steht drin, ob die Schulleitung alleine entscheiden darf oder ob sie das Okay der Behörde brauchen (ich meine ersteres, habe nur leider grad keine Zeit das nochmal zu prüfen).
      Ich würde definitiv nicht als Bittstellerin auftreten, sondern klar sagen, was du warum vor hast und dann fragen, wie du das mit der Schule gemeinsam lösen kannst. Du kannst den Schulbesuch auf einer staatlichen Schule vorschlagen und dir das Lehrmaterial der deutschen Schule mitgeben lassen, wenn du keine deutsche vor Ort findest.
      Viel Erfolg und eine tolle Zeit auf der Insel!

      LG
      Hanna

      Antworten
  5. Hallo Hanna,

    durch Zufall bin ich durch langes recherchieren und einer gestriger Absage meiner Schulleitung auf deine sehr informative Seite gestoßen.

    Kurz zu meinen Fragen/Problem:
    Ich bin Alleinerziehend, 11jähriger Sohn im Gymnasium, leben in NRW.
    Ich möchte mit meinem Sohn für ca. 1. Schuljahr (August-Juli) eine Langzeitreise machen (EU und nicht EU Länder). Er würde jetzt im August in die 6. Klasse kommen. Geplant ist, wenn wir in 2024 zukommen würden, dass er dann in die 6. Klasse anstatt die 7. Klasse geht. Unterwegs wollen wir den Stoff aus der jetzigen 5. Klasse regelmäßig wiederholen, damit er den Anschluss nicht verliert und nicht ganz „aus dem lernen“ kommt.

    Ich hatte vor ca. 2 Monaten das 1. Gespräch mit dem Klassenlehrer, dem ich meine Pläne aufgezeigt habe sowie auch dem Hinweis mit Online-Unterricht unterwegs. Er kannte sowas gar nicht, war aber offen dafür und meinte, er würde meinen Plänen nicht im Wege stehen.

    Gestern nun das Gespräch bei der Schulleitung (Klassenlehrer war auch dabei). Auch ihr habe ich alles so erklärt. Auch dass ich den Auslandsaufenthalt für ca. 10-11 Monate geplant habe, eine berufliche Neuorientierung anstrebe und das Wohl meines Sohnes im Vordergrund steht und ich es als wichtig sehe, dass er bei dem Auslandsaufenthalt auch wachsen wird und es positiv förderlich sei.
    Sie wollte wissen, wo wir wie lange wären und auf welche Schule er gehen wird. Als ich sagte, dass wir alle 4 Monate ein neues Land bereisen werden und er online und/oder auch von mir beschult wird, hat sie komplett dicht gemacht und abgelehnt. Sie sehe es pädagogisch nicht förderlich, wenn ich meinen Sohn aus der jetzigen Klasse raus reise und kann dem nicht zustimmen. Zudem kann sie das nicht alleine entscheiden und möchte sich bei der Schulbehörde schlau machen. Als ich ihr den §43 vorlegte, dass in NRW NUR die Schulleitung das entscheiden darf, winkte sie ab und meinte, das gelte nur für schulische Auslandsaufenthalte und nicht für Reisen.
    Sie meinte, sie könnte meinem Sohn einen Platz für 2024 freihalten, wenn wir zurück kämen. Aber ich müsste ihn quasi abmelden, nur dann dürfte er gehen. Als ich ihr klar sagte, dass eine Abmeldung nicht in Frage kommt, da ich ja nicht auswandern möchte, sondern in einem Jahr wiederkomme, meinte sie, dass wäre dann meine Entscheidung und sie könne es nicht unterschreiben (Beurlaubung).

    Der Lehrer hat mich versucht zu unterstützen und sagte ihr, dass er meinen Plänen nicht im Wege stehen möchte. Daraufhin meinte sie, ich solle ihr nochmal schriftlich meine Pläne mit den Reisezielen, Aufenthaltsdauer und Deutschen Schulen zukommen lassen, wo mein Sohn dann in der Zeit unterrichtet werden könnte. Dann würde sie das mit dem Schulamt besprechen.

    Ich bin nun mehr als verzweifelt und stinksauer.
    Meine Frage an dich: Bin ich falsch an das Thema dran gegangen? Was kann ich noch tun? Muss ich mich jetzt komplett abmelden, obwohl ich ja meine Wohnung für das 1 Jahr untervermieten wollte und mein Lebensmittelpunkt hier in D wäre?

    Ich würde mich sehr freuen, auch gerne als Private Email. wenn du mir einen Rat hättest. Ich finde es toll, wie ihr das macht. Da ich leider Alleinerziehend bin, ist es für mich mit einem Wohnmobil so ganz alleine nicht vorstellbar. Mit einem Partner wäre das auch nochmal was anderes.

    Lieben Dank für deinen Input.
    Arwen

    Antworten
    • Huhu, schreib mir gerne eine Mail über das Kontaktformular (einmal nach ganz unten scrollen).
      Liebe Grüße
      Hanna

      Antworten
      • Hallo Hanna,
        ich hatte dir gestern über das Kontaktformular geschrieben. Hast du meine Mail erhalten?
        Lieben Dank für eine kurze Info.

        Liebe Grüße

        Antworten
        • Ja, die ist angekommen. Ich schaff es nur leider nicht, alle Mails täglich zu beantworten, denn ich möchte mir auch die Zeit nehmen für dein Anliegen. In ein paar Tagen hast du Post 🙂 !

          Antworten
          • Hallo Hanna, meine Familie und ich wohnen in Bayern und möchten nach Dänemark auswandern, ab September 2023 ( ich bin in Frankreich geboren und mein Mann in Deutschland). Meine Kinder sind 13 und 15 Jahre alt. Da die zwei Schulvermeidung Probleme haben, ist die Dame vom Jugendamt dagegen und will die Behörde in Dänemark darüber informieren, dass meine Kinder gefährdet wäre und keinen Homeschooling machen dürfen. ich bin entsetzt und verstehe nicht warum sie so etwas macht. Mein Mann sucht einen Anwalt. Ich habe Angst, dass wir deswegen keinen Aufenthaltserlaubnis bekommen. Kann das Jugendamt so etwas wirklich tun? Liebe Grüße

          • Das klingt wirklich haarig und leider keine Seltenheit geworden, dass Ämter über ihre Kompetenzen gehen. Ich würde dir dazu gern noch etwas senden, benötige aber dein Okay, dass ich das tun darf. Kannst mich auch einfach über das Kontaktformular anschreiben. LG

  6. Danke Hanna für deine informativen und motivierenden Artikel!

    Antworten
    • Sehr sehr gerne!

      Antworten
  7. Hi,
    Wir möchten gerne mit unseren 3 Kindern nächstes Jahr für 3 Monate in meine zweite Heimat, Neuseeland, reisen.
    Wir wohnen in Bayern.
    Ich hatte ein sehr wohlwollende Gespräch mit der Grundschulleitung. Sie findet die Idee klasse und würde uns unterstützen mit der Beschulung der Kinder. ABER eine Beurlaubung lehnt sie kategorisch ab. Sie möchte keinen Präzedenzfall schaffen. Sie schlagt die Abmelden vor. Nun erlischt in Bayern die Schulpflicht aber nicht mit der Abmeldung.
    Mein Man kann sich aus beruflichen und persönlichen Gründen nicht abmelden. Es wäre also nur für mich und die Kinder möglich.
    LG

    Antworten
    • Hi Sandra,
      das klingt in der Tat nach einer vertrackten Situation. Wenn für sie die Abmeldung reicht (auch wenn das nicht sauber ist!), würde ich mal in diese Richtung schauen. Versuch in Erfahrung zu bringen, wie es nach Abmeldung weitergehen würde. Ob das nur für ihre Unterlagen ist oder ob sie damit vor hat zur Schulaufsichtsbehörde/Schulamt zu gehen. Je nach Antwort musst du das Risiko abwägen und frag auch einen Anwalt, was du davon halten sollst. Ich würde weiterhin auf Beurlaubung gehen, gerne mit dem Angebot, dass ihr in der Zeit auch die Schulsachen weiterhin erledigt.
      Viel Erfolg!

      Antworten
      • Danke Hanna. Mir ist auch nicht ganz wohl bei der Sache. Ich werde mit der Schulleitung nochmals sprechen. Sie wollte uns aber mit Schulstoff versorgen da wir schon gesagt haben dass wir weiter den Schulstoff machen würden.
        Sie möchte aber keine Beurlaubung geben ohne einen offiziellen Grund. Da mein Mann beruflich keinen Grund hat nach Neuseeland zu gehen versuche ich jetzt einen zu organisieren. Das ist aber ziemlich unwahrscheinlich. Wir sehen leider keinen Weg die Schulleitung von der Beurlaubung zu überzeugen. Es gibt bestimmt einen Weg aber noch ist er für mich nicht klar. Wenigstens haben wir ein sehr positiven Eindruck. Sie will uns eine Brücke bauen. Wir müssen ihr allerdings einen guten Grund liefern.

        Antworten
        • Das versteh ich gut. Vielleicht ist es ja auch möglich, die Schulleitung zu fragen, was sie in deiner Situation tun würden. Ich drück dir auf jeden Fall sehr die Daumen. Eine wohlgesonnene Schulleitung ist natürlich ein sehr guter Ausgangspunkt!

          Antworten

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